Es ist ein Urteil mit ziemlichen Konsequenzen, welches gerade von Kölner Richtern am Oberlandesgericht gefällt wurde. Der Anbieter Unitymedia darf WLAN-Router von Kunden ohne deren Zustimmung als Hotspot verwenden. Das sei den Kunden zumutbar, das sich der Router ja im Besitz der Firma befindet und vom Kunden gemietet wird, entschieden die Richter. Hier einige Details, um was es bei der ganzen Geschichte geht.
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