Falle: Billige Software-Lizenzen – neue Erkenntnisse – Teil 5

ParagraphBeim Kauf günstiger Microsoft-(Gebraucht-(Software) über Online-Shops im Internet kann man einige Fehler machen. Nun sind mir Schriftwechsel von Anbietern mit Kunden in die Hände gefallen, die ein neues Licht auf die Geschichte werfen. Ich dachte, ich bereite das Ganze in einem weiteren Artikel auf.


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Worum geht es genau?

Im Internet werden in Onlineshops günstige Angebote für Windows, Office oder andere Microsoft-Produkte unterbreitet. Das Problem bei der Geschichte in Kurzform: Die Händler argumentieren, dass sie die Software als gebraucht günstig an Kunden abgeben können. Dabei gibt es aber diverse Fallstricke, die ich Anfang August 2019 in einer längeren Artikelreihe aufgearbeitet hatte (siehe Linkliste am Artikelende).

Verkauft wird den Kunden in der Regel nur ein Produktschlüssel, aber keine Lizenz. Dieser Handel der Produktkeys ist legitim, und Software kann auch rechtssicher zwischen einem Erstkäufer und einem Folgekäufer übertragen werden, sofern bestimmte Grundsätze eingehalten werden. Diese Grundsätze werden aber in der Regel nicht beachtet und der Käufer steht am Ende des Geschäfts ohne gültige Lizenz da. Gerade im Firmenumfeld ist das ein gewisses Problem.

Hier mal exemplarisch zwei Statements von Anbietern, die das Thema gerne in 'Zusicherungen' für den Kunden verpacken, aber wohl die von der Rechtsprechung geforderten Bedingungen zum Lizenztransfer nicht erfüllen können oder wollen.

#1: Ein Statement von lizengo

Von einem Blog-Leser, der für Kunden Software von lizengo kauft, ging mir der folgende Text zu, den der Anbieter diesem im Hinblick auf eine Anfrage zur Rechtmäßigkeit schickte.

Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre Rechnung dient als Nachweis für einen ordnungsgemäßen Kauf. Die Lizenz erwerben Sie selbst durch die Bestätigung der EULA während der Installation.

Die Rechnung, die Sie erhalten, hat auch über ein unwahrscheinliches Ableben der Firma lizengo hinaus Bestand.

Wir kaufen bei vielen Distributoren hohe Stückzahlen von neuen Produktschlüsseln auf, welche nicht verwendet oder installiert wurden. Durch diese Art des Einkaufs, dem Entfall von Liefer-und Lagergebühren aufgrund des virtuellen Lieferweges, können wir derart günstige Preise realisieren und weitergeben.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Klingt gut – hat nur ein Problem: Es ist lediglich eine Bekundung des Anbieters – Lizenzgeber ist aber Microsoft. Und ob Microsoft die obige Konstruktion akzeptiert, wird mit keinem Wort erwähnt. An dieser Stelle weise ich auf meinen Artikel Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4 hin, in dem ich das Thema 'Lizenzprüfung durch Microsoft' angesprochen habe. Microsoft genügt bei Gebrauchtlizenzen in der Regel der Key und der Nachweis eines Kaufs nicht – es muss die Lizenzübertragung samt Erschöpfung  nachgewiesen werden. Ich hatte dem Blog-Leser vorgeschlagen, bei PID-Prüfung durch Microsoft anhand der Kaufunterlagen durchzuführen. Dann wird es klar, ob er durch den Kauf des Produkts eine gültige Lizenz erwirbt, die er an seine IT-Kunden weitergeben kann.

#2: Die 'Garantie' der Händler

Der Blog-Leser, der mich mit für die Artikelreihe mit diversen Informationen rund um den Kauf von Gebrauchtlizenzen versorgte, habe ich zusätzlich eine ganz interessante Information bekommen. Der Blog-Leser schreibt:

In den letzten Tagen habe ich Einsendungen von gewerblichen Lesern erhalten, dass Lizengo ihnen garantieren würde, sie bei einem „Audit" durch Microsoft zu unterstützten.

Also die Zusicherung eines Händlers, dass alles in Ordnung wäre – ähnlich wie in obigem Fall. Der Blog-Leser stellt dann aber berechtigt die Frage:

Nur wo beginnt und endet diese Garantie? Es gibt kein Garantieschreiben und sie ist auch kein Bestandteil des Kaufvertrags geworden. Kein Händler ist gesetzlich verpflichtet, eine Garantie auszusprechen. Wenn er sie nicht ausspricht, muss er sich folglich auch nicht daran halten.

Analog zum fehlen von Nachweisen zum Eintritt der Erschöpfung und des Umfangs des gesetzlichen Nutzungs­rechts, fehlen also auch hier verbindliche Informationen zur Garantie.


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Der Händler reagiert mit einer modifizierten Aussage

Der Blog-Leser schreibt weiterhin: Ein Mitbewerber [von lizengo] wurde bei der letzten Überarbeitung seiner Website hier etwas konkreter. Bei dem Händler handelt sich um die S2 Software GmbH & Co. KG aus der Nähe von Koblenz, welche – ähnlich wie lizengo – Gebrauchtsoftware von Microsoft und anderen Herstellern anbietet. Der Geschäftsführer  kann eine Zertifizierung im Bereich Software Asset Management (SAM) nachweisen. Der Anbieter S2 wirbt zudem mit einem zertifizierten Lizenzhandel gemäß ISO 9001. Das ist aber Augenwischerei, wenn diese 'alles rechtlich sicher' suggerieren soll. Denn die ISO 9001-Norm normiert Arbeitsabläufe im Hinblick auf den Umgang mit Abläufen. Mit zertifizierten Lizenzen und hat das nichts zu tun. Auf der Website wird weiterhin mit Pressepräsenz und Referenzen geworben.

Anmerkung: Bei letzterem sind wohl die vom Anbieter auf der Webseite aufgelisteten Gerichtsurteile etc. gemeint. Hier hatte ich ja bereits in den Teilen 1 bis 4 meiner Artikelreihe darauf hingewiesen, dass der Verkauf der Lizenzkeys legal ist. Die springende Frage ist aber: Erwerbe ich mit dem Kauf des Produkts und des gebrauchten Lizenzkeys auch eine von Microsoft anerkannte Lizenz? Und hier ergaben meine bisherigen Recherchen (siehe die Teile 1 bis 4 der Artikelreihe), dass Microsoft da regelmäßig zum Schluss kommt, dass ohne sauberen Nachweis der Erschöpfung kein Lizenzübergang stattfinden kann.

Der Blog-Leser, der das Thema schon länger aus rechtlicher Sicht verfolgt, hat bei diesem Händler hinsichtlich der Problematik genauer hingeschaut.  Zum Thema Audit schreibt der Händler auf seiner Webseite:

„Wir garantieren Ihnen, Sie in einem ggfs. stattfindenden Audit kostenlos zu unterstützen. Sollte Microsoft in einem solchen Audit erklären, dass Sie die Lizenzen nicht nutzen dürfen, würden wir in dem Fall die Lizenzen zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten."

Dies ist bereits eine interessante Aussage, die mir bisher sonst so noch nicht unter die Augen gekommen ist. Der Händler wirbt also mit Geld-zurück-Garantie.

Aber was bedeutet dies konkret?

Wenn es im gewerblichen Umfeld zu einem Audit durch Microsoft kommt, kann und sollte sich der Kunde an den Händler wenden. Der Händler sollte dann die Unterlagen an den Kunden oder Microsoft nachreichen.

In jedem Fall müssen dies Unterlagen sein, welche den Eintritt der Erschöpfung nachweisen – denn dies ist der Kern, dass eine gebrauche Lizenz überhaupt weiter ­veräußert werden darf. Zusätzlich könnte der Händler noch die ursprünglichen Lizenzverträge, Kaufunterlagen usw. nachweisen – gesetzlich ist er hierzu nicht verpflichtet.

  • Im besten Fall fällt die Prüfung der Erschöpfung positiv aus: alle Nachweise wurden erbracht und es gab auch keine anderen Probleme (z. B. die Überschreitung der Aktivierungszahl eines MAK).
  • Sollte Microsoft nun aber nachweisen können, dass die ursprüngliche Lizenz eigentlich überhaupt nicht für den europäischen Markt bestimmt war oder sollte die Erschöpfung aus anderen Gründen nicht eingetreten sein [oder kann nicht nachgewiesen werden], gibt der Händler an, den Kauf rückabwickeln zu wollen:Spitzfindigkeit am Rande: Der Händler schreibt, er würde die Lizenzen (die es ja ggf. gar nicht gibt) zurücknehmen und den ursprünglichen Kaufpreis zurück­zahlen. Nur mal kurz klargestellt: Wenn Microsoft feststellt, dass der Kunde keine Lizenz besitzt und das Produkt nicht nutzen durfte, kann der Händler diese nicht vorhandene Lizenz auch nicht zurücknehmen. Das deutet darauf hin, dass dem Händler die Feinheit der Unterschiede bezüglich Lizenzkey und Lizenz nicht klar oder aber egal ist.

Und genau dann sitzt der Kunde gleich mehrfach in der Falle: Er ist darauf angewiesen, dass der Händler ihn beim Audit mit den notwendigen Unterlagen unterstützt. Klappt das nicht und verweigert Microsoft die Anerkennung der Lizenzierung, hat der Käufer über einen möglicherweise längeren Zeit­raum das Microsoft-Produkt ohne Lizenzierung eingesetzt; er war also unterlizenziert.

Microsoft darf als Rechteinhaber nun aktiv werden und neben den Gebühren für die ordentliche Nachlizenzierung auch möglichen Schadensersatz geltend machen – schließlich ist Microsoft ja Rechteinhaber und der geprellte Kunde hat kein Nutzungsrecht an der Software. Spätestens hier werden die gewerblichen Nutzer entweder einknicken oder können versuchen, vor Gericht zu ziehen. Aber gegen wen? Gegen den Händler? Gegen Microsoft?

Die obige, vom Verkäufer konstruierte Rechtsposition ist Humbug. Als Kunde erwartet man eine vollständige, mangelfreie und rechtsmängelfreie Sache. Ein Händler darf gar nichts anderes anbieten. Eine Rückabwicklung ist durch den Händler aber gar nicht möglich – dies muss durch den Käufer geschehen. Die ausgesprochene Garantie ändert hieran nichts.

Eine Vertragsklausel, dass der Kunde auf seine Rechte gemäß BGB verzichtet und quasi „automatisch" vom Kaufvertrag zurücktritt, dürfte ungültig sein. Vielmehr dürfte der Kunde vom Händler Nachbesserung fordern, da die Lieferung mangelhaft war. Dies kann ebenfalls bei Schadensersatzforderungen enden – denn durch eine mögliche Forderung seitens Microsofts ist ja definitiv ein Schaden entstanden. Aber auch hier wird man in den wenigsten Fällen ohne Rechtsbeistand etwas bewegen können. Generell wird das eine eher kniffelige juristische Angelegenheit.

Der Blog-Leser schreibt auf Grund der obigen Ausführungen: Meinem Erachten nach widerspricht das Vorgehen des Händlers dem Grundgedanken einer Garantie. Es ist eher eine Absicherung für den Händler, möglichst einfach aus der Sache heraus­zukommen. Wenn das gebrauchte Lizenzrecht als ungültig eingestuft wird, zahlt er einfach den Kaufpreis zurück und lässt den Kunden im Regen stehen. Das wirkt unlauter.

Weiter ergänzt der Leser: Es bleibt offen, wie [ein weiterer Händler] lizengo das Ganze handhabt und welchen Umfang die Garantie hat. Bislang wurde sich nicht offen dazu geäußert. Was jedem Kunden aber klar sein sollte: die Unterstützung beim Audit und die Lagerung der physischen Unterlagen selbst, sind vermutlich nicht insolvenz­sicher. Geht der Händler Konkurs, hat der Kunde niemanden mehr, bei dem er sich Unterstützung holen könnte. Da die benötigten Nachweisunterlagen zum Eintritt der Erschöpfung dann nicht mehr greifbar sind, steht der Kunde dann alleine auf weiter Flur.

Also auch in diesem Fall kristallisiert sich heraus, dass das Thema Lizenzübertragung für den Kunden wohl nicht rechtssicher abgewickelt wird. Ohne die entsprechenden Nachweise, die beim Kauf zu übermitteln wären, bleibt das Ganze aus meiner Sicht also eine wackelige Angelegenheit.

Abschließende Bemerkungen: Ein Leser hat gegenüber dem Tippgeber auch angemerkt, dass einige Mitarbeiter und die Geschäftsführung der „S2 Software GmbH & Co. KG" (in Person des Herrn Ronny Schausten), offenbar zahlreiche weitere Unternehmen betreiben. Dazu gehören u. a. „Trusted License GmbH", „Lowsoft GmbH" und „Europsoft". Der breit aufgestellte Händler lässt zudem optische Datenträger mit der Installation von Microsoft Windows professionell herstellen.

Beim Online-Auftritt des Fokus findet sich dieser Artikel, der bei sehr genauem Hinsehen als Anzeige von Lowsoft gekennzeichnet ist. Es gibt dort wieder das altbekannte Argumentationsmuster, dass der BGH zum Weiterverkauf entschieden habe. Alles korrekt, was aber fehlt, ist die Aufklärung, wie der Erschöpfungsgrundsatz nachgewiesen werden muss. Und genau da liegt weiterhin der Knackpunkt. Wie das alles zu bewerten ist, möge jeder Leser selbst entscheiden.

Artikelreihe:
Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1
Fallen beim Online-Softwarekauf – Teil 2
Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzhürden – Teil 3
Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4
Falle: Billige Software-Lizenzen – neue Erkenntnisse – Teil 5
Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace  – Teil 6
Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse – Teil 7
Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka – Teil 8
Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen' – Teil 9

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43 Antworten zu Falle: Billige Software-Lizenzen – neue Erkenntnisse – Teil 5

  1. Klaus sagt:

    Hallo,
    das Fachmagazin c't hat umfangreich Gebrauchtlizenzen sich angeschaut, auch diese vom Lebensmittelhandel verkauft werden.
    Rechtlich ist und war nichts zu beanstanden.
    Microsoft selbst hat sich auch nicht negativ darüber geäußert.
    Dazu gibt es eine sehr informative Folge:
    c't uplink 25.4: Windows für 3 Euro, Cloud-Rechner statt …

    • Günter Born sagt:

      Nur eine kurze Anmerkung: Die c't-Geschichte ist sowohl meiner Wenigkeit als auch dem Blog-Leser, der die rechtliche Seite voran treibt, bekannt. Mir liegt aber von heise schlicht noch keine Auswertung vor, was die Leserbefragung bzgl. der Edeka-Gutscheine betrifft.

      Wer sich meine Artikelreihe durchliest, wird keinen Hinweis finden, dass der Verkauf der Lizenzschlüssel rechtlich zu beanstanden ist.

      Der springende Punkt ist, ob ein Übergang der Gebrauchtlizenz vorliegt. Dazu hat sich die c't nicht wirklich geäußert (und es gab Gespräche des Tipp-Gebers mit der heise-Redaktion). Ich kann nur jedem Käufer raten, sich da über Microsoft im jeweils konkreten Fall kundig zu machen. Denn nicht der Verkäufer der Gebrauchtlizenz, sondern Microsoft ist der Lizenzgeber, der die Rechstlage genau kennt. Die gerne zitierten Urteile legen genau fest, welche Bedingungen der Verkäufer erfüllen muss – und genau daran hapert es meistens.

      • RUTZ-AhA sagt:

        "Die gerne zitierten Urteile legen genau fest, welche Bedingungen der Verkäufer erfüllen muss – und genau daran hapert es meistens."
        Das müsste doch auch in den AGB des Verkäufers deutlich gemacht werden, ansonsten sind die ungültig und der ganze Akt ist rechtswidrig.

        • Günter Born sagt:

          So einfach ist es leider nicht. Der Verkäufer veräußert nur den Lizenzkey. Der Lizenzübergang ist nie Bestandteil des Kaufvorgangs.

          • PredigtWasserTrinktWein sagt:

            Ist ein physischer Hologrammsticker wie an der Unterseite eines Laptops eine zweifellose Lizenz?

          • Günter Born sagt:

            Mit dem Lizenzaufkleber auf dem Gerät (Hologramm-Sticker) sollte die Lizenz mitwandern. Dort kann es lediglich sein, dass der Key irgendwann (wegen Missbrauchs) gesperrt wird. Aber dieser Ansatz funktioniert nun leider nur bis Windows 7, da ab Windows 8.0 OA 3.0 OEM Activation 3.0 'zur Vereinfachung' eingesetzt wurde. Dort wird der Lizenzkey (und damit die Lizenz) in SLIC-Tabellen des BIOS hinterlegt. Der OEM steht dafür ein, dass die Lizenz ordnungsgemäß erworben wurde. Das ist die berühmte Hardware-Bindung – die mit obigem Fall des Gebrauchtsoftware-Handels nichts zu tun hat.

          • i9100 sagt:

            Danke für den Hinweis mit dem BIOS und schade eigentlich, dass es anscheinend wieder den Kunden schwer gemacht wird Lizenzen eindeutig als legal (Aufkleber liegt bei Gebrauchtkauf bei) zu identifizieren. Ich schwimme dank Uni noch in W7-Lizenzen die alle meine Windows 10 Systeme aktivieren konnten.

      • Gerold sagt:

        "Denn nicht der Verkäufer der Gebrauchtlizenz, sondern Microsoft ist der Lizenzgeber, der die Rechstlage genau kennt."

        Grundsätzlich falsch, die Rechtslage wird von der Justiz beurteilt und nicht von Microsoft.

      • Uwe Bieser sagt:

        Im Grunde alles richtig erläutert, was die Problematik einer ordnungsgemäßen Erschöpfung betrifft. Meines Erachtens haben die Gerichte aber die Hürde bezüglich des Nachweises vernichteter Kopien zu hoch gelegt. Der Nachweis ist in der Praxis überhaupt nicht möglich. Woher sollen Verkäufer und Käufer wissen, ob nicht in der Schublade oder auf einer Festplatte eine Kopie liegt, die ein längst ausgeschiedener Mitarbeiter einmal angefertigt hat, sei es um diese illegal privat zu nutzen oder weil er vom Originaldatenträger ein Backup erstellte. Hier haben es sich die Richter schlicht verheddert, denn im Gegensatz zu einem physischen Gegenstand ist die Kopie völlig wertlos, wenn diese beim Softwarehersteller erst durch Eingabe eines individuellen Lizenzkeys nutzbar wird. Hier wird schlicht verkannt dass der Softwarehersteller durch individuelle Lizenzkeys selbst den Nachweis der Erschöpfung erbringt, wenn er die Software nach Eingabe aktiviert (Volumenlizenzen mit mehrfach nutzbaren Schlüsseln ausgenommen) Genau genommen ist auch nicht der Endkäufer bei Lizenzverstößen unterlizensiert sondern sein Weiterverkäufer, wenn dieser gegenüber dem Softwarehersteller bekundet hat, dass er die Lizenz nicht mehr nutzt. Aber natürlich haben die Hersteller ein nachvollziehbares Interesse, die Verwirrung aufrecht zu erhalten.

    • Gerold sagt:

      Ich nehme an Du redest vom Artikel in c't 2019 17 auf Seite 42. Da steht nichts von "gebraucht", hier nachlesen:

      https://www.heise.de/select/ct/2019/17/1565963893960724

  2. RUTZ-AhA sagt:

    Hier kommt wohl die "Geiz ist geil" Mentalität voll zum tragen, und das kann in solch komplizierten Rechtsangelegenheiten mächtig nach hinten losgehen.

    Das Urteil vom BGH hat in seinem Urteil doch etliche wichtige Dinge unberücksichtigt gelassen, weil sie nicht zum Prozess gehörig waren. Der Vorgang hat ja seiner Zeit viel Staub aufgewirbelt.

    Und genau da liegt der Knackpunkt, an dem sich die Geister trennen.

    Es kann nur jedem Interessenten geraten werden, sich bei Bedarf an Erstlizenzen zu halten. Wem diese zu teuer sind, der braucht sie auch nicht wirklich.

    • Dekre sagt:

      ja ja, und immer wieder ist der Nutzer schuld. Will jetzt nicht "Verbraucher" sagen, weil man es eben nicht verbraucht. Und schon ist das Problem auf den Punkt gebraucht. Eigentlich wird Software ja nur genutzt. Für die Hersteller wird diese aber "verbraucht".

      Der "Geiz-ist-geil"-Vorwurf an die Käufer (tatsächlicher Nutzer) zieht nicht und ist kontraproduktiv.

      Das Argument: "Wem diese zu teuer sind, der braucht sie auch nicht wirklich." ist völlig sinnfern. Die Preispolitik von MS ist das entscheidende was nicht stimmt. Aber die Chefetagenbewohner wollen ja ein Salär außerhalb der Norm liegt.

  3. Alitai sagt:

    Ich muss mich dazu auch nochmals melden.

    Windows 10 Enterprise Lizenzen funktionieren bis jetzt noch.

    Jedoch werden die Server Lizenzen von Microsoft gesperrt.
    Man kann sie dann nicht mehr aktivieren.

    Es gibt keinen Grund bei Lizengo zu kaufen, ausser Windows 10 Enterprise.
    Den Rest, Server und Office bekommt ihr auch sonst wo.

    Gruss
    Alitai

  4. David sagt:

    Vielen Dank für diese umfangreichen Bericht.
    Leider bleibt man als Privatperson (und sicherlich auch als kleine Firma) so ziemlich im Regen stehen.
    Sicher ist hier wohl garnichts.

    • Micha45 sagt:

      Wieso bleibt man im Regen stehen?
      Wer solche Billigkeys kauft, egal ob als Privatperson oder Unternehmer, sollte wissen, dass er die Katze im Sack kauft.

      Mit dem Kauf eines Produktschlüssels erwirbt man weder eine Lizenz, noch ist dieser Key Teil einer Lizenz.
      Es handelt sich lediglich um eine Art "Türöffner" und es stellt sich erst nach dem Kauf heraus, ob damit eine gültige Lizenz, oder ob damit eine ungültige Lizenz aktiviert wurde. Denn auch letzteres ist technisch möglich.
      Wird die Lizenz dann irgendwann gesperrt, dann weiß man, dass man eine ungültige Lizenz genutzt und somit rechtswidrig gehandelt hat.

      Lange Rede, kurzer Sinn. Einfach beim Kauf den offiziellen und seriösen Weg gehen, dann ist man immer auf der sicheren Seite.

      • Dekre sagt:

        Jetzt wird es lustig. Ich habe zwar keine ct-Lizenz und auch keine Edeka-Lizenz für Software. Aber wenn "ct" und "EDEKA" das anbieten, so ist der Erwerber und dann auch Nutzer Deinen von Dir beschriebenen "offiziellen und seriösen Weg" gegangen.

        Der Laden "EDEKA" bietet vieles an. Geht Du fragen, ob das Toilettenpapier auch echt ist oder vom einen Wiederverkäufer stammt? Zwar bisschen skurril, aber das ist das Thema ja auch. Der Verbraucher ist immer der:
        # Umweltschädiger
        # Mörder
        # Energieverschwender
        # Plastik in Meer kippender
        etc etc etc …
        Das ist alles höchstgradiger Schwachsinn.

        • Micha45 sagt:

          Edeka verkauft im Namen von Lizengo Gutscheine für Produkt-Keys und keine Lizenzen.
          Lizengo und andere Händler dieser Art verkaufen ebenso nur die Keys und demzufolge keine Lizenzen.

          Diese Art Handel ist nicht illegal, die Käufer dieser Keys handeln mit dem Kauf nicht rechtswidrig und müssen sich auch nicht zwingend von der Rechtmäßigkeit einer Transaktion überzeugen.

          Darum geht es hier aber gar nicht!
          Die Käufer dieser Keys erhalten von diesen besagten Händlern keine Garantie dafür, dass mit diesen Keys die Aktivierung der für die Nutzung benötigten Lizenz erfolgreich und legitim sein wird.

          Mit diesen Keys ist zwar die Aktivierung einer Lizenz technischbedingt möglich, ob die Aktivierung und Nutzung der lizenzpflichtigen Software legitim ist, entscheiden andere Faktoren.
          Die Lizenz darf nicht in Mehrfachbenutzung sein und nicht aus einem Volumenlizenzpaket stammen.

          Genau deshalb tragen immer die Käufer das Risiko, die Katze im Sack gekauft zu haben und genau deshalb mein Hinweis, dass der Kauf bei offiziellen und zu 100% seriösen Quellen immer der sicherere und sinnvollere Weg sein wird.

          Ein Händler, der einem Käufer keine 100%-ige Garantie auf ein verkauftes Produkt geben kann, handelt zwar in der hier thematisierten Sachlage nicht rechtswidrig, ist aber aus den genannten Gründen trotzdem unseriös.

          Bevor man also drauflospoltert, sollte man erstmal begreifen, worum es hierbei eigentlich geht und sich eingehend über die Umstände informieren.

          • Dekre sagt:

            Danke! Das sag ich doch.
            Das einzige was mich stört ist das "unseriös". Moral hilft in diesem Fall in der kapitalistischen Welt nicht. Seit wann hat MS es auf mein Lebewohl abgesehen. Es ist keiner seriös.

            Vielleicht habe ich es zu drastisch formuliert. Das mag sein. Ich "rege mich immer auf", wenn der Letze in der Kette der Kriminelle sein soll.

            Da wird das Prinzip des Kettenbriefes auf den Kopf gestellt. Denn immer der Erfinder des Kettenbriefes ist der eigentliche Schädiger und Betrüger und nicht Derjenige, der im Ergebnis dafür zahlen muss.

        • Günter Born sagt:

          Leute, nehmt die Moral und das Herzblut aus der Diskussion. Es geht nicht um Kriminalisierung, die Artikelreihe und obiger Blog-Beitrag dreht sich um die Frage:

          – Ist der Verkauf von Gebrauchtsoftware und der Lizenzkeys legal (Antwort: Beide Male i.d.R. Ja)?
          – Und es schließt sich die Frage an: Habe ich als Käufer eine Lizenz, die ich bei der Nutzung gegenüber Microsoft beanspruchen kann. Diese Frage muss nach bisherigem Wissen i.d.R. bei den gegenwärtigen Konstrukten mit Nein beantwortet werden.

          Für den Privatanwender wird es vermutlich wenig Konsequenzen haben. Für Firmen könnte es bitter werden, wenn Microsoft die Lizenz verneint und Schadensersatzansprüche geltend macht (ob das passiert, steht nicht zur Debatte!).

          Da hier im Blog auch viele IT-Dienstleister mitlesen, die solche Käufe für Kunden tätigen, liegt für diesen Kreis jetzt eine umfangreiche Darstellung vor – es kann keiner sagen 'ich habe das doch nicht gewusst'. Entscheiden und handeln muss dann jeder selbst.

          • Dekre sagt:

            ja Günter, es ist schwierig. Aber frei nach Brecht oder anderen "Moral von der Geschicht …." spielt eine Rolle.

            Du hast jetzt vier nein fünf gute Analysebeiträge in Deinem Blog eingestellt und das Thema ist nach wie vor heiß. Der Schuldige ist aber Microsoft und sind nicht die Händler (Lizenzgo, Edeka, ct etc), die hier erwähnt werden. Von Kriminellen mal abgesehen.

  5. Gerold sagt:

    Zum Thema Audit durch Microsoft verweise ich auf den Kommentar von Blog-Leser Chris in Teil 4 dieser Artikelreihe:
    https://www.borncity.com/blog/2019/08/09/fallen-beim-online-softwarekauf-teil-4/#comment-76091

    Nicht alles hinnehmen und akzeptieren was von Microsoft Mitarbeitern behauptet wird.

  6. administratoor sagt:

    Danke für den informativen Artikel. Kleine Anmerkung: die von manchen Händlern angebotene "kostenlose Unterstützung beim Audit" bedeutet ja noch nicht viel, vielleicht auch nur das man (bei einem Audit) den Händler anrufen darf und der dann genau das bestätigt was auch schon auf der Rechnung steht. Ob dem Kunden das in irgendeiner Weise gegenüber MS hilft ist fraglich.

    Es bleibt dabei: wer solche Lizenzkeys kauft und einsetzt muss wissen was er tut – und für sich (und ggf. für MS) bewerten ob er damit korrekt lizenziert ist.

    P.S. kleine Anekdote: ich habe in der Vergangenheit immer mal Windows und Office Lizenzen/Updates direkt bei Microsoft gekauft (meist Sonderaktionen, z.B. zur Windows 7 Einführung). Mehr als eine E-Mail mit Download Link und Aktivierungskey gab es da auch nicht ….

    • Günter Born sagt:

      Zur Annekdote: Da Microsoft der Lizenzgeber ist, kann er so verfahren – und ich gehe von aus, dass Microsoft die so herausgegebenen Lizenzkeys auch erfasst. Aber bereits beim Weiterverkauf dieser 'Gebrauchtsoftware' reicht die Übergabe des Keys zur Lizenzübertragung nicht mehr. Es müsste die Erschöpfung nachgewiesen werden.

      • Roland Moser sagt:

        "…Es müsste die Erschöpfung nachgewiesen werden…"
        Der Verkäufer müsste schreiben, dass ein Lizenzübergang stattfindet, weil die Lizenz am alten Ort nicht mehr gebraucht wird? Etwa so?

        • Günter Born sagt:

          Jeder Schritt in der Verkaufskette – also erster Lizenznehmer, der Aufkäufer der Gebrauchtsoftware etc. müsste eine Freistellungserklärung, dass die Software nicht mehr genutzt wird, in schriftlicher Form beilegen.

          Ich hatte sogar mal ein Muster von meinem Tippgeber vorliegen. Wurde hier nicht in anonymisierter Form veröffentlicht, das es nutzlos ist. Die Verkäufer geben diese Erklärung i.d.R. nicht ab.

          Ist aber alles in den vorherigen Teilen angesprochen worden. Diese Erklärung gibt es, jedenfalls bei Testkäufen mit expliziter Nachfrage, i.d.R. nicht. Und dann ist man als Käufer der Nachweismöglichkeit gegenüber Microsoft beraubt. Auch das Thema 'Ja, ich bekommen diese Erklärung, MAK wird gesperrt und ich bekomme problemlos einen Neuen vom Verkäufer', samt Bruch der Nachweiskette wurde explizit in den vorherigen Teilen angesprochen.

  7. forale sagt:

    Das Zeugs kostet auffällig + extrem wenig, im Vergleich. Dass man da misstrauisch ist UND bleibt, versteht sich von selbst. Dazu bedarf es keiner ellenlangen Artikel in einem Blog, dazu reicht 1g common sense – so da schonmal Zugang zu hergestellt werden konnte…
    c't Artikel und podcast haben an keiner Stelle behauptet, dass rechtlich einwandfrei. Sie haben nach einer ausführlichen Untersuchung festgestellt, dass es erstaunlich wenig rechtlich zu beanstandendes beinhaltet.
    Mit anderen Worten: kann gut gehen/funktionieren, muss es aber nicht immer.
    Und wenn nicht – bei dem Preis kein Problem.
    Wer allerdings für EUR 1,50 absolute Sicherheit erwartet, dem ist eh kaum zu helfen.

    • Günter Born sagt:

      Zu 'Dazu bedarf es keiner ellenlangen Artikel in einem Blog, …' – nun ja, ich brauche mir nur anzusehen, wie das Thema hier im Blog abgerufen wird und welche Diskussionen immer aufkommen. Das deutet in meinen Augen schon darauf hin, dass es eben doch 'ellenlangen Artikel in einem Blog' bedarf, um das Thema zu beleuchten. Die schnöde Aussage 'Leute, kauft keine Gebrauchtlizenzen' hätte es auch getan, hätte aber wohl viel weniger Diskussion hervorgerufen und das Thema wäre in der Versenkung verschwunden.

      Was mich an der Geschichte ärgert: BGH und EuGH haben die Regeln zur Übertragung von Gebrauchtlizenzen in Urteilen dargelegt. Es gäbe also die Möglichkeit vom Handel, das für den Kunden rechtssicher im Sinne des Lizenzübergangs zu gestalten. Genau das passiert aber nicht (weil es Aufwand bedeutet und Spreu vom Weizen trennen würde). Der Online-Handel agiert (gefühlt) nur auf der Basis 'achte darauf, dass deine Verkäufe nicht illegal sind, ob der Kunde dann das bekommt, was er erwartet hat' steht auf einem anderen Blatt.

      Man kann es ziemlich plastisch an einem Beispiel verdeutlichen. Ein hungriger Mensch will essen und kauft bei einem Händler, der mit 'damit kannst Du essen'-Angebot wirbt, vermeintlich eine Mahlzeit. Der Händler übergibt ihm ein Essbesteck und sagt 'Essen bekommst Du drüben, in der Gaststätte'. Dort stellt der Kunde aber überrascht fest, dass er neben dem Essensbesteck (entspricht dem Lizenzkey) noch die Berechtigung zum Bezug des Essens in Form einer Essensmarke benötigt (wäre die Lizenz im aktuellen Fall). Der Händler kann nicht belangt werden, denn das Angebot 'damit kannst Du essen' für das Essbesteck war ja nicht falsch – aber nicht hinreichend, um eine Mahlzeit vom Gastwirt zu erhalten ;-).

      Ja, ich weiß, der Gastwirt hinkt – aber das Beispiel verdeutlicht die Situation schon.

      • forale sagt:

        naja, das Beispielchen ist durchaus bemüht – und nett. that's it.
        Wie bereits erwähnt: sehr sehr günstiger Preis, + 1g common sense dazu, dann weiss ich, dass ich da keine vollkasko bekomme, bekommen kann. Sowas ist albern! Die ganzen Berichte hier und woanders gehen aber etwas (zu) sehr davon aus, dass sowas geht. Nein, das tut es nicht, weil es das nicht kann. Und DAS weiss ich auch, wenn ich mich auf so ein "Angebot" einlasse. Geht's schief, Pech gehabt. Neuer Versuch oder lassen.
        Wenn ich mich an den Roulettetisch der Spielbank in zB. Aachen begebe, beschwer ich mich doch auch nicht, dass rot oder meine Lieblingszahl nicht immer gewinnt. Bzw. kann ich ja versuchen, aber sowas nimmt dann niemand ernst.
        Nur: zu dieser Erkenntnis braucht es keine 15 Seiten, durch die man sich durchfräst (no offense! ;) ), das weiss ich eigentlich auch so.
        Wenn ich beim Discounter 500g Gehacktes für 25 Cent erwerbe, erwerben kann, dann erwarte ich auch nicht mehr beste Qualität in der gesamten Kette, dann weiss ich, dass es da iwo einen Knackpunkt hat, haben wird. Dass zB. die Zubereitung einwandfrei sein kann oder ich mir Salmonellchen einfange. Beides, extrem günstig und alles einwandfrei – geht nicht. Keine wirklich neue Erkenntnis.
        Und klar wäre es schön, wenn Gebraucht-Soft entsprechend der EU ziemlich fehlerfrei und abgesichert im Verkauf erhältlich WÄRE! Aber das wären(!) dann auch vollkommen andere Preise, die dann abgerufen werden müssten – und würden! Das sollte klar sein.
        :)

  8. Henry Barson sagt:

    Ein Nachbar der sich neulich einen gebrauchten Rechner im Internet kaufen wollte, fragte mich, weil er eben weiß, dass ich "irgendwas mit Computern 😃" arbeite, ob das Geräte für den und den Preis in Ordnung wäre. In dem Angebot stand dann Windows 10 MAR, kannte ich noch nicht, soll aber wohl "Microsoft Authorized Refurbisher" heißen, was bei einem Shop für gebrauchte PCs und Laptops (i.d.R. refurbished/geprüft und ggf. aufgearbeitet) ja durchaus Sinn macht. Da ich bejate kaufte er den Laptop für seine Tochter und keinerlei Probleme.
    Nach kurzem "Googlen" kann man einige Shops/Händler finden, die MAR sind, aber ich vermute mal, da bleibt die Windows Lizenz am Gebrauchtgerät "kleben"?! Habe da jetzt auch nicht genauer recherchiert, weil es ja dann doch nicht sooo häufig vorkommt.

    • Günter Born sagt:

      MAR-Geräte hatte ich in den Kommentaren mal gestreift. Das ist ein offizielles Programm von Microsoft, wo zertifizierte Händler Gebrauchtgeräte aufbereiten und mit Gebrauchtlizenzen weiter verkaufen dürfen. Hat aber strenge Auflagen und kann nicht als Beispiel für die obige Artikelreihe dienen. MAR-Lizenzen dürfen (m.W.) nur mit Geräten abgegeben werden – und genau das ist eben der Online-Kauf von Software nicht.

      • forale sagt:

        afb (online + shops)
        https://www.afb-group.de/home/
        wäre beispielsweise so ein Händler. Die erwerben u.a. gebrauchte Hardwarkontingente von großen Firmen/Behörden, fast durchgängig Business-HW (hp, dell, apple + co.), bereiten die auf, wiederverkaufen sie mit Garantie. Sehr empfehlenswert, weil für kleines Geld beste Ware, auf Wunsch mit software. :)

        • Sven Fischer sagt:

          Da gibts Einige. Bsp. GSD, TecXL. Wir hier in der Firma vertreiben auch seit ca. 6 Jahren aufbereitete PC, Notebooks etc. Das sind da sicherlich um die 600 – 800 Geräte gewesen. Auch an gewerbliche Kunden. Bis jetzt hat es noch nie einen Fall gegeben, das da lizenzmäßig Ärger gegeben hat.

      • Thomas sagt:

        MAR-Partner ist zum Beispiel auch bb-net mit seiner Eigenmarke tecXL. Dort bekommt man für kleines Geld aufbereitete Business Geräte samt Windows Lizenz und Virenschutz von Eset.

        https://bb-net.de/tecxl/

  9. Sven Fischer sagt:

    Wenn man das ganze Thema mit verfolgt, sowohl hier, als auch bei heise und anderen Plattformen, kann man den Eindruck gewinnen, das es MS Schnurz-Piep-Egal ist. Hautsache auf der Kiste ist Windows 10 drauf.

  10. kette oben sagt:

    der c't podcast "uplink" von heute
    https://www.youtube.com/watch?v=daiH9Wak0R4
    behandelt das Thema erneut, ca. min. 3:00 sagt Autor Hans-Peter Schüler, dass er "endlich eine Ankündigung von MS bekommen habe, dass ct in den nächsten Tagen Nachricht von den MS-Rechtsanwälten kriegen werde". Weil die wohl eigene Nachforschung betrieben hätten. Bisher war MS da wohl eher unwillig "tätig".
    Dann mal schauen, was da noch so koemmet…
    ;)

    • Günter Born sagt:

      Mag ja nicht aus dem Nähkästchen plaudern – aber nicht nur MS war unwillig – durch das Bohren meines Informanten und die Artikelreihe hier könnte sich was bewegen und das Thema hoffentlich in die eine oder andere Richtung geklärt werden. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt ;-).

  11. Nobody sagt:

    Nachdem hier in mehreren Beiträgen ausführlich auf die Frage der Rechtmäßigkeit billiger Softwarelizenzen eingegangen wurde, habe ich mal testweise eine solche inklusive Datenträger erworben.
    Nach Lieferung beschleicht mich das Gefühl, dass da tatsächlich was nicht ganz koscher ist > Bild. 😉

  12. Mark sagt:

    Microsoft weiß genau, daß ihr Modell Software Lizenzen zu vekaufen überholt ist. Deshalb wird de facto Windows 10 auch verschenkt, Einkommen wird heute viel wirkungsvoller über Werbung und das Sammeln von Kundendaten generiert.

    Ist aber wirklich faszinierend wenn sich Unbeteiligte mehr für die korrekte (was immer da korrekt ist, so ganz genau weiß das offensichtlich niemand) Nutzung von Microsoft Lizenzen einsetzen als Microsoft selbst. Die müssen regelmäßig erst ihre Rechtsabteilung befragen wenn wieder mal freiberufliche und unbezahlte Helfer es sich zur Aufgabe machen, Microsofts vermeintliche Interessen zu wahren.

    Kurios.

    • Dekre sagt:

      Na gut, ich habe es nicht probiert. Ist aber sinnlos.

      Fest steht, dass Windows 10 mit Upgrade nach wie vor funktioniert und das kostenlos! Das ist Original von Microsoft!
      Alle die da Geld fordern – Bitte Schön!
      Kannst mal bei heise.de schauen, da wird es Dir auch nachgeworfen. Da wird es wohl paar Cent mehr sein.

      Mir geht es etwas auf die Ketten mit den Preisen. Es geht hier um etwas mehr als das BS Win10 in V-xyz.

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