Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben in mehreren Fällen erfolgreich gegen die 1N Telecom GmbH geklagt. Inzwischen liegt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vor, der der 1N Telecom GmbH die Verwendung bestimmter Geschäftsklauseln untersagt. Zudem wurde die Forderung der 1N Telecom GmbH auf grob 400 Euro Schadensersatz durch Versäumnisurteil annulliert. Und die 1N Telecom GmbH wurde zu 1000 Euro Schmerzensgeld wegen DSGVO-Verstoßes verurteilt. Hier ein kurzer Überblick, was da Sache ist.
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