Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage – Teil 4

ParagraphIn Teil 1 bis Teil 3 dieser Artikelreihe ging es um die Frage des (Gebraucht-) Softwarekaufs bei Online-Anbietern. Dabei wurden die juristischen Feinheiten beim Kauf von Gebrauchtsoftware sowie das Thema Lizenzübertragung gestreift. Im letzten Teil habe ich die Ergebnisse einiger Lizenzüberprüfungen dokumentiert, gehe auf das Download-Problem bei fehlender Lizenz ein und ziehe ein Fazit.


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Informationen von lizengo

Kleine Ergänzung zum Thema. Zwischenzeitlich hat mir Blog-Leser M.l T. einen Schriftwechsel mit dem Anbieter lizengo überlassen. Er hatte die Firma als B2B-Kunde um eine Klarstellung gebeten. Hier seine konkreten Fragen:

Können Sie mir die Echtheit der von mir erworbenen Lizenzen bestätigen?

Gibt es eine Freistellungserklärung der vorherigen Besitzer der Lizenzen?

Darf ich mit den bei Ihnen erworbenen Lizenzkeys die bei Ihnen runtergeladenen ISO installieren und bin damit konform was die Nutzung seitens Microsoft angeht (Microsoft Windows 10 / Microsoft Server 2012R2 /Microsoft Office 2016 Pro Plus)?

Die Antwort des Anbieters ist da schon sehr interessant, ich gebe sie hier einfach einmal wieder.

Guten Morgen Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich betreue unsere Bestandkunden in Nordrhein-Westfalen und beantworte gerne Ihre Fragen.

Wir vertreiben ausschließlich neue und originale Produktschlüssel, daher ist eine Freistellungserklärung nicht notwendig.

Die Nutzung unserer Produkte ist in jedem Fall rechtskonform und kann seitens Microsoft nicht beanstandet werden. Als Nachweis der ordnungsgemäßen Nutzung, dient Ihnen hier unsere Rechnung und Lieferschein.

Zusätzlich finden Sie im Anhang unsere Bescheinigung, in der wir garantieren, dass es sich um neue, originale und rechtlich valide Produktschlüssel handelt
und Ihnen im Falle einer Auditierung kostenfrei die Korrespondenz mit dem Hersteller führen.

Wie Sie sicherlich den erwähnten Medienberichten entnehmen konnten, kooperiren wir seit Anfang des Jahres mit der EDEKA-Gruppe. Diese Kooperation würde bei einem unseriösem Geschäftsgebahren von lizengo nicht zustande gekommen sein.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten und den Restzweifel nehmen. […]

An dieser Stelle möchte ich auf zwei Aspekte hinweisen. Der Anbieter lizengo trägt überzeugend vor, dass er nichts illegales tut – was ich in den vorherigen Beiträgen auch nicht behauptet habe. Und es wird von lizengo klar ausgeführt, dass es sich um neue 'Produktschlüssel' handele und keine Freistellungserklärung erforderlich sei. Was mir aber auffällt: Mit keinem Wort wird auf die Frage nach einer gültigen Lizenz eingegangen. Hier noch die von mir geschwärzte Erklärung des Anbieters.

(Erklärung von lizengo, Zum Vergrößern klicken)

Es gibt die Zusage, beim Audit durch Microsoft unterstützend tätig zu werden. Das geht auch mit dem einher, was ich in Teil 3 ausgeführt habe. Der Anbieter lizengo sieht sich rechtlich sauber aufgestellt. Der Kunde wird i.d.R. die Produkte auch aktivieren können. Der springende Punkt ist aus meiner Sicht aber: Erkennt Microsoft das alles an und was passiert bei einem Audit? Denn als Business-Kunde bin ich gegenüber Microsoft ja nachweispflichtig, dass eine Lizenz besteht. Dass Microsoft sich nicht freut, dass es einen Drittmarkt für Lizenzkeys gibt, ist natürlich auch klar. An dieser Stelle verweise ich auf das nachfolgende Ergebnis einer konkreten PID-Prüfung durch einen Microsoft-Beauftragten, die für einen elektronischen Kauf bei lizengo vorgenommen wurde.

Ergebnisse von Lizenzprüfungen

Der Blog-Leser, mit dem ich seit längerem in Kontakt stehe, hat Testkäufe bei verschiedenen Online-Anbietern, u.a. lizengo, aber auch bei eBay, getätigt und Windows-Angebote gekauft. Gleichzeitig wurden die Anbieter konkret angefragt, eine Freistellung im Hinblick auf die Lizenz zu erteilen, die man ja für das Produkt braucht.

Keine Freistellungserklärung …

Diese Freistellung und Erklärung gab es meist nicht. Bei neuen Produkten braucht es diese auch nicht. Interessant: Bei eBay wurde es dem einen oder anderen Anbieter dann zu heiß, denn es erschien dann plötzlich folgender Text im Shop:

Shop-Text bei eBay zu Lizenzen beim Softwarekauf
(Shop-Text bei eBay zu Lizenzen beim Softwarekauf, zum Vergrößern klicken)


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Da macht sich also einer ehrlich und weist auf die von mir in den früheren Teilen skizzierte Rechtslage hin. Der Anbieter gibt klar an, dass er nur Produktschlüssel und keine Lizenzen verkaufe.

Spannend wäre jetzt die Stellungnahme von Microsoft. Daher wurden die von den Anbietern beim Testkauf übersandten Daten bzw. Produkte an Microsoft bzw. deren Rechtsabteilung zur Echtheits-/Lizenzprüfung (PID-Prüfung) übermittelt. Die Idee dahier: Man erfährt, ob man ein Produkt mit legaler Lizenz hat, und weiß, wo man dran ist.

Fall 1: PID-Prüfung einer Windows 7 DVD

Eine Möglichkeit besteht darin, dass man sich eine DVD mit Lizenzkey und Echtheitzertifikat bei einem Händler kauft. Das kann ich durch Microsoft im Zweifelsfall überprüfen lassen. Der folgende Brief stammt von einer solchen PID-Prüfung einer (offenbar gefälschten) DVD mit CoA und Lizenzkey für Windows 7 Professional, die auf eBay verkauft wurde.

(Ergebnis eine PID-Prüfung)

Das Ganze ist also eine Fälschung gewesen, die der Verkäufer auf eBay angeboten hat. Also auch in diesem  Bereich gibt es die Chance hereinzufallen.

Wer von den diversen Begriffen erschlagen ist, auf dieser Seite werden einige Kürzel erklärt. Heise hat in diesem Artikel etwas zu Fallstricken bei OEM-Lizenzen geschrieben.

Es gibt noch MAR (Microsoft Authorized Refurbisher), als Wiederverkäufer, die nicht gebrauchte Lizenzen aufkaufen und mit Microsoft-Autorisierung auf PCs aufspielen dürfen. Hört sich gut an, von Microsoft autorisiert. Es gibt Leute, die so etwas als DVD anbieten – das ist hier beschrieben.  Hätte ich als ideal angesehen, da es noch Windows 7 MAR-Angebote bei eBay und Co. gibt. Rückmeldung von meinem Tipp-Geber: MAR ist eine interessante Situation. Microsoft verbietet dem Partner, die Lizenz an andere zu vertreiben. Er darf das brechen, dann wird aber eine gebrauchte Lizenz daraus. Dadurch kann Microsoft ihm aber Vertragsbruch vorwerfen. Und er muss dann die Lizenzübergaben dokumentieren.

Einige Händler sitzen auch in Großbritannien, so dass nur englische Lizenzen, als OEI (Original Equipment Installer) DSP-Lizenzen (Delivery Service Partner) ausgewiesen, angeboten werden. Auch das ist imho kein gangbarer Weg.

Wenn ich nichts übersehen habe und man den Weg über audit-sichere Gebrauchtlizenzen nicht gehen kann/will bleibt nur, Ausschau nach DVD-Boxen zu halten, wo jemand eine Retail-oder System Builder-Version von Microsoft mit DVD und Lizenzkey (idealerweise auch mit CoA) verkauft und bestätigt, dass er diese Software in der EU als Erstkäufer erworben hat und nicht mehr einsetzt.

Fall 2: ESD-Kauf mit Produktkey

Auch aus Fällen von elektronischen Käufen und Downloads liegen mir diverse Schriftwechsel vor, von denen ich nachfolgend einen Dokumentauszug veröffentliche.


(Auszug aus einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber Microsofts Rechtsabteilung)

Der obige Textausriss stammt aus einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber Microsoft, in der ein Sachverhalt bezüglich Testkäufen thematisiert wird. Es wurde der berühmte 'legale' und gültige Key gekauft und an Microsoft gemeldet. Relevant ist in diesem Zusammenhang der letzte Absatz, in dem der PID-Service von Microsoft dem Käufer bestätigt, dass er keine ausreichenden Informationen zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software nach aktueller Rechtsprechung nachweisen kann. Für das gekaufte Produkt wurde die Frage 'habe ich eine gültige Lizenz erworben', ganz klar von Microsoft mit nein beantwortet (obwohl der Key gültig und nicht gesperrt war).

Antwort auf einen Softwarekauf

Die Rechtsposition Microsofts geht auch aus einem mir vorliegenden weiteren Dokument hervor, welches ich nachfolgend teilweise geschwärzt wiedergebe. Es ging ebenfalls um den Kauf einer Software über einen Online-Shop. Dort hat Microsoft (bzw. die beauftragte Firma) eine PID-Prüfung anhand der eingereichten Unterlagen, die der Käufer beim Erwerb ausgehändigt bekam, vorgenommen. Es wurde auch geprüft, ob der Käufer einen gültigen Lizenzschlüssel und eine gültige Lizenz geltend machen kann. Zu beachten ist, dass der Testkäufer eine 'Windows 10 Pro 32 & 64 Bit – Neu & Original – Vollversion Key – Download ESD' bestellt und gekauft hat. Microsoft stuft diese aber an Hand des Schlüssels als Gebraucht-Software ein. Damit greift aus Microsofts Sicht der Erschöpfungsgrundsatz samt Anforderungen. Hier das Schreiben von Microsoft.

Die Auszüge aus dem Schreiben der im Auftrag von Microsoft durchgeführten PID-Prüfung sind also eindeutig. Die vermeintlich als neu verkaufte Windows 10-Variante wird von Microsoft rechtlich als eine Gebrauchtsoftware eingestuft und der Käufer hat keine Lizenz erworben bzw. kann den Erwerb mit den beim Kauf erhaltenen Dokumenten nicht nachweisen. Diese Aussage steht konträr zu dem, was lizengo Eingangs einem Kunden bestätigt hat und auf der Internetseite beim Kauf angeht.

Ich werde an dieser Stelle keine Aussage tätigen, welche Rechtsposition nun Geltung besitzt. Ich denke, selbst Juristen werden hier ihre Probleme haben. Kern- und Angelpunkt ist aber: Als Käufer sitze ich bei dieser Konstruktion erkennbar zwischen den Stühlen.

Der Dienstleister Microsofts legt gleichzeitig auch die rechtlichen Aspekte offen, die zu dieser Entscheidung führten und welche Erfordernisse in diesem Fall zum Lizenznachweis gelten. Da gibt es in meinen Augen auch keine Argumentationsspielräume.

Natürlich könnte der Verkäufer diesen juristischen Zustand durch Bereitstellung der entsprechenden Nachweise 'heilen'. Das scheint aber, wie ich in Teil 3 dokumentiert habe, bei einigen Anbietern für Kleinstkunden nicht gemacht zu werden. Allerdings habe ich im Online-Handel auch Angebote gesehen, wo mit Lizenzunterlagen und Audit-Sicherheit geworben wird. Da mir da keine Details vorliegen, kann ich nicht beurteilen, wie belastbar das ist. Angaben wie 'Microsoft Licencing Professional Prüfungszertifikat' auf eBay-Seiten machen mich da irgendwie misstrauisch. Ich denke, man wird nicht um eine PID-Prüfung durch Microsoft herumkommen. Und wenn es hart auf hart kommt, ist sogar eine gerichtliche Klärung erforderlich – alles nicht das, was man sich als Käufer wünscht.

Eigentlich schade, ich hatte gehofft, dass die Online-Anbieter wie lizengo das im Griff haben – scheinbar klappt das aber nicht bei Käufen im Online-Shop (außerhalb des B2B-Bereichs).

Weitere Überprüfungen

Der Blog-Leser und Tippgeber hat zudem auch die Möglichkeit, Keys, die online gekauft wurden, im Microsoft Volume Licensing Service Center zu überprüfen.

Obiger Screenshot zeigt, dass eine solche Lizenznummer (die Quelle des Keys ist mir unbekannt) auf Grund der vom Verkäufer übermittelten Daten als ungültig eingestuft wurde. Egal, wie man das dreht und wendet – bei den Testkäufen kam der Blog-Leser nie (zweifelsfrei) in den Genuss einer gültigen Lizenz.

Der Tipp-Geber konnte auf eBay allerdings mehrere legale Windows 7 Pro-Pakete (mit DVD, Key und COA) für kleines Geld ersteigern – hat andererseits aber auch eBay-Verkäufer wegen Rechtsmängeln in den Angeboten sperren lassen. Ist also alles ein Lotteriespiel.

Noch ein juristisches Problem: Download ohne Lizenz

An dieser Stelle mache ich noch einen kurzen Schlenker, da mich der Blog-Leser auf ein weiteres Problem hingewiesen hat. Man kann von den Microsoft-Seiten ja ISO-Downloads beziehen. Diese Downloads sind aber nur zulässig, wenn man eine gültige Lizenz des Produkts besitzt. Andernfalls handelt es sich um eine unberechtigte Vervielfältigung, die unzulässig ist. Die Zusammenfassung einer Anwältin in Form dieses PDF-Dokuments thematisiert dies mit. Ich habe mal nachgesehen, Microsoft gibt auf seinen Webseiten, selbst für das Media Creation Tool, den Hinweis:

Sie möchten Windows 10 auf Ihrem PC installieren?

Zunächst benötigen Sie eine Lizenz zur Installation von Windows 10. Anschließend können Sie das Media Creation Tool herunterladen und ausführen.

Die landläufige Vermutung, wenn ich was bei Microsoft downloaden kann, darf ich das legal machen, besitzt also Einschränkungen! Das führt zu der Situation, dass mir der Verkäufer einen gültigen Lizenzkey und einen Download-Link übermittelt. Da ich aber  keine gültige Lizenz habe, darf ich mir nicht mal eine ISO-Installationsdatei ziehen, um das Produkt zu installieren. Denn das ist eine verbotene Vervielfältigung. Um Kommentaren vorzubeugen: Ich dokumentiere in diesen Artikeln nur die Rechtslage.

Ergänzung: Gerade noch hereinbekommen – im März 2019 gab es ein Gerichtsurteil des BGH, welches sich mit Downloads, die Händler bereitstellen, beschäftigt (BGH-Urteil zu Microsoft Office: Unzulässige Office-Downloads). Auch hier hat man das Urheberrecht herangezogen, um den Download zu verbieten.

Zusammenfassung und Fazit

In den vorhergehenden Artikeln habe ich einen Abriss gegeben, was bei Online-Kauf von Software für Fallen drohen. Zusammengefasst: Es ist beschissen, als Kunde bist Du der Arsch, und wenn Du nicht höllisch aufpasst, sitzt Du ohne Lizenz da. Eine einfache Möglichkeit 'saubere Angebote zu erkennen' habe ich zumindest nicht gefunden. In dieser Hinsicht bin ich ziemlich angepisst, denn das hatte ich mir deutlich anders vorgestellt.

Microsoft kann juristisch wenig tun

Ich lese häufig 'wird schon legal sein, sonst würde Microsoft dagegen vorgehen'. Bei PC Fritz war es wohl einfach, weil Microsoft nachweisen konnte, dass massenhaft gefälschte Windows 7 DVDs angeboten haben. Aber bei Lizenzschlüsseln, die von Microsoft über irgendwelche Programme ausgegeben werden, ist das anders – die sind erst einmal legal (Lizenz ist etwas anderes).

BGH und EuGH haben den Lizenzgebern, als sie über den Weiterverkauf von Gebrauchtsoftware geurteilt haben, da aber eine Möglichkeit aus der Hand geschlagen, gegen den Verkauf der Volumenlizenzkeys vorzugehen. Die Rahmenbedingungen zum Weiterverkauf sind in den Urteilen auch klar festgelegt – Microsoft kann nur Lizenzbedingungen formulieren, die auch vom Nachkäufer einzuhalten sind. Es besteht m.W. keine Möglichkeit, gegen den Verkauf von legalen Lizenzschlüsseln als solches vorzugehen.

Für Händler ist das Feld inzwischen aber wieder etwas unbequemer geworden. Nach den mir vorliegenden Informationen scheint Microsoft inzwischen über das Markenrecht gegen gewerbliche Händler bei bestimmten Verstößen vorzugehen – und auch der Blog-Leser hat wohl einige Händler bei eBay über das Wettbewerbsrecht sperren lassen. In diesen Fällen wurde angeblich Neuware angeboten, dann aber ein OEM-Lizenzschlüssel aus einem Gebrauchtsoftware-Kauf geliefert. Oder der eBay-Händler gab an, Microsoft-Partner zu sein, obwohl das an Hand der Partner-ID nicht sein konnte.

Falle ich als Käufer auf ein Angebot herein, bleibt mir der juristische Weg, dagegen vorzugehen. Ich kann wegen 40 Euro klagen – wenn ich nachweisen kann, dass mir falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden. Wird schwierig und lohnt den Aufwand nicht. Die Verkäufer gewähren zudem (müssen das), im Rahmen des gesetzlichen Widersrufsrechts, dem Käufer bei Streitfällen einfach einen Rücktritt vom Kauf. Der potentielle Brandherd ist also ausgetreten.

Problem Neuware/Gebrauchtsoftware und Rechtslücken

Problem ist, dass häufig 'Neuware' angeboten wird, dahinter aber (juristisch betrachtet) Gebrauchtlizenzen stecken. Zumindest nimmt Microsoft diesen Standpunkt regelmäßig ein. Damit läuft der arglose Käufer in eine Lizenzfalle, wenn er nicht aufpasst. Er muss ja gegenüber dem Lizenzgeber nachweisen, dass er eine Lizenz besitzt. Beim Online-Kauf sollte man daher folgende Käufergruppen unterscheiden:

  • Fall A: (Groß-)Kunden, die gezielt Gebrauchtsoftware bei Online-Anbietern kaufen und sich mit den rechtlichen Fallstricken auskennen.
  • Fall B: Kleinkunden und Privatleute, die in Online-Shops oder bei eBay vermeintlich günstige Software-Angebote kaufen, aber nur einen Lizenzkey samt Download-Link bekommen.

Fassen wir also zusammen: Für Kunden der Gruppe A ist es möglich, gebrauchte Software rechtsgültig online über den Ansatz des Erschöpfungsgrundsatzes zu erwerben. Aber die Lizenzkette samt der Erschöpfung muss im Streitfall rechts- und insolvenz-sicher nachgewiesen werden. Gerade bei der Insolvenzsicherheit könnte es Probleme geben, wenn nichts schriftliches beim Lizenzempfänger vorliegt, sondern nur der Verkäufer (wie lizengo) die Verwaltung übernimmt – nur als zusätzlicher Hinweis.

Und die Lizenzen dürfen nur im Rahmen dessen eingesetzt werden, was Microsoft als Bedingung (Stichwort Basis- oder Füll-Lizenz) angibt. Letzteres dürfte bei großen Firmen und Behörden im Business-2-Business-Bereich ebenfalls gewährleistet sein – dort gibt es Leute, die das Lizenzgeschäft beherrschen. Hier sehe ich auch das Geschäftsfeld von lizengo & Co., die bei Business-Großkunden Umsatz machen und dort die entsprechenden Nachweise vorlegen sowie Unterstützung beim Audit bieten können.

Falls jemand in diesem Bereich praktische Erfahrungen hat, kann er ja einen Kommentar hinterlassen.

Das Thema ist aber ein juristisches Minenfeld, welches nicht ohne entsprechendes Wissen und/oder Beratung betreten werden sollte.

Der Unwissende ist der Dumme

Problematisch erscheint mir die ganze Geschichte aber im Hinblick auf Käufe von Privatleuten und im Bereich KMU-Unternehmen (Handwerker, Freiberufler etc.), sprich, der oben skizzierte Fall B. Der birgt dagegen die Lizenzfallen, die ich in Teil 1-3 dokumentiert habe. Man bekommt nämlich i.d.R. bei diesen Online-Anbietern eben keine Neuware, die im Auftrag von Microsoft mit Lizenz verkauft wird. Sondern es wird nur ein Lizenzschlüssel samt Download-Link geliefert. Was als Neuware angepriesen wird, ist nach deutschem Recht (so Microsofts Position) eine gebrauchte Lizenz, deren Übertragung belegt werden muss.

Theoretisch kann das natürlich wie Fall A abgehandelt werden. Der Käufer bekommt die Freistellungserklärung mit Versicherung der 'Erschöpfung' und ist damit lizenziert. Praktisch scheitert das aber aus einem einfachen Grund: Die benötigten Nachweise über die 'Erschöpfung'  werde leider nicht geliefert und auf Nachfrage, zumindest in den dokumentierten Beispielen, sogar verweigert. Oder die 'Zertifikate' sind wertlos, da unvollständig oder falsch.

In Teil 3 hatte ich auch auf ein Szenario hingewiesen, dass der Käufer zu Beginn eine gültige Freistellungserklärung sowie einen MAK bekommt. Nach 2 Jahren ist dessen Aktivierungsschwelle erreicht und der Key wird gesperrt. Bekommt der Käufer dann einen 'Ersatz-Key', aber keine neue Freistellungserklärung, ist er plötzlich wieder ohne Lizenz. Irre nicht wahr? Der Käufer bekommt sehr oft die Katze im Sack und steht nicht selten ohne gültige Lizenz da bzw. kann deren Erwerb nicht rechtsgültig nachweisen.

Zieht sich der Online-Anbieter auf die Position 'Meine Schlüssel sind neu und ungebraucht' und Microsoft sagt 'es ist ein gebrauchter Key, weise mir die Erschöpfung nach', sitze ich als Käufer zwischen den Stühlen.

Erwirbt man nur den Lizenzkey, der sich bestenfalls aktivieren lässt, hat man keine Lizenz, so der Standpunkt Microsofts. Damit bewegt man sich in einer Grauzone, und muss hoffen, dass Microsoft als Lizenzgeber niemals gegen einen vorgeht. Wie Privatleute und Firmen nun verfahren, muss jeder selbst entscheiden. Für Firmen, und vor allem deren haftende Geschäftsführer, sehe ich das aber nicht als gangbare Konstruktion (es sei denn, man bekommt vom Online-Händler einen ausreichenden Lizenznachweis ausgehändigt).

In den Kommentaren zu den Teilen 1 – 3 wird argumentiert: Nur Volumenlizenzkunden bekommen ein Audit. Mag sein. Es mag auch sein, dass Microsoft solche Fälle als 'zu kleine Fische' sieht, mit denen man sich nicht beschäftigt. Aber weiß man das? Es könnte ja sein, dass man mal wieder einen 'Schuss vor den Bug' bei Microsoft braucht. Doof, wenn es einen erwischt. Wie Microsoft an die Informationen kommt? Ein unzufriedener Mitarbeiter, eine vergrätzte oder verlassene Ehefrau etc. sind nicht nur beim Finanzamt eine tickende Zeitbombe. Ok, ich sähe jetzt etwas FUD – denn das ist alles ja nur was für harte Kerle, die ausprobieren wollen, wie es ausschaut, wenn es hart auf hart kommt ;-).

Klare Schlüsse

Mein Schluss aus der ganzen Geschichte lautet: Ich würde, wenn ich nicht zu den Kunden aus Fall A gehöre und mir etwas an einer rechtlich sauberen und stressfreien Lizenzierung gelegen ist, die Finger von diesen Angeboten lassen.

Wird eine Original Microsoft DVD mit Lizenzaufdruck und Echtheitszertifikat (Microsoft Certificate of Authenticity, kurz CoA) für ein bestelltes Produkt angeboten und geliefert, sollte man nach meiner bisherigen Einschätzung auf der sicheren Seite sein. Die Echtheit kann man beim Microsoft PID-Service überprüfen lassen.

Ich selbst habe aus den mir inzwischen vorliegenden Fällen die Konsequenzen gezogen. Es schien so schön zu sein, Gebraucht-Software legal und auf einfache Weise lizenzieren zu können. Es las sich auch ganz gut, was die Anbieter wie lizengo auf den Webseiten schreiben (wobei die ständig überarbeitet werden). Problem: Meine Blog-Leser/innen sind nicht IKEA, die IT-Verwaltung des Deutschen Bundestages oder der Polizei Oberbayern, sondern Privatleute und kleine Geschäftskunden bzw. Administratoren aus dem KMU-Umfeld. Und da genau dort der von mir erhoffte Prozess der einfachen, aber rechts-sicheren Lizenzübertragung, auch bei kleinen Käufen von Software, nach den dokumentierten Fällen, offensichtlich nicht funktioniert, enden die Leute nach bisheriger Sichtweise im unlizenzierten Zustand.

Damit sitze ich als Blogger, der an diesem Rechtsgeschäft unbeteiligt ist, zwischen den Stühlen und bekomme, wenn was schief läuft, entsprechende Kommentare und E-Mails auf den Tisch. Ich hatte, nach eigener, bestmöglicher Prüfung, den Anbieter lizengo bis Sommer 2019 als Sponsor hier im Blog – auch unter dem Aspekt, dass dieses Geschäftsmodell für Gebrauchtsoftware ja für Business-2-Business-Kunden zu funktionieren schien und auch legal ist (an dieser Einschätzung hat sich bei mir bisher auch nichts geändert!). Auf Grund der hier in der Artikelreihe dokumentierten Unwägbarkeiten habe ich die Sponsorschaft mit lizengo auslaufen lassen und verzichte auf die Einnahmen (den persönlichen Ärger mit unzufriedenen Kunden brauche ich persönlich nicht).

Ich sehe mich, offen gesagt, auch außerstande, zu sagen: 'Dieser Anbieter ist seriös, dieses Angebot ist rechts-sicher' – ich kann auch nicht sagen 'lizengo ist unseriös', denn die sind seit 2014 aktiv. Das Ganze ist gefühlt aber schlimmer als beim Hütchenspieler, Du zeigst auf einen Becher und sagst 'da ist die Lizenz drunter' – Microsoft hebt den Becher und darunter ist dann alles leer.

Ich kann auch nicht das von einigen Blog-Lesern 'erhoffte/erwartete/geforderte' Statement 'Wenn Du Software nicht lizenziert hast, dann droht dir genau das' liefern – für so etwas wären Anwälte und Gerichte zuständig. Man könnte auf die Idee kommen, auf Microsoft zu schimpfen, dass die keinen 'einfachen Weg zum Erwerb von Gebrauchtsoftware' bieten. Aber hey, warum sollten die das? Letztendlich will ich als Kunde ja was vom Lizenzgeber, und der kann immer noch entscheiden, was er wie anbietet.

Das Thema verliert zukünftig an Bedeutung!

Künftig wird das ganze Thema, nach meinem Gefühl, in der Bedeutung eher abnehmen, da Microsoft, wie auch andere Softwareanbieter, auf jährliche Abo-Modelle oder Cloud-Angebote setzt. Office 2019 soll ja das letzte Office ohne Abo-Modell sein. Und bei Windows 10 läuft es auch auf Microsoft 365-Abos hinaus – Privatleute und KMUs bekommen dagegen vorkonfektionierte Systeme mit vorinstallierter und an die Hardware gebundene Windows 10 OEM-Lizenz. Damit entfällt aber die Grundlage für das oben skizzierte Geschäftsmodell.

Ergänzung: Gerade hat Microsoft auch im HomeUse Program den Erwerb von Office auf Abo-Modelle umgestellt (siehe Microsoft Office: Lizenzänderung beim Home Use-Programm). Also auch da laufen zeitlich unbefristete Lizenzen aus.

Vielleicht hat die Artikelreihe, speziell für die Leser aus dem IT- und Admin-Bereich, trotzdem etwas mehr Licht in die ganze Sache gebracht. Die Informationen liegen jetzt zumindest vor, entscheiden müsst ihr selbst.

Abschließend der Hinweis, dass ich die Informationen nach aktuellem Wissensstand bestmöglich zusammen getragen habe. Ich kann nicht sagen, dieser oder jener Anbieter handelt legal oder illegal. Die Artikelreihe ist daher auch keine juristische Beratung und das gesamte Rechtsgefüge samt Microsofts Lizenzpolitik ist in einem ständigen Fluss. Jeder Käufer ist also gehalten, sich über die für ihn geltende aktuelle Rechts- und Lizenzlage zu informieren.

Artikelreihe:
Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1
Fallen beim Online-Softwarekauf – Teil 2
Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzhürden – Teil 3
Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4
Falle: Billige Software-Lizenzen – neue Erkenntnisse – Teil 5
Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace  – Teil 6
Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse – Teil 7
Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka – Teil 8
Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen' – Teil 9

Ähnliche Artikel:
Gebrauchtsoftware: Volumenlizenzen auch für Privatnutzer?
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lizengo: Kauf und Verwaltung von Softwarelizenzen für Firmen
Änderung der Microsoft-Lizenzbedingungen (Win, Office)
Microsoft Office: Lizenzänderung beim Home Use-Programm
BGH-Urteil zu Microsoft Office: Unzulässige Office-Downloads


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32 Antworten zu Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage – Teil 4

  1. Micha45 sagt:

    Sauber. -:)
    Sehr viele Informationen zusammengetragen und durchleuchtet. Trotzdem bleibt wohl als Fazit der ganzen Geschichte:
    Die Verunsicherung bleibt, nichts ist bedeutend klarer als vorher.

    Denn man sollte eines bedenken und auch nicht unerwähnt lassen:
    Die in dem letzten Artikel erwähnten Urteile sind Einzelfallentscheidungen!
    Sie sind nicht allgemein verbindlich und allgemein rechtsgültig. Unser deutsches Rechtssystem sieht sog. Präzedenzfälle (wie z.B. in den USA), auf die man sich berufen kann, nicht vor. Jeder muss individuell um sein Recht streiten, oder sich juristisch gegen vermeintliches Unrecht wehren.

    Bei uns gibt es zwar sog. "Grundsatzentscheidungen", die in der Regel aber nur das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bei Verfassungsfragen, oder der Bundesgerichtshof (BGH), der im Zivilrecht oberste richterliche Instanz ist, fällt. Diese führen dann aber in der Regel entweder zu einer Einbindung in bestehende Gesetze, oder führen zu einem neuen Gesetzeserlass.

    In der Regel folgen die untergeordneten Gerichte bei uns zwar den Entscheidungen der höchsten Instanz, sie sind an diese aber nicht gebunden.
    Bei uns haben sich die Gerichte im Rahmen der Urteilsfindung also an die bestehenden Gesetze und nicht an die Entscheidungen anderer Gerichte zu halten.

    Aber genug von dieser Juristerei.
    Ich kann mich dem Fazit des Autors dahingehend anschließen, dass man tunlichst die Finger von diesen Käufen lassen sollte. Das gilt für alle, also für Privatkäufer genauso wie für Unternehmen, insbesondere für Kleinstunternehmen.

    Was ich nicht teile, ist die Auffassung des Autors in Bezug auf folgenden Absatz in dem letzten Artikel:

    Zitat:
    >>Man könnte auf die Idee kommen, auf Microsoft zu schimpfen, dass die keinen 'einfachen Weg zum Erwerb von Gebrauchtsoftware' bieten. Aber hey, warum sollten die das? Letztendlich will ich als Kunde ja was vom Lizenzgeber, und der kann immer noch entscheiden, was er wie anbietet.<<
    Zitat Ende

    Das ist keine Einbahnstraße und in der Regel sollte in erster Linie der Kunde zufriedengestellt und vor allem nicht mit undurchschaubaren Verfahrensweisen bei der Lizenzierung irregeführt und überfordert werden.

    Es ist ja wohl nahezu pervers, dass die Aktivierung auch von ungültigen Lizenzen überhaupt möglich ist und dies vom Lizenzgeber (technisch) nicht unterbunden wird.
    Es bleibt die Hoffnung, dass sich dies in naher Zukunft ändern wird.
    Das Abomodell wurde ja schon erwähnt, obwohl ich nicht glaube, dass das hier bei uns von den meisten Privatnutzern angenommen werden wird.

  2. David Teichfloh sagt:

    Vielen Dank für diese tiefgründige und ausführlich Zusammenfassung eines doch noch aktuellen und heiklen Themas.
    Meiner Ansicht nach geht MS mit den Lizensierungen doch etwas sehr lasch um – und wiegt solche Anbieter und damit deren Kunden in Sicherheit. Allerdings ist das Thema Sicherheit und Lizensierung bei den meisten Nutzern auch nicht hoch angebunden – die wollen einen funktionierenden PC, wie, ist ihnen egal. Bleib also eines:
    "Es ist beschissen, als Kunde bist Du der Arsch, und wenn Du nicht höllisch aufpasst, sitzt Du ohne Lizenz da. Eine einfache Möglichkeit 'saubere Angebote zu erkennen' habe ich zumindest nicht gefunden. In dieser Hinsicht bin ich ziemlich angepisst, denn das hatte ich mir deutlich anders vorgestellt."

  3. Mars sagt:

    Wenn es von MS für Windows wirklich nur noch Abos geben sollte, hat sichs für mich endgültig mit diesem OS erledigt. Da gewöhne ich mich lieber ein paar Wochen/Monate am Anfang auf Linux um, als dass ich über die ganze Dauer der Nutzung wahrscheinlich einen hohen dreistelligen (vielleicht sogar 4-Stellen?) Betrag zu zahlen habe.

  4. mike sagt:

    Frage an Günter:
    In Teil 1 der Artikelreihe wird in der Artikelüberschrift EDEKA erwähnt. Wieso wurden keine Testkäufe bei EDEKA gemacht, das erworbene Produkt zur Lizenzprüfung an Microsoft übermittelt, das Ergebnis an EDEKA zur Stellungnahme weitergeleitet und die Antwort von EDEKA hier im Blog veröffentlicht?

    Jetzt stehe ich hier als Blog-Leser im Regen und bin so schlau wie zuvor. Das Thema "Anbieter von günstiger Software" wurde auch anderswo schon behandelt, nicht so ausführlich, aber mit den gleichen Schlussfolgerungen.

    • Micha45 sagt:

      Edeka verkauft selbst keine Keys, sondern nur Gutscheine, die dann bei lizengo eingelöst werden können.

    • Günter Born sagt:

      Zur Frage im ersten Absatz: Es ist insgesamt auch ein wirtschaftliches Thema für mich. Ich bin nicht heise oder ComputerBild oder wie die Redaktionen heißen, die ein Budget für so was reservieren. Wenn ich schlau gewesen wäre, hätte ich die Finger vom Thema gelassen.

      Die Artikel spülen mir mit ziemlicher Sicherheit so um die 120 Euro (für die vier Teile) an Einnahmen ein. Vielleicht gibt es über Werbung nochmals den gleichen Betrag drauf – sicher bin ich nicht, erfasse das auch nicht im Detail. Dem stehen inzwischen zwei Arbeitstage an Einsatz entgegen. Hier stehen Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis – aber das Thema war mir persönlich wichtig und ich hatte eine Menge Material.

      Da auch noch 170 Euro für den Edeka Gutschein raus zu hauen (eigentlich hätte man mehrere Produkte kaufen müssen), plus den Aufwand, das Ganze per Einschreiben etc. in die PID-Prüfung zu geben, übersteigt bei aller Liebe das, was ich bereit bin, zu investieren. Zumal ich die Software, wenn die legal ist, persönlich nicht brauche.

      Hintergrund: Ich habe seit Office 97 alle Office-Lizenzen im Schrank stehen oder per MSDN-Abo im Zugriff (die älteren Versionen ab Office 4.0/5.0 habe ich entsorgt, brauchte ich, um meine diversen Word-, Excel- und Office-Bücher zu verfassen). Allerdings: Im praktischen Einsatz ist bei mir nach wie vor Word 2000 – die letzte Version, mit der ich als Buchautor wirklich effizient arbeiten kann.

      Zu Windows hatte ich das Glück, dass der Tipp-Geber das in seinem Umfeld intensiver austesten kann. Ergo hat er sich für eigene Zwecke diverse Windows 7-Angebote gekauft und wurde auf das Thema aufmerksam. Die Informationen und Ergebnisse hat er mir dann dankenswerter weise zur Verfügung gestellt.

      War für mich ein Glücksfall, weil ich damit das Thema etwas breiter anlegen konnte. Und mit noch mehr Glück melden sich hier Leute, die Edeka-Gutscheine gekauft haben und berichten, wie das praktisch abgelaufen ist.

      Alleine die Kommentare zu den vier Artikeln – mit Erfahrungen zum Audit sowie dein Link in diesem Kommentar haben das Bild für Interessierte abgerundet. Und wenn die Artikel Diskussionen anstoßen oder den einen oder anderen Leser davon abhalten, einen Fehler zu begehen, war es die Sache trotzdem wert. Immerhin sin die Artikel die meistkommentierten der letzten Wochen – das Thema bewegt also. Getoppt wird das von den Abrufen und Kommentaren höchstens, wenn ich über den CCleaner rante.

      Zu deiner Schlussfolgerung: Wenn diese 'Lass die Finger davon' war, konnte man sich die Lektüre der Artikel sparen. Immerhin gibt es (imho) mit den Artikeln Anhaltspunkte, auf was man achten sollte, wenn man den legalen Weg gehen will. Das ist mir (mag ein Bildungsmangel sein) so in 'anderswo schon behandelt' nicht wirklich begegnet. Wenn ich konkret den letzten heise-Artikel heranziehe, steht da imho gänzlich was anderes.

      Dass der Artikel die von einigen Lesern gewünschte Klarheit 'kaufe bei diesem Anbieter, dann bist Du sauber' oder 'achte auf das eine Merkmal, dass ist alles paletti' nicht leisten kann, liegt in der Natur der Sache. Und das ich mich hier nicht hin stelle und schreibe: 'Biste Privatmann oder kleine Firma, interessiert das keine Sau, kanste ruhig kaufen', oder mich zur Aussage versteige 'Kostet maximal die Nachlizenzierung als Rechtsfolge', wird nicht passieren und wäre auch nicht seriös.

      Und bezüglich 'im Regen stehen': Ich bin weder für den Regen noch für den Regenschirm verantwortlich. Der kluge Mensch stellt sich unter ein Dach und lässt es regnen – den tangiert das dann nicht ;-).

      • mike sagt:

        Schade dass es keine EDEKA-Testkäufe gibt, vielleicht wird ja der Tipp-Geber nochmals aktiv und investiert die Kohle für Testkäufe.

        Da Du jetzt aufgrund der Rechercheergebnisse auf Lizengo als Blog-Sponsor verzichtest, wieso nicht eine Anfrage an EDEKA wie von Seiten EDEKA das Geschäftsmodell von Lizengo beurteilt wird und ob ein EDEKA-Kunde lizenzrechtlich auf der sicheren Seite ist wenn er bei EDEKA Lizengo-Software kauft?

      • 1ST1 sagt:

        " Allerdings: Im praktischen Einsatz ist bei mir nach wie vor Word 2000 – die letzte Version, mit der ich als Buchautor wirklich effizient arbeiten kann. "

        Dann wirds mal Zeit für Papyrus! https://www.papyrus.de/ (Und ein Buch darüber!)

        • Günter Born sagt:

          Solange Word 2000 läuft, gibt es keinen Grund zu wechseln – ich bin im Workflow ja von anderen (Fachlektor, Korrektor, Setzer, Verlag) in der Kette abhängig. Das ist ein stark formalisierter und standardisierter Ablauf – und wenn das eingespielt ist, läuft so etwas effizient ab – mache ich seit 30 Jahren so.

          Zudem lasse ich jetzt das Schreiben von Büchern auslaufen – seit 1.3. könnte ich Rente mit 63 ohne Abschläge – ab 1.3.2021 ist die gesetzliche Altersgrenze erreicht – Zeit, kürzer zu treten. Wie es mit dem Blog hier und den anderen Blogs dann weiter geht, wird sich finden – solange es Spaß macht und sich halbwegs finanziert, mache ich an diesen Baustellen weiter.

  5. 1ST1 sagt:

    Am Ende wird das kurz angerissen, das vorkonfektionierte System mit vorinstallierter und an die Hardware gebundene Windows 10 OEM-Lizenz. Was ist denn wenn ich solch einen Marken-PC (Dell, HP, Lenovo, Fujitsu, …) z.B. als Leasingrückläufer einer Firma gebraucht erwerbe? Es gibt ein paar Gebraucht-PC-Shops (u.a. ComputerMAX in Darmstadt), auch auf eBay werden solche PCs oft angeboten, mal vorinstalliert und schon mit dem Key auf dem Aufkleber vom PC-Gehäuse oder mit der Information im BIOS schon aktiviert, mal nicht, teils ohne Platte zum Selber-installieren, usw. Wenn man nicht gerade Highend-Gamer ist, reicht die Leistung solcher PCs bisher absehbar die nächsten 5-10 Jahre, sofern sie einigermaßen aktuell sind (Firmen-PC Leasing geht üblicherweise über 3 oder 5 Jahre). Sind solche Gebraucht-PCs über den Key auf dem Aufkleber oder im BIOS abgelegt für den Privatgebrauch oder für kleine Firmen sauber lizenzierbar?

    • Günter Born sagt:

      Wenn ein OEM-Key in der ACPI SLIC-Tabelle eingetragen ist, wandert die Lizenz imho mit dem Geräteverkauf mit – die ist ja definitiv an das Gerät gebunden. Wird die Hauptplatine ausgetauscht, verfällt die Geräte-Lizenz. Die Service-Techniker der OEMs haben dann die Möglichkeit, ein neues Mainboard mit einer OEM-Lizenz einzubauen. Hatte ich hier schon.

      Ist ein Lizenzaufkleber auf dem Gerät (bei Win 7 noch der Fall), wandert die Lizenz mit dem Gerät mit – mein Wissensstand. Die in den Artikeln skizzierte Problematik tritt nur bei elektronischem Download mit Lizenzkey auf – speziell, wenn Volumenlizenzkeys zum Einsatz kommen. Kaufst Du eine Box mit legaler DVD + Lizenzkey (CoA ist laut meinem Tipp-Geber nicht mal notwendig, wenn auch hilfreich, um Fakes zu erkennen) und bestätigt der Verkäufer, dass er die Software nicht mehr nutzt, ist auch alles gut. Möglicherweise lässt sich sogar noch auf die Bestätigung verzichten, da der Käufer ja mit der DVD samt Key den Nachweis über die Lizenz hat. Doof ist nur, wenn der Key vom Verkäufer parallel genutzt wird und dieser wegen zu häufiger Aktivierung/Parallelnutzung gesperrt wird.

      • Micha45 sagt:

        >>Wenn ein OEM-Key in der ACPI SLIC-Tabelle eingetragen ist, wandert die Lizenz imho mit dem Geräteverkauf mit – die ist ja definitiv an das Gerät gebunden.<<
        Mit Verlaub, definitiv nicht.
        Die Kopplung von Software an die Hardware ist in Deutschland, den HANDEL betreffend, nicht erlaubt. Das heißt, beide Komponenten dürfen unabhängig voneinander in den Handel gebracht werden.

        Darüber hat das BGH bereits im Jahre 2000 in 2. Instanz entschieden und ein Grundsatzurteil gefällt, das dann in die Gesetzgebung (BGB) übernommen wurde.

        Anders sieht die Sache bei der Nutzung und Aktivierung der Lizenz aus. Die darf, aber nur bei OEM-Lizenzen, sehr wohl an das Gerät gebunden werden, auf dem die Lizenz erstmalig aktiviert wurde.
        Da muss man sich bei einem Gerätewechsel, oder dem Tausch der Hauptplatine, eine neue Lizenz zulegen.
        Retail-Lizenzen sind davon ausgenommen.

      • 1ST1 sagt:

        Bei solchen PCs (gebraucht!) hat man kaum eine Chance für einen Mainboard-Wechsel, weil die sich nur selten an den (m)ATX-Standard halten. An solche Boards ranzukommen ist schwierig. Schlauer ist, sich einen zweiten, möglichst baugleichen PC zu besorgen, wo man dann im Defektfall die Platte usw. "umhängen" kann. Aber selbst die Baugleicheit ist nicht so wichtig: Erfreut habe ich kürzlich entdeckt, dass eine Windows 10 Installation sich wieder – wie zu Win 9x-Zeiten – auf völlig andere Hardware umhängen lässt. Seit Windows NT/2000 funktionierte das ohne Registry-Hacks eigentlich nicht mehr. Der erste Bootprozess dauert sehr lange, man muss da wirklich viel Geduld haben, aber irgendwann – mit viel Festplattenaktivität – kommt er hoch und hat die wichtigste Hardware neu erkannt. Den Rest kann man händisch nachziehen. Hab ich erst neulich durchexcerziert, von einem Selbstbau-Hobel mit 10 Jahre altem kaputten ASUS-Mainboard auf einen 3 Jahre alten Dell Optiplex. Nur die Windows-Aktivierung ist dann erstmal futsch. Man spart sich damit die ganze Softwareneuinstallation, Umzug der Daten, Einrichtung von Accounts usw. wofür sonst schonmal mehrere Tage Arbeit dafür drauf geht. Natürlich schleppt man so auch Altlasten mit, sofern man welche hat. Wenn der so umgebaute neue PC (wieder) ein Marken-PC mit Lizenzaufkleber oder OEM-Key im BIOS ist, ist das dann ohne Zusatzkosten schnell erledigt.

        • GPBurth sagt:

          Wer vorher mindestens einmal mit einem Microsoft-Account am Rechner angemeldet war (bin mir grade nicht sicher, ob "User" reicht oder der Account "Administrator" sein muss) sieht in der Aktivierung "Dieser Rechner ist mit einer digitalen, mit Ihrem Account verknüpften, Lizenz aktiviert" (sinngemäß).
          Wenn er dann nach einem Umbau (oder einer Neuinstallation) dann nach Reaktivierung gefragt wird kann man dem Rechner mitteilen, diese Lizenz zu nutzen.
          Ob das mit allen Varianten an Win10-Lizenzen (OEM, BIOS-SLIC, … – jeweils noch Upgrade von Win7 oder nicht) klappt kann ich nicht sagen, geklappt hat es bei Tests jedenfalls schon.
          Sofern der neue Rechner eine BIOS-Lizenz hat sollte/müsste er auch mit dieser neu aktivieren (ungetestet)

          Und ja, einfach die Platte in einen komplett anderen Rechner einbauen klappt erfahrungsgemäß auch. Die allernötigsten Grundtreiber sind ja inzwischen zum Glück immer dabei. Man muss nur aufpassen, dass Dinge wie UEFI-Boot, Secure-Boot etc. im BIOS gleich eingestellt sind.

      • ARGH!
        Auch Du verwechselst "Lizenz" alias "Nutzungsrecht" hier mit "Produktschlüssel" bzw. "Aktivierungsschlüssel".
        Bei solchen OEM-PCs (inkl. SB- und MAR-PCs) ist das Nutzungsrecht an den bzw. einen ORIGINAL-Datenträger gebunden; das kann neben der vom (vom Urheber explizit zur Vervielfältgung berechtigten) OEM (oder SB oder MAR) bespielten Festplatte/SSD auch eine (nachträglich) erworbene "Recovery"-DVD sein.
        Löscht oder verliert/vernichtet der Verkäufer diesen Original-Datenträger dann erlischt auch die Nutzungsberechtigung.
        Das OLG Frankfurt hat das vor LAAANGER Zeit in 11 U 71/08 wunderbar dargelegt: siehe http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr820.php

        • Günter Born sagt:

          Auch nach Durchsicht des Einzelfallurteils vermag ich nicht zu erkennen, wo meine Aussagen da widersprechen – zumal die Ausgangsfrage nicht den Fall 'OEM-PC ohne Betriebssystem' tangierte, sondern meinem Verständnis nach 'einen PC mit installiertem Windows umfasste und gefragt wurde: bin ich lizenziert?'. Das Urteil hebt nach meiner Lesart auf das Vervielfältigungsrecht für den Installationsdatenträger ab und gibt an, dass eine Recovery-DVD hätte gekauft werden können. Aber ein weiterer Beleg, wie komplex das ganze Thema ist.

          • Lies den Text des OLG Frankfurt nochmal: Schlüssel UNGLEICH Lizenz (besser: Nutzungsberechtigung).
            Sowohl "Wenn ein OEM-Key in der ACPI SLIC-Tabelle eingetragen ist, wandert die Lizenz imho mit dem Geräteverkauf mit – die ist ja definitiv an das Gerät gebunden." als auch "Ist ein Lizenzaufkleber auf dem Gerät (bei Win 7 noch der Fall), wandert die Lizenz mit dem Gerät mit – mein Wissensstand." sind in dieser Allgemeinheit falsch!
            Die Nutzungsberechtigung ist bei Geräten mit vorinstalliertem Windows (NUR um diese geht es hier) an den (legal vervielfältigten und legal erworbenen) Datenträger gekoppelt, nicht an den (zum Datenträger gehörenden und mit diesem zusammen erworbenen) Schlüssel!

  6. Quodlibet sagt:

    Ich habe eine ESD-Lizenz von Office 2019 Pro (für 450 Euro,! *schluchz*) bei meinem Computerhändler meines Vertrauens (schon über 20 Jahre bin ich dort Kunde) vor Ort gekauft. Er ist Microsoft Reseller und u.a. auch Microsoft AEP (Authorized Education Partner). Zuverlässig ist er allemal. Er hat mir eine Email seines Händlers zugesandt, in der der Produkt-Namen, der Key und ein Download-Link zur automatischen Aktivierung des Pakets in einem (selbst zu erstellenden) MS-Konto stand.

    Meine Frage nun: Ist diese Email der Nachweis für die gültige Lizenz oder wie funktioniert das bei Downloads (die ja immateriell sind)?
    Ich stelle mir das immer so vor wie früher: Ich bekomme nach dem Kauf ein Zertifikat oder eben z.B. einen Pappkarton mit der DVD und dem Key drin (so wie bei den Windows-10-Pro-Paketen für ca. 170 Euro). Das geht ja wohl nicht mehr bei ESD, das verstehe ich schon. Aber, worin besteht dann der Nachweis, dass sie Lizenz neu und unanfechtbar ist.

    Ich habe bei Lizengo auch einiges gekauft (ein paar Enterprise-Lizenzen und ein Office 2016 Pro Plus) und bin scheinbar auch gelackmeiert worden. Den Nachweis der Lizenzen werde ich wohl nicht bekommen, da ich ein ganz kleiner Fisch bin. Wenn ich Zeit und Nerven habe, werde ich bei Lizengo mal anfragen.

    • Micha45 sagt:

      Die Lizenz ist im MS-Konto digital hinterlegt und die Software kann bei einem Neuaufsetzen des Systems von dort aus jederzeit wieder heruntergeladen, installiert und die Lizenz aktiviert werden.
      Das geschieht in der Regel alles in einem Vorgang und dürfte reibungslos über die Bühne gehen.
      Wenn nicht, dann einfach den MS-Support kontaktieren.

      Bei Downloadversionen gilt aber auch die E-Mail mit der Kaufbestätigung und den anderen relevanten Angaben als Nachweis.

  7. Roland Moser sagt:

    Demzufolge wird aber von z.B. Lizengo gewerbsmässiger Betrug begangen. Sie verkaufen etwas als neu, das gebraucht ist. Mit der Folge, dass der gelieferte Key auch keine Lizenz ist.

    • 1ST1 sagt:

      Da sind wieder die Feinheiten der Sprache zu beachten. Lizengo verkauft keine Lizenz, sondern einen Key. Mit der Nummer kommen die aus jeder Argumenation raus.

      • Roland Moser sagt:

        Ich meine es anders:
        Lizengo verspricht Neuware, verkauft aber gebrauchte Ware, weshalb der Key auch keine Lizenz ist. Bei Neuware wäre der Key auch eine Lizenz.
        Weil Lizengo aber behauptet, sie würden Neuware verkaufen, aber gebrauchte Ware verkaufen, begehen sie gewerbsmässigen Betrug.

  8. 1ST1 sagt:

    Noch ein Informationshappen, betrifft dem zum gekauften Key zugehörigen Download, macht das Geschäft in Zukunft evtl. etwas schwerer: https://www.drwindows.de/news/microsoft-siegt-vor-dem-bgh-gegen-software-haendler-aber-anders-als-gedacht

    • Günter Born sagt:

      Danke, bin heute noch nicht dazu gekommen, die Kollegen im Web zu besuchen. Das BGH-Urteil ist (soweit ich es beim Überfliegen verstanden habe) das, was ich oben im Abschnitt 'Noch ein juristisches Problem: Download ohne Lizenz' im Blickwinkel des Urheberrechts angesprochen habe. Damit brauchten die MS-Juristen nicht mal den Nachweis, dass die Käufer eventuell keine rechtsgültige Lizenz haben.

      Was man daraus erkennen kann: Microsoft ist es nicht wirklich schnurz egal – beim Thema Weiterverkauf der Lizenzen sind denen die Hände gebunden. Aber über Wettbewerbsrecht und Urheberrecht greifen die durchaus schon mal durch. Zitat meines Tipp-Gebers zum Verkauf der Lizenzen:

      Wenn die Erschöpfung Eintritt, ist Microsoft aus der Pflicht und darf sich nur ihre Rechte berufen. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich gesagt, dass der Hersteller beim weiteren Vertrieb kein Mitspracherecht haben DARF

    • Micha45 sagt:

      Bei dem Verfahren hatte es sich aber um die Officesoftware von Microsoft, die die Händler auf ihren eigenen Servern verbreitet haben, gehandelt.
      Dass das nicht rechtens sein kann und sogar gegen das Urheberrecht (Verteilung ohne Genehmigung des Rechteinhabers) verstößt, ist eigentlich klar.

      Das ist nun wieder einen ganz andere Baustelle als die, bei der es um Windows 10 geht.
      Die Windows 10-Isos sind eben, im Gegensatz zu den Office-Isos, öffentlich von den MS-Servern downloadbar.
      Obwohl Microsoft auch da vor dem Start des Downloads über das Tool darauf hinweist, dass der Bezug und die Nutzung einer gültigen Lizenz bedarf.

      Das Problem ist halt hier der öffentliche Zugang und ich bezweifle sehr stark, dass hierbei die selben rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und der Klageweg für MS genauso wie bei Office erfolgreich verlaufen würde.

      Microsoft hat im Grunde keine andere Möglichkeit, um über vermeintliche Urheberrechtsverstöße Herr über die ganzen Nebenkriegsschauplätze zu werden. Gegen den Handel dieser Billigkeys werden sie aber kaum etwas machen können.
      Dann versucht man es eben auf anderen Wegen.

      • Quedlibet sagt:

        >Die Windows 10-Isos sind eben, im Gegensatz zu den Office-Isos, >öffentlich von den MS-Servern downloadbar

        Die Adguard-Seite lädt doch nur von Microsoft-Servern herunter, oder irre ich mich? Dort kann ich problemlos ein Office 2019 Pro-Iso herunterladen (Professional2019Retail.img).
        Ist das nun ein "Trick" von Adguard oder muss man einfach nur den richtigen Link auf die MS-Server kennen?

        • Micha45 sagt:

          Entweder hat Adguard einen MSDN-Account und lädt die Iso von da auf den eigenen Server, oder nutzt den Trick mit dem gefaketen Browser, mit dem man die Iso dann direkt und ohne MCT herunterladen kann.

          Direkte oder externe Downloadmöglichkeiten gibt es offiziell für Officeprodukte nicht.

  9. Chris sagt:

    Hatten auch mal eine Lizenzprüfung, MS wollte nicht die 100 gebrauchten Office 2007 Volumenlizenzen von UsedSoft anerkennen, was im Umkehrschluß bedeutet man hätte in der Anzahl die neuen teuren Office Versionen nachlizenzieren müssen.

    Wir haben uns da aber nicht unter Druck setzen lassen und klar formuliert das wir das so nicht akzeptieren und da notfalls auch andere (Rechts)Schritte gehen.

    Das Ergebnis:

    Offiziell akzeptiert MS die UsedSoft Lizenzen im Audit nicht – duldet diese aber schwebend ohne weiter darauf einzugehen. Das Audit wurde ohne eine Nachlizenzierung von Office abgeschlossen.

    Es ist doch vollkommen klar das MS erstmal poltert, versuchen kann man es ja mal.
    Aber ob MS da am Ende auch eine rechtliche Ausseinandersetzung macht steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Gruß

  10. Roland Moser sagt:

    Wenn ich das Problem richtig verstehe, existiert es nur, weil es Volumenlizenzen mit 1 Key gibt. Ist das richtig?

    • GPBurth sagt:

      teilweise.

      Letztlich liegt es daran, dass Microsoft (im Gegensatz zu manch anderen Softwareherstellern) so nett ist und
      – keine Dongle verwendet
      – keine Verknüpfung jeder Installation mit einem Online-Konto erzwingt
      – ein und derselbe Schlüssel ohne Aufwand mehrfach verwendbar ist. Im Falle von MAK (Multiple Activation Keys) damit man automatisiert installieren kann, bei "normalen" Keys, damit man auch mal einfach(!) neu installieren kann, wenn die Platte abraucht o.ä. ("kein Backup kein Mitleid" gilt hier nicht…).

      Das scheinen manche unseriösen Händler auszunutzen. Auch aus diesem Grund sind seit Win8 keine Lizenznummer-Aufkleber mehr außen an den Rechnern sondern die Keys (meist?) im BIOS. Natürlich macht das auch die Installation einfacher… :-)

  11. Micha sagt:

    Wenn ich das so lese würde Microsoft am liebsten den Handel mit Gebrauchtlizenzen rechtlich weltweit unterbinden da es Einnahmeverluste mit sich bringt.

    Gelöst wäre das Problem wenn jeder Produktkey nur auf einen Rechner ausgeführt werden kann.

    Sofern 2 PCs mit den gleichen Produktschlüssel aktiv sind verliert einer seine Aktivierung. Um Missbrauch zu verhindern muss es ein Maximales Aktivierungslimit binnen einer kurzen Zeit geben. z.B. 5x. Wenn die innerhalb eines Monats verbraucht sind wird der Produktschlüssel permanent gesperrt.

    Dann müsste Microsoft halt MAKs Keys abschaffen.

    Zum Thema ISO Download bei Microsoft:

    Da MS sie alle für jedermann bereitstellt müssen sie auch damit rechnen das Benutzer ohne Lizenz sie Downloaden. Sei es einfach um auszuprobieren ob das neue Windows noch auf dem alten PC lauffähig ist.

    Wer sich schon mal mit der EI.cfg auseinander gesetzt hat wird Wissen das man konfigurieren kann das die Produktschlüsselabfrage beim Installieren übersprungen wird. Dann ist Windows 30 Tage mit einem generischen Produktschlüssel aktiviert.

    Wer möchte kann den Testzeitraum auf bis zu 90 Tage ausweiten. Das geht über die Eingabeaufforderung.

    Wenn MS das nicht mehr möchte müssen sie eine Technische Lösung zur Überprüfung von Produktschlüssel und Lizenz vor dem Download entwickeln.

    • Günter Born sagt:

      Ich beschreibe nur die Situation, in denen sich der Online-Käufer wiederfindet (war ja im irrigen Glauben, als ich den Artikel anfing zu schreiben: 'Ok 10 Absätze und Du hast klar dargelegt, dass es niemals geht oder so und so rechtssicher abzuhandeln ist'. Das Ergebnis zeigt in vier Beiträgen, dass der Kunde zwischen den Stühlen sitzt.

      Mir ging auch mal der Gedanke 'da wäre doch ein idealer Anknüpfpunkt für die Block-Chain' durch den Kopf. Lizenzschlüssel und Lizenz werden dort als Zertifikat per Blockchain erworben und weitergegeben. Nur einer kann dann die Lizenz in der Blockchain vorweisen. Aber das wollte Microsoft wohl nicht implementieren.

      Mein logischer Schluss: Zeit, auf lizenzfreie Software zu wechseln. Warum ein Privatmann unbedingt Microsoft Office, am besten noch als Office 365-Jahresabo, braucht, erschließt sich mir, offen gestanden, nicht.

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