Mann verklagt Apple wegen Kontosperre (April 2021)

Der US-Bürger Matthew Price hat kürzlich Klage gegen Apple eingereicht, weil sein Apple-Konto gesperrt wurde und er nicht mehr an seine gekauften  Inhalte, angeblich im Wert von knapp 25.000 US-Dollar, herankommt.


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Nicht nur bei Microsoft gibt es willkürliche Kontensperren, bei denen Nutzer nicht mehr an ihre gespeicherten oder gekauften Inhalte herankommen. Es trifft auch Nutzer von Diensten anderer US-Giganten. Ich wusste, das es auch Fälle von Kontensperren bei Apple gibt. Im April 2021 hatte ich dann mitbekommen, dass der US-Bürger Matthew Price eine Klage gegen Apple eingereicht hat – Apple Insider berichtet hier (dort ist auch die Klageschrift abrufbar), die Kollegen von Golem haben diesen deutschsprachigen Artikel zum Sachverhalt veröffentlicht.

Die Klage wurde am Dienstag, den 20. April 2021, beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht. Matthew Price klagt speziell gegen eine Klausel der Apple-Dienste, die besagt, dass ein Nutzer mit einer gekündigten Apple-ID nicht auf gekaufte Medieninhalte zugreifen kann. Der Kläger gibt an, für fast 25.000 US-Dollar Inhalte gekauft zu haben, an die er nach der Sperre seiner Apple-ID nicht mehr heran kann.

Das ist das alte Problem: Der Anbieter – hier Apple – behält sich in seinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, eine Apple ID zu kündigen. Gleichzeitig hatte Apple die oben erwähnte Klausel in den AGB, dass mit gekündigter Apple ID kein Zugriff mehr auf erworbene Inhalte möglich ist. Wer einen Mac oder ein iPhone bzw. iPad hat, ist aufgeschmissen, denn er kann auch bestimmte Gerätefunktionen nicht mehr nutzen, die dieses Apple ID zugeordnet sind.

In der Klage wirft Matthew Price Apple vor, dass das Unternehmen (s)ein Konto aufgrund eines bloßen Verdachts kündigen kann. Die Anwälte des Klägern argumentieren in der vor dem US-Gericht eingereichten Klage: "Apples ungesetzliche und unverhältnismäßige Klausel ist eine verbotene De-facto-Schadensersatzklausel, die ausgelöst wird, wenn Apple den Verdacht hat, dass seine Kunden gegen seine Geschäftsbedingungen verstoßen haben." Zudem reklamieren die Anwälte ein "erhebliche Wertminderung" der Apple-Produkte wegen des fehlenden Zugriffs auf Apple-Dienste oder gekaufte Inhalte nach Kündigung der Apple-ID.

Aus der Klageschrift geht nicht hervor, warum Apple das der Apple-ID zugeordnete Konto gekündigt hat. Aber es deutet sich an, dass diese Kündigung abrupt und ohne Ankündigung erfolgt sein muss. Ziel der Klage von Matthew Price beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien ist es, den Status für eine Class-Action-Suite zu erreichen. Dann könnten sich weitere Betroffene einer Sammelklage anschließen. Wird spannend werden, den Verlauf dieses Falls zu verfolgen – in Deutschland gibt es bereits Urteile, dass Betroffenen zumindest wieder Zugriff auf ihre gekauften Inhalte zu gewähren ist.

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30 Antworten zu Mann verklagt Apple wegen Kontosperre (April 2021)

  1. micha45 sagt:

    ZITAT
    "Nicht nur bei Microsoft gibt es willkürliche Kontensperren […]"
    ZITAT Ende

    Willkürlich? Aha. Gibt es dafür Gerichtsurteile, die diesen Vorwurf bestätigen?
    Ich finde dazu nichts im Netz.

    Was die Sperre der Apple-ID betrifft, muss man da wohl erst einmal abwarten, wie das zuständige Gericht entscheiden wird.
    Behaupten und klagen kann jeder in der freien Welt, aber zum Glück entscheiden es immer noch die Gerichte, ob die Vorwürfe haltlos oder zutreffend sind.

    Dem vorzugreifen und Betroffene vorzuverurteilen halte ich für äußerst bedenklich. Das zieht sich heutzutage wie eine Seuche durch unser Leben, angestoßen vor allem durch die Medien. Geschädigt sind und bleiben dann die Betroffenen, auch wenn sich deren Unschuld herausgestellt hat.

    • Steter Tropfen sagt:

      Seltsame Definition von „Betroffener": Da wird ein Verbraucher ohne Einspruchsmöglichkeit von seinen gebuchten Leistungen abgeschnitten, und du bemitleidest den Täter.

      Es ist sehr wohl willkürlich, wenn jemand sich – z.B. in nicht verhandelbaren Geschäftsbedingungen – das Recht herausnimmt, ohne Angaben von Gründen und unter Ausschluss rechtlicher Überprüfung die vom Vertragspartner anvertrauten Werte einzubehalten.
      Das Mindeste wäre doch, dass so ein Schritt konkret begründet, also gerechtfertigt werden muss. Alles andere ist Willkürherrschaft, sprich Diktatur.
      Wie soll denn der Betroffene dagegen vorgehen und die Unrechtmäßigkeit beweisen, wenn ihm nicht einmal ein Grund genannt wird?
      Wer schon mal erlebt hat, wie es ist, wenn man auf sein Recht pocht und der Gegenüber sämtliche Kontaktversuche einfach ignoriert, weiß, wie sich totale Hilflosigkeit anfühlt.
      Kafka lässt grüßen!

      Die Grundregeln rechtsstaatlicher Gemeinschaften sind nie ins Internet vorgedrungen. Gewaltenteilung? Rechtsweg? – Nö. Im Internet kann jeder Communitybetreiber mit seinen registrierten Untertanen verfahren wie ein Despot. Inklusive Zensur und Verschwindenlassen. Da herrscht definitiv Willkür!

      • micha45 sagt:

        Ich bemitleide niemanden. Ich weise nur auf rechtsstaatliche Gepflogenheiten hin. Und da gilt, dass jemand erst dann schuldig ist, wenn die Schuld von einem Gericht festgestellt worden ist.
        Solange gilt die Unschuldsvermutung.

        Zu Kafka:
        Die Einen sagen, Kafka sei ein Verschwörungstheoretiker, der in seinen literarischen Werken mit absurden Ammenmärchen das gestörte Verhältnis zu seinem Vater aufgearbeitet habe.
        Andere bewundern ihn.
        Ich verzichte an dieser Stelle auf eine Wertung, da ich keines seiner Bücher gelesen habe und auch nicht vorhabe, dies zu tun.

        "Im Internet kann jeder Communitybetreiber mit seinen registrierten Untertanen verfahren wie ein Despot. Inklusive Zensur und Verschwindenlassen. Da herrscht definitiv Willkür!"

        Mit der Verwendung des Begriffes "Zensur" sollte man sehr zurückhaltend sein und vor allem nicht in einem solchem Zusammenhang verwenden.
        Internetplattformen sind rein privat betriebene Internetangebote und dort gilt in der Regel das Hausrecht, welches über Nutzungsbedingungen definiert ist.
        Diese Bedingungen sind zustimmungspflichtig und kein Mensch wird dazu gezwungen, die Bedingungen zu akzeptieren. Wer sie nicht akzeptiert, muss draußen bleiben. Wer während der Nutzung gegen die Bedingungen verstößt, muss mit Maßnahmen rechnen, bis hin zum Ausschluss aus der Community. Einer expliziten Nennung der Gründe bedarf es nicht.

        Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass jeder Mensch in der freien Welt, der sich ungerecht behandelt fühlt, den Rechtsweg beschreiten darf.
        Bis zur Klärung der Fakten ist alles offen, allerdings immer nach beiden Seiten.

        • Janami25 sagt:

          Wenn jedesmal bei einer Kontensperre ein Gerichtsverfahren entscheiden muss, warum und weswegen einem sein Konto samt vertraglich zugesicherter Dienste und Käufe gesperrt wird, ist das System bzw. die Anbieter, die dahinter stecken, absolut unpraktikabel.

          Sonst könnte ja jeder bestehende Vertragspartner einfach behaupten, man verstosse gegen die AGB's oder Richtlinien, das ist mehr als reine Willkür. Hier geht's auch um Geld, und evtl. auch (geistigem) digitalen Eigentum, auf das man keinen Zugriff mehr hat.

          Der Grund für die Kontensperrung MUSS dem Nutzer angegeben werden. Wenn schon nicht digital, dann spätestens bei einer schriftlichen Anfrage. Aber das müssten dann ja wohl echte Menschen recherchieren, und keine KI's….Die KI's sperren einen, und die Anbieter vertrauen darauf, das alles richtig ist. Schlimmer Zustand von Automatismus, wenn vieles dran hängt, was wichtig ist.

          Hier muss und sollte es eine Informationspflicht gegenüber dem Vertragspartner geben, und nicht wie es in den meisten Fällen bisher abgelaufen ist. Ob die Kontensperrung gerechtfertigt ist, oder nicht, hat mit der Sache erst einmal überhaupt nichts zu tun.

          Danach kann das ganze immer noch gerichtlich verhandelt werden.

          Ein einziger, falsch arbeitender Filter oder ein Algorithmus, der einen Fehler enthält, kann unzählige Konten sperren.

          Ich finde die Klage sehr begrüssenswert, wird vielleicht ein Präzedenzfall. Auf jeden Fall brauchen wir als Endverbraucher in der Hinsicht mehr Klarheit und Transparenz. Wir können uns gegen eine KI und einen Anbieter mit eventuell reiner Willkür (und einer grossen Rechtsabteilung) kaum wehren, wenn es zu Problemen kommen sollte.

          • micha45 sagt:

            Zu Präzedenzfall:
            Im US-Amerikanischen Rechtssystem können Gerichtsurteile als Präzedenzfälle deklariert werden, auf die man sich in zukünftigen Gerichtsverhandlungen berufen kann.
            Rechtlich verbindliche Präzedenzfälle legt allerdings nur der Gesetzgeber fest.

            In unserem Rechtssystem sind Präzedenzfälle nicht vorgesehen. Deshalb braucht man sich dahingehend keinerlei Illusionen hingeben.

            Wichtig und entscheidend bei diesem geschilderten Fall wird sein, ob das Gericht eine Rechtswidrigkeit in den Nutzungsbestimmungen feststellen wird.

            Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage, ob es sich bei den Produkten und Diensten, zu denen der Zugang gesperrt worden ist, um Produkte und Dienste explizit von Apple handelt.

            Für Angebote von Drittanbietern steht der Storebetreiber, in dem Fall wohl Apple, nicht in der Haftung.

      • Zocker sagt:

        Bei micha45 sind die Täter meist die Opfer und die Opfer selbst schuld. Insbesondere dann, wenn die Täter arme milliardenschwere Großkonzerne mit einer entsprechenden Anwaltschar sind. Mann kann ja was anderes nutzen, auch wenn es das gar nicht gibt…
        Wenn es nach ihm gehen würde, müsste jeder andauernd gegen irgendetwas klagen.

        • micha45 sagt:

          Auch wenn ich weiß, dass ein Austausch mit dir genauso fruchtbar ist wie die Kakteen in der Wüste Arizonas, trotzdem meine Frage:

          An welcher Stelle habe ich eine Aussage darüber getroffen, wer hier Täter und wer Opfer ist?

          Es geht hier um Abläufe in juristischen Verfahren, um richterliche Entscheidungen und um Bürgerrechte.

          Das gilt für jeden, der sich im Geltungsbereich eines demokratisch geprägten Rechtsstaates befindet.
          Das gilt für alle Bürger.
          Hinter Unternehmen stehen auch Bürger, also gelten diese Grundsätze auch für diese Menschen.

          Sollte sich herausstellen, dass dem Kläger Unrecht geschehen ist, dann wird er zu seinem Recht kommen.
          Wenn nicht, dann bekommt halt der Beklagte recht.

          Das wird aber nur am Ende des anstehenden gerichtlichen Verfahrens entscheiden.
          Nur so funktioniert Demokratie und Rechtsstaat.

          Aber wem erzähle ich das!

          • Ralf S. sagt:

            Aber dir fällt schon auf, dass du in der Regel doch eine recht große Menge "Gegenwind" hier mit deinen Meinungen bekommst? Auch in diesem Thread hier wieder, sieht es die Mehrheit der User doch etwas anders wie du… (Im Übrigen ich auch!)

          • Mance sagt:

            @Ralf S.
            Also soweit ich diese Diskussionen verfolgt habe tust Du, so pauschal urteilend, "micha45" unrecht. Was bedeutet es schon wenn, sorry, die paar Hanseln hier einhelliger Meinung sind? Er bemüht sich jedenfalls i. d. R. sachlich zu bleiben und die Reaktionen darauf sind pausachal immer gleich und in der Regel unsachlich. Ich würde fast sagen in Anlehnung an kafkaesk, facebook- bzw. twitteresk.
            Wenn man den Artikel bei Golem liest läuft es scheinbar darauf hinaus, einen Abschnitt der Nutzungsbedingungen zu kippen, die der Kläger zuvor wohl akzeptiert hat. Ob dieser Abschnitt gegen geltendes Recht verstößt muß dann letztendlich noch geklärt werden. Er hätte sich ja auch die 2 Stunden Zeit nehmen können, um die Nutzungsbedingungen genau durchzulesen und zu verstehen. Dann hätte er diesen sicher nicht zugestimmt.
            Ich kann diesbezüglich nur zum wiederholten Mal empfehlen dises Video anzusehen

            *ttps://www.southpark.de/alle-episoden/s15e01-humancentipad

          • micha45 sagt:

            @Mance
            Ich danke dir.

            @Ralf S.
            Und jetzt? Soll ich jetzt und zukünftig mit meiner Meinung und meinen Sichtweisen hinter den Berg halten?
            Ganz sicher nicht. ;)

            "Recht große Menge Gegenwind"?
            Davon spüre und sehe ich hier zwar nichts, aber gut, wenn du das so empfindest, bitteschön.

            Wenn mir jemand mit anderslautender Meinung sachlich argumentierend entgegentritt, dann habe ich kein Problem damit.
            Das tun hier auch die meisten.
            Ich habe also keineswegs ein Problem mit kontroversen Diskussionen. Auch dann nicht, wenn sich jemand mal im Ton vergreifen sollte.
            Das passiert jedem mal.

            Ich habe aber ein großes Problem mit Leuten, die keine konstruktiven Beiträge leisten und immer nur auf die selbe Art und Weise andere persönlich angreifen.
            Die lesen nur die Überschrift und schon lassen sie ihre unsachlichen Kommentare ab.
            Wem das besser gefällt, okay. Auch damit kann ich leben.

            So mancher hat aber wohl eine falsche Vorstellung, welche Intention hinter Blogs wie diesen hier steckt.
            Es wird bei Themen wie diesen der Finger in die Wunde gelegt, es wird auch übertrieben und provoziert. Alles im Rahmen und somit okay.
            Es richtet sich aber nie gegen die Leser persönlich.

          • Zocker sagt:

            @Mance
            Wenn du die Pauschalisierungen von micha45 als besser und sachlich hältst, ok. Die meisten hier sind jedenfalls nicht seiner Meinung. Und wenn man sich die Artikel des Blogbetreibers anschaut, dann weiß man auch, warum. Es ist bekannt, dass er Troll ist, denn nicht umsonst beantwortet er Fragen nicht. Er will hier einfach nur provozieren und Chaos verbreiten.

          • micha45 sagt:

            "Wenn du die Pauschalisierungen von micha45 als besser und sachlich hältst, ok. Die meisten hier sind jedenfalls nicht seiner Meinung. Und wenn man sich die Artikel des Blogbetreibers anschaut, dann weiß man auch, warum. Es ist bekannt, dass er Troll ist, denn nicht umsonst beantwortet er Fragen nicht. Er will hier einfach nur provozieren und Chaos verbreiten."

            @Zocker

            Ich empfinde deine Äußerungen mir gegenüber so langsam als Nötigung.
            Ich fordere dich hiermit auf, das sofort zu unterlassen.
            Ansonsten sehe ich mich gezwungen, mich an den Blogbetreiber zu wenden und ggf. weitere Schritte in die Wege zu leiten.

            Irgendwann ist das Fass mal übergelaufen und ich gebe dir den gutgemeinten Rat, es nicht zu übertreiben. Ich meine das ernst!

          • Mance sagt:

            @Zocker, also wenn du ihn als Troll siehst dann dann verstehe ich nicht, warum du ihn auch noch fütterst. Keiner tut das mehr als du. Mißachte ihn doch einfach und gut ist :)

          • Günter Born sagt:

            Again: Bitte unterlasst gegenseitige Beschimpfungen – es bringt schlicht nichts. Unterschiedliche Meinungen und Positionen sind ok. Hier sind diese Positionen ja eingeflossen. Ich würde ungerne Personen vom Kommentieren aussperren, nur weil das hier ins Persönliche abdriftet – hat bisher im Blog gut funktioniert, auf Eigenverantwortung zu setzen. Hoffe, dass wir das auch weiterhin so hin bekommen.

            Von der Intention war der Beitrag eh so gedacht, dass er Leuten die Augen öffnet, in welchen goldenen, riskanten oder wie auch immer gearteten Käfig man sich begibt, wenn man sich von den Online-Angeboten seitens Amazon, Apple, Microsoft etc. abhängig macht.

            Zu meiner Person: Ich nehme mich oft in Diskussionen bewusst raus und antworte nicht. Ich kann schlecht "was meint ihr zu einem Beitrag schreiben", um dann jeden Kommentar abzubügeln, der nicht mit dem konform geht, was ich im Beitrag geschrieben habe.

            Danke für euer Verständnis und eure Kooperation.

          • micha45 sagt:

            @Günter
            "Again: Bitte unterlasst gegenseitige Beschimpfungen – es bringt schlicht nichts."

            Ganz meine Meinung.
            Das Problem hierbei ist nur, dass dieser Zocker nicht in der Sache diskutiert, jedenfalls nicht mit mir, sondern meine Kommentare regelmäßig und gezielt in Form von persönlichen Attacken setzt. Gespickt mit Beleidigungen, Vorwürfen und haltlosen Unterstellungen. Das ist schon auffällig.

            Ich habe nicht den blassesten Schimmer, welche Beweggründe ihn dazu treiben. Wir sind uns persönlich noch nie begegnet. Ist mir im Grunde aber auch egal.

            Der Herr Zocker soll mich, den Troll, bzw. meine seiner Meinung nach "dummen" Kommentare einfach nur ignorieren und die persönlichen Anfeindungen unterlassen.
            Nach dem Motto "Don't feed the trolls", wie Mance bereits treffend angemerkt hat.
            Darum hatte ich ihn übrigens auch schon mehrfach gebeten, allerdings vergeblich, wie man sieht.
            Ansonsten muss man sich halt andere Gedanken darüber machen, wie man sich dagegen zur Wehr setzen kann.

            In der Sache auf konstruktive Weise zu streiten ist immer gut und sinnvoll, alles andere eben nicht.

            Ich will das hier jetzt auch nicht weiter kommentieren und dramatisieren, denn das würde den Rahmen sprengen und es bringt uns in der Tat nicht weiter.

            Einen schönen Wochenstart wünsche ich euch allen und bleibt gesund.

          • Zocker sagt:

            @Günter Born

            Auch ich würde es begrüßen, wenn dieser micha45 dämliche, weil mangels Belegen auch haltlose Pauschalisierungen wie z.B. zum letzten Win 10 Update, mit teils verstecken persönlichen Angriffen unterlassen würde. Ich hatte dort auf Probleme hingewiesen und dies verlinkt ohne jedoch in irgend einer Weise auf ihn einzugehen. Was folgte kann jeder nachlesen.
            Zudem würde es der Diskussionskultur spürbar helfen, wenn er endlich einmal erklären würde, warum er konsequent gegen den Strom hier schwimmt und hier überhaupt unterwegs ist, wenn er aufgrund seiner Meinung(en) offenbar gar nicht zur Zielgruppe gehört. Auf keine Nachfrage reagiert er, was entsprechende Schlüsse zur Folge hat. Ich bin nicht der Einzige, der sich daran stört. Ich habe sogar das Gefühl, dass so manch einer sich deswegen zurück zieht.
            Dazu kommen Beleidigungen und inzwischen auch Drohungen.
            Sachlichkeit und Konstruktivität sehen meines Erachtens anders aus. Insbesondere dann, wenn die Meinung zu wichtigen Themen total einseitig und gegen den vernünftigen Menschenverstand ist.

            Einen Troll zu ignorieren ist zwar eine Möglichkeit, jedoch sollte das was er ablässt nicht so stehen bleiben.

            Die Intention dieses Artikels ist vollkommen klar. Daher sollte man die Problematik eben nicht verharmlosen, indem man die Schuld – wie immer – auf den Konsumenten schiebt.

    • Günter Born sagt:

      Da wir Sonntag haben, kommt die Stellungnahme etwas später.
      Zum strittigen Begriff "willkürliche". Ich lasse mich bei der Wortwahl von der Begrifflichkeit leiten. Es gibt eine Definition:

      Willkür: Verhaltensweise, die ohne Rücksicht auf andere nur den eigenen Wünschen und Interessen folgt. Gibt noch den Begriff der staatlichen Willkür, der etwas weiter gefasst ist, den ich nicht auch noch heranziehe.

      Was haben wir in diesem Kontext?

      Unternehmen, die in ihren AGBs festschreiben, was ein Verstoß ist, der zur Kontensperre führen kann – was legitim sein kann. Um bestimmte Funktionen verwenden zu können, bin ich auf ein funktionierendes Online-Konto angewiesen. Wird das gesperrt oder gekündigt, ist das ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte eines Gerätebesitzers.

      Problem 1: Wer entscheidet, was ein Verstoß ist? Der "Nippel", der in Deutschland rechtlich kein Problem ist, trifft in den USA ggf. auf Moral und es fällt die Entscheidung "das ist ein Verstoß" (es gibt das berühmte Bild einer Blondine in der Badewanne, wo der Speichenkopf des Ellbogens die Anmutung eines Nippels suggeriert und das Ganze erst beim zweiten Blick entlarvt wird). Das Verwenden bestimmter Begriffe, die in Deutschland aus historischem Kontext problematisch oder durch Gesetze inkriminiert sind, können in den USA problemlos verwendet werden. Sind nur zwei Fälle, wo wir auf "sehr glattes Parkett" kommen.

      Problem 2: Der von einer Kontensperre Betroffene erfährt – in den mir vorliegenden Fällen – nicht, gegen welche AGB-Klauseln er verstoßen hat. Er hat auch keine Möglichkeit, eines Widerspruchs oder eines Streitschlichtungsverfahrens.

      Problem 3: Er kommt bei einer Kontensperre nicht mehr an seine Inhalte heran und kann auch keine Leistungen mehr nutzen.

      Unter diesem Kontext erlaube ich mir im Rahmen der Meinungsfreiheit und unter Wertung der obigen Diskussion von Willkür bezüglich der Kontensperrugnen und deren Implikationen zu schreiben.

      Alleine Punkt 2 ließe sich von den US-Konzernen Amazon, Apple, Microsoft etc. leicht durch ein transparentes Verfahren ändern. Mit Transparenz würde der Terminus Willkür gegenstandlos und man müsste über Verhältnismäßigkeit diskutieren.

      Zur Frage "gibt es ein Gerichtsurteil" …

      Was den Zugriff auf digitale Inhalte betrifft, die bei einer Kontensperre unmöglich sind, gibt es ein Urteil des Oberlandesgericht Köln (AZ: OLG Köln 6 U 90/15) gegen Amazon – für deutsche Verbraucher relevant. Hier mal die Pressemitteilung der Verbraucherzentral Nordrhein-Westfalen mit einem Widerspruch-Musterschreiben für Betroffene.

      Problem ist immer noch, dass Betroffene ihre Rechte einzeln juristisch durchsetzen müssen, wobei die Konstruktion: Kunde sitzt in Deutschland, die Entscheidung über die Kontosperre wird durch US-Unternehmen wohl in den USA getroffen, für zusätzliche juristische Hürden sorgt. Das macht es für mich sehr schwer, die Milliarden-schweren US-Konzerne in einer Opferrolle zu sehen, wenn jemand sein Recht auf eine Klage samt Überprüfung bestimmter Sachverhalte wahrnimmt.

      Was mich an der ganzen Sache auch etwas stört (betrifft nicht nur deinen Kommentar bzw. dessen Stoßrichtung): Wenn ich über so etwas (oder Bugs, Billig-Lizenzen etc.) hier im Blog, bei Golem oder heise berichte, kann ich Gift drauf nehmen, dass Kommentare der Art:

      – Ist das bewiesen – könnte doch ein Fake sein und ist hear say
      – Wie viele Betroffene gibt es bei Millionen Nutzern
      – bestimmt hat der Betroffene Dreck am Strecken ….

      kommen. Kritisches Hinterfragen ist ja ok – aber gelegentlich habe ich das Gefühl, dass Kommentare auf der Schiene von Russia Today segeln. Es wird Victim Blaming betrieben, während millionenschwere Unternehmen als Opfer der Presse stilisiert werden.

      Zum obigem Fall: Der wird nach meiner Lesart in zwei Schritten für US-Betroffene abgewickelt. Das District-Gericht entscheidet, ob der Kläger genügend Argumente in den angegriffenen AGB-Klauseln und in seiner Betroffenheit vorgebracht hat, um eine Sammelklage zuzulassen. Bejaht das Gericht dies, wird in einem zweiten Verfahren wohl in der Sache an sich entschieden. Da gilt es abzuwarten, ob wir das Ergebnis der ersten Entscheidung erfahren.

      Mehr möchte ich zum Sachverhalt jetzt nicht mehr kommentieren – es mag jeder Leser sein eigenes Urteil bilden, ob Willkür oder Verhältnismäßigkeit beim betreffenden Fall gewahrt wurden. Persönlich stimme ich eh mit den Füßen ab und versuche in keine oder möglichst wenig Abhängigkeiten von Online-Konten der betreffenden Unternehmen zu geraten.

      • Zocker sagt:

        Volle Zustimmung! Alleine Problem 2 reicht mMn aus, um von Willkür zu sprechen. Mangelnde Transparenz in Verbindung mit der fehlenden Widerspruchsmöglichkeit lassen gar keinen anderen Schluss zu. Denn Chancen ein Missverständnis oder eine Misinterpretation zu klären, gibt es nicht. Darüber hinaus scheinen die Kriterien für Sperrungen auch schwer nachvollziehbar zu sein. Im Grunde genommen müsste man eine ganze Liste an Dingen auswendig lernen und jederzeit beachten.
        Dazu kommt, dass wir hier nicht von kleinen Firmen sprechen, die vielleicht (temporär/noch) nicht die nötigen Möglichkeiten haben, es besser zu machen. Wenn man dann noch die teilweise Alternativlosigkeit ansieht, dann weiß man, warum die Konzerne diese Maßnahmen durchdrücken (können).

        Jeden Einzelfall juristisch durchzusetzen ist realitätsfern. In besonderen Einzelfällen, wo es um viel geht, mag das vertretbar sein. Aber auch hier kann die "verlorene Zeit" eklatante Probleme nach sich ziehen.
        Hier liegt es auch an der EU das oben genannte Problem 2 scharf zu regulieren. Der Konzern kann sich dann zwar immer noch quer stellen (z.B. mit fadenscheinigen Begründungen), bei gerichtlichen Niederlagen sollte es für den Konzern jedoch spürbare Strafzahlungen geben. Dann kommen die Konzerne auch wieder zur Vernunft. Leider sollte man in die EU keine Hoffnungen setzen.

  2. nook sagt:

    Kann mich mal jemand von den Eppel Usern aufklären, was das für Inhalte für 25.000 Dollar sind?

    Inhalte, nicht hardware, hab ich doch richtig gelesen? Und selbst damit käme ich in`s grübeln.

  3. Hery sagt:

    Wow,
    selten so einen albernen Sermon gelesen.
    Wo bleibt die freie Entscheidung denn wirklich.
    Stimme zu oder du darfst nicht "Mitspielen"
    Mich beschäftigt schon länger eine Frage:
    Warum um alles in der Welt braucht jemand der ein Programm
    (Software) bezahlt und lizensiert hat um es zu nutzen unbedingt
    ein "Konto"?
    Blaue Augen sind schön……
    Blauäugig zu sein ist es nicht!
    Hery

    • micha45 sagt:

      Wenn es sich um Streamingdienste handelt, dann braucht man dafür ein Konto.
      Zum Beispiel Apple-Music und Apple-Movie. Ob Apple auch Streamingsdienste für Spiele anbietet, weiß ich nicht.
      Diese Dienste kann man halt nur online und nicht lokal nutzen. Weil man sich eben jedes mal mit den Zugangsdaten anmelden muss.

      Ich vermute mal, dass es sich in dem vorliegenden Fall um solche Streamingdienste handelt. Wird dann aus irgendwelchen Gründen das Konto gesperrt, sind dann diese Dienste nicht mehr nutzbar.
      Wie man da auf eine Summe von 25.000 $ kommen kann, erschließt sich mir allerdings nicht so recht. Ein teurer Spaß wäre das dann in jedem Fall.

      Es ist halt alles reine Spekulation, weil man eben die Details nicht kennt.

      Ich halte diese Sache sowieso für sehr fragwürdig.
      Denn normalerweise geht man mit solchen Sachverhalten erst dann in die Öffentlichkeit, wenn das juristische Verfahren von einem Gericht entschieden worden ist.
      Warum man das vor einer solchen Entscheidung machen muss, kann ich nicht nachvollziehen.

      • Stefan sagt:

        Hallo Micha,

        Zunächst auch von mir die Zustimmung in deiner Bewertung zu Foren und Hausrecht ausüben, dass einige gleich als Zensur bewerten. Da fällt mir spontan die Kneipe um die Ecke ein, wo der Wirt ja auch einen Gast rauswerfen kann, wenn ihm die Nase oder die Meinung im Thekengespräch nicht passt. Da schreit doch auch keiner der anderen Gäste „Zensur".

        Hinsichtlich Apple und Streamingdienste hast du aber vermutlich einen Denkfehler. Zum Streaming kann ich bei Apple auch Nutzungsrechte an Musik und Filmen erwerben. Ohne den mehr möglichen Login per Apple ID kann man diese käuflich erworbenen Rechte nicht nutzen.

        Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung von Apple sollte es hier aber zwingend begründet werden, wenn der Account gesperrt wird und eine normale Schlichtungsstelle. Bisher ist man da leider fast wie in Gottes Hand.

        Aber auch dann, wenn Apple entscheidet, dass der Film nicht mehr bei Apple abrufbar sein soll, kann ich selbst gekaufte Lizenzen nicht mehr nutzen. Das gilt aber für alle Streaming Anbieter. Das ist dann der feine Unterschied zur Blu-ray/DVD.

        • Zocker sagt:

          Selbstverständlich ist das Löschen von Beiträgen Zensur. Was denn sonst? Die Frage ist doch eher, ob es sinnvolle Zensur ist oder nicht.

          So etwas wie eine marktbeherrschende Stellung oder ein (Quasi-)Monopol kennt der gute micha45 leider nicht.

        • Ralf S. sagt:

          "Da fällt mir spontan die Kneipe um die Ecke ein, wo der Wirt ja auch einen Gast rauswerfen kann, wenn ihm die Nase oder die Meinung im Thekengespräch nicht passt. Da schreit doch auch keiner der anderen Gäste „Zensur"."

          Dies stimmt leider nicht! Ein Wirt kann einen Gast nicht einfach nur deshalb rauswerfen weil ihm die Nase, oder einfach nur das Gespräch nicht passt, sondern es muss ein klar definierter und sachlich gerechtfertigter Grund vorliegen. Der Grund "der nicht passenden Nase" wäre schlicht und einfach Diskriminierung und somit kein Grund, sondern strafrechtlich relevant – und zwar für den Wirt. Und die "nicht passende Meinung im Thekengespräch" müsste schon z. B. die guten Sitten verletzen, strafrechtliche Relevanz besitzen, oder die anderen Gäste übermäßig stark belästigten – z. B. durch die Lautstärke. In öffentlich zugänglichen Betrieben und Dienstleistungsbereichen – was eine Gaststätte ja darstellt – kann der Inhaber nicht einfach mal so, und mehr oder weniger grundlos, ein Hausverbot erteilen.

      • micha45 sagt:

        Zum Begriff Zensur, nach deutschem Recht:

        "Da Grundrechte traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind (Art. 1 Abs. 3 GG), ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat zurechenbare Stellen.
        ———————————————————————
        Eine Vorauswahl privater Stellen, ob Beiträge veröffentlicht werden oder nicht (z. B. einer Zeitungsredaktion vor der Veröffentlichung von Leserbriefen oder eines Forenmoderators vor oder nach der Veröffentlichung von Beiträgen in Online-Foren), ist daher keine Zensur im Sinne des Grundgesetzes und verfassungsrechtlich unbedenklich."
        ———————————————————————-
        So viel dazu.

        Zum eigentlichen Thema ist jetzt im Grunde alles gesagt.
        In einem Rechtsstaat muss man bei Streitigkeiten, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, nun mal den Rechtsweg einschlagen.
        Gegen Konzerne wie Apple etc. kann es für den normalen Bürger natürlich ein Dornenweg sein.
        Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass in einem Rechtsstaat für alle die selben Rechte gelten. Die bloße Behauptung, im Recht zu sein, reicht nicht aus.
        Ob die Nutzungsbestimmungen rechtswidrig oder rechtskonform sind, kann auch nur ein Gericht entscheiden.

        Sollte sich Apple in dem vorliegenden Fall rechtswidrig verhalten haben und die Beweislage dies hergibt, dann werden sie sicher zur Rechenschaft gezogen und der Kläger wird zu seinem Recht kommen.
        Ich würde es ihm wünschen.

        • Zocker sagt:

          Bei diesem Begriff ausschließlich in das Gesetzbuch zu schauen, ist ein wenig realitätsfern. Denn man darf nicht alles aus der juristischen Seite sehen, sondern sich auch die tatsächliche Anwendung anschauen. Und dazu gehört auch der Sprachgebrauch. Dieser wird wiederum nicht durch Gesetze festgelegt. Glücklicherweise, denn sonst müssten wir alle in Beamten- und Juristendeutsch kommunizieren.

  4. Zocker sagt:

    Man kann nur hoffen, dass der Mann mit seiner Klage durchkommt. Derartige Konsequenzen darf es nur in sehr gut begründeten Fällen geben.
    Grundsätzlich wird hier auch wieder die Problematik der Kontenbindung und Zentralisierung sehr gut ersichtlich. Und: der ehrliche Kunde läuft Gefahr, am Ende der Dumme zu sein.

    Übrigens hier ein kleiner Fehler:
    "die dieses Apple ID zugeordnet sind."
    Sollte "dieser" heißen.

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