 Kommt bezüglich des von Gesundheitsminister Lauterbach geplanten Opt-out-Ansatzes für die elektronische Gesundheitsakte (ePA) etwas ins Rutschen? Nachdem Hacks von Gesundheitsdienstleistern (Bitmarck, BARMER Dienstleister) bekannt wurden, startet der Bayerische Facharztverband (BFAV) eine Bundestags-Petion. Das Ziel: Für die elektronische Gesundheitsakte (ePA) soll das Opt-in-Verfahren beibehalten werden, um Patientendaten zu schützen. Ergänzung: Auch beim EU-Parlament regt sich Widerstand gegen die von der EU-Kommission vorgesehene Möglichkeit zum Zugriff auf Patientendaten ohne Opt-out.
Kommt bezüglich des von Gesundheitsminister Lauterbach geplanten Opt-out-Ansatzes für die elektronische Gesundheitsakte (ePA) etwas ins Rutschen? Nachdem Hacks von Gesundheitsdienstleistern (Bitmarck, BARMER Dienstleister) bekannt wurden, startet der Bayerische Facharztverband (BFAV) eine Bundestags-Petion. Das Ziel: Für die elektronische Gesundheitsakte (ePA) soll das Opt-in-Verfahren beibehalten werden, um Patientendaten zu schützen. Ergänzung: Auch beim EU-Parlament regt sich Widerstand gegen die von der EU-Kommission vorgesehene Möglichkeit zum Zugriff auf Patientendaten ohne Opt-out.
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[ Interessante Studienergebnisse, die eine von VMware und plusserver erstellte neue Studie ergeben hat. Die Deutschen wollen zwar die Digitalisierung im öffentlichen Sektor. Gleichzeitig fürchten die Leute aber um ihre Daten. Die neue Studie verdeutlicht die Herausforderung für öffentliche Institutionen bei der Digitalisierung, noch mehr in Datenschutz zu investieren. Mir ist die Information Ende Juni 2023 zugegangen, und ich stelle die Ergebnisse hier im Blog zur Information ein.
Interessante Studienergebnisse, die eine von VMware und plusserver erstellte neue Studie ergeben hat. Die Deutschen wollen zwar die Digitalisierung im öffentlichen Sektor. Gleichzeitig fürchten die Leute aber um ihre Daten. Die neue Studie verdeutlicht die Herausforderung für öffentliche Institutionen bei der Digitalisierung, noch mehr in Datenschutz zu investieren. Mir ist die Information Ende Juni 2023 zugegangen, und ich stelle die Ergebnisse hier im Blog zur Information ein. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil einem Arbeitgeber die Auswertung von offenen Videoaufnahmen im Rahmen eines Kündigungsschutzprozess zugestanden und so Vorrang vor der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeräumt.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil einem Arbeitgeber die Auswertung von offenen Videoaufnahmen im Rahmen eines Kündigungsschutzprozess zugestanden und so Vorrang vor der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeräumt.


 MVP: 2013 – 2016
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