Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace – Teil 6

ParagraphIn den Teilen 1 bis 5 der Artikelreihe (siehe Linkliste am Artikelende) bin ich auf Fallstricke beim Kauf günstiger Microsoft-(Gebraucht-(Software) über Online-Shops im Internet eingegangen. Nach diesen ausführlichen Erläuterungen möchte ich jetzt noch auf eine neue Masche mit solchen Angeboten hinweisen, die für mich mutmaßlich auf Betrug, oder zumindest Abzocke und vermutlich auch Rechtsmissbrauch hinausläuft. Betroffene sollten Strafanzeige wegen versuchtem Betrug gegen die Rechtsanwaltskanzlei stellen.


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Abgrenzung zu den Teilen 1 bis 5

Nur um die gerne aus dem Text herausgelesenen Missverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen: In den Teilen 1 bis 5 der Artikelreihe ging es um Käufe von gebrauchten, aber gültigen Lizenzschlüsseln im Internet. Dieser Kauf ist rechtlich legal, unklar ist, ob der Käufer das bekommt, was er sich verspricht. Denn in den bisherigen Artikeln drehte es sich um die Frage, 'habe ich eine gültige Lizenz, wenn ich Gebrauchtsoftware kaufe und vom Händler nur eine Rechnung und einen Lizenzschlüssel erhalte'?

Nachfolgend geht es dagegen um eine merkwürdige Masche, bei der Gebrauchtsoftware und die Lizenzkeys (aktuell Microsoft Office) schlicht als Köder benutzt werden, um ahnungslose Käufer, nach einer Rückerstattung des Kaufpreises, anschließend über Mahn- und Inkassogebühren wirklich abzuzocken. Dabei wird möglicherweise ausgenutzt, dass Betroffene nicht richtig reagieren und dann wegen Formfehlern diese Gebühren kassiert werden können. Wie es ausschaut, läuft diese Masche seit 2018 und hat im August 2019 einen Höhepunkt erreicht.

Ein Leserhinweis im Blog

Die ganze Geschichte begann mit einem Kommentar, den Blog-Leser SamT zum Artikel Fallen beim Online-Softwarekauf – Teil 2 kürzlich gepostet hat. Der Blog-Leser beschreibt folgenden Sachverhalt:

Ist mir nun 2x passiert über billige License Keys vom Amazon für ein Office Paket. Der Download ging schnell, der Key kam innerhalb von Minuten per email. Alles läuft einwandfrei, Key ist aktiviert. Angeblich soll noch ein USB Stick geliefert werden, dieser kam aber nie an.

Bis zu diesem Punkt war noch alles, wie in den Teilen 1-4 beschrieben – nur die Lieferung eines USB-Sticks, der nie ankam, irritiert etwas. Aber egal, denn der Leser schreibt weiter, dass es eh nicht mehr auf diese Feinheit ankam.

Nun checke ich auch meinem Microsoft Account ob die Lizenz auch dort hinterlegt und aktiv ist. Fehlanzeige, ist sich nicht und auch nicht gelistet. Aber vielleicht taucht dort eine OEM Lizenz auch nicht auf…

Wäre jetzt ein klassischer Fall von 'windigem Geschäft', bei dem ein Hersteller einen Lizenzschlüssel herausgibt, der nicht legal verkauft werden kann. Wenn der Kunde es merkt, ist der Händler untergetaucht. Unter den Strich bleibt aber: Der Kunde hat ein Produkt (Lizenzschlüssel) gekauft, welches nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann.

Vorbereitung der vermuteten Abzocke

Aber es geht gar nicht darum, ein paar Euro für einen Office-Key zu ergattern. Ziel des Händlers und seiner Mittelsmänner ist es nach meiner Vermutung, richtig Kohle abzugreifen. SamT schreibt in seinem Kommentar nämlich weiter:

Ich bekomme Wochen/ Monate später eine Gutschrift von Amazon und quasi mein Geld für die Softwarelizenz wieder zurück. Grund laut Amazon: Kontoberichtigung.

Nachfolgender Screenshot wurde mir dankenswerterweise vom Blog-Leser zur Verfügung gestellt und dokumentiert die Erstattung durch Amazon.

Mail über Erstattung durch Amazon(Amazon Erstattung; Zum Vergrößern klicken)


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Das ist ja eine noble Geste des Händlers – scheinbar ist der Verkauf nicht koscher, irgend ein Rädchen hat gegriffen und der scheinbar geprellte Kunde bekommt sein Geld zurück.

Aber es ist schon ein seltsamer Vorfall – und wenn man recherchiert, und dann auf hunderte Fälle stößt, wo das mit verschiedenen Firmen passiert, beginnt das zu 'stinken'.

In der Inkasso-/Anwaltsfalle?

Die zweite Stufe des mutmaßlichen Betrugs bzw. der mutmaßlichen Abzocke greift erst Wochen oder gar Monate nach der Erstattung des Kaufs über Amazon (mit liegen Informationen vor, dass die Erstattung bei Amazon im April 2018 erfolgte, die Inkassoschreiben aber im Sommer 2019 verschickt wurden). Zum Sachverhalt: Es meldet sich eine Inkasso-Firma mit einem promovierten Rechtsanwalt als Geschäftsführer, der angibt, dass der Händler sein Geld nicht bekommen habe und ein Mandat zum Eintreiben der 'Forderungen' erteilt habe. Dazu schreibt der Blog-Leser:

Und weiter geht die Reise: Wieder Wochen später bekomme ich ein Schreiben von einer in DE niedergelassenen Inkassoabteilung/dubiosen Rechtsanwalt, der im Internet durchaus schon negativ aufgefallen ist. Unter der Email, Adresse, Telefonnummer meldet sich niemand. Er vertritt aber einen Mandanten, der seinen Sitz in Polen hat und einst Verkäufer auf Amazon war. Dort habe ich die Lizenz offenbar gekauft. Im Schreiben fordert man erst noch horrende Mahngebühren. Da werden aus 15€ mal schnell 120€ die man dem Anwalt bezahlen sollte.

Eine Inkasso-Firma müsste erst einmal die Rechtmäßigkeit einer Forderung belegen – sofern unberechtigt, ist die Forderung wirkungslos. Erst wenn der vermeintliche Gläubiger bei Gericht einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid beantragt (das Gericht prüft vorab nicht, ob die Forderung berechtigt ist), muss der vermeintliche Schuldner bei Gericht reagieren und Widerspruch bzw. Einspruch einlegen. Dieser Beitrag der Verbraucherzentrale beschreibt, wie man da reagieren sollte.

Problem bei obigem Ansatz ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Forderung. Das kann teilweise nur ein Anwalt. Im dümmsten Fall tappt der unbedarfte Anwender in eine Rechtsfalle, so dass der Rechtsanwalt seine Gebühren für eine unberechtigte Forderung juristisch eintreiben kann.

Der Blog-Leser meinte zum ersten Schreiben des Inkasso-Büros: Ab in die Mülltonne damit. Ich empfehle aber die nachfolgenden Ausführungen samt Hinweisen der Verbraucherschutzzentrale zu lesen. Für den Blog-Leser war es mit dem 'ab in die Mülltonne' nicht getan, denn er schreibt im Kommentar:

Nochmal Wochen später kommt vom selben Anwalt wieder ein Schreiben, diesmal mit der Forderung von 15€ die man an den polnischen Gläubiger direkt überweisen soll. Es fallen sonst keine weiteren Gebühren an.

Das Schreiben habe ich noch, bezahlt habe ich immer noch nicht, das Software Produkt habe ich schon vom PC entfernt, da es mit Sicherheit sowieso bald nicht mehr funktioniert.

Hier ist die Kopie dieses 'Anwaltschreibens', der versucht, die Forderung von 15 Euro für den 'Gläubiger' einzutreiben.

Anwaltschreiben Amazon-Bestellung Dr. Hauke Scheffler
(Zum Vergrößern klicken)

Irgend etwas ist da passiert, dass der Rechtsanwalt auf die Inkasso-Gebühren verzichtet und zurück rudert. Da aber der Kauf über Amazon abgewickelt wurde, müssten alle Zahlungen über diesen Versender gehen – hier heißt es 'erst einmal nicht an den Rechtsanwalt bzw. dessen Inkassofirma zahlen'.

Zudem ist der Sachverhalt so, dass der Anbieter ja wohl eine Software als Produkt angeboten und verkauft hat, die sich – nach Aussagen des Blog-Lesers – nicht bestimmungsgemäß nutzen lässt und bei der die Lieferung unvollständig ist (der USB-Stick fehlt). Das läuft auf eine vertrackte juristische Konstruktion hin: Inkasso betreibt eine deutsche Firma im Auftrag des osteuropäischen Mandanten. Die Adressaten der Schreiben müssen jetzt juristisch wasserdicht gegen a) den Verkäufer und b) gegen das Inkasso-Unternehmen vorgehen und dann auch noch berücksichtigen, dass Amazon als Handelsplattform mit im Boot ist.

Nun könnte es ja noch sein, dass dieses letzte Anwaltsschreiben irgendwie (wegen der hier skizzierten Konstruktion) zwar nicht berechtigt, aber juristisch rechtens ist – der Blog-Leser hat ja einen Lizenzkey erhalten und durch die Amazon-Erstattung nicht bezahlt. Da der Key nicht legal ist, dürfte die Forderung zwar juristisch bereits auf wackeligen Füßen stehen – aber eine Klage in Osteuropa wegen 15 Euro? Und beim Inkasso zählen auch die Reaktionen der Empfänger der Schreiben, so dass womöglich Fristen und Einsprüche versäumt werden. Das riecht nach 'besonderem Geschäftsmodell', bei dem aus meiner Sicht das Recht 'gedehnt werden soll'.

Ein wenig weitere Recherche

Sucht man im Internet nach 'Dr. Hauke Schaeffler', erhält man zahlreiche Treffer auf Artikel wie hier, hier (gelöscht), hier oder hier, die sich mit diversen Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Kanzlei bzw. diese Person befassen. Gut, dort geht es um Abmahnungen von Händlern – und am Ende des Tages hat ein Anwalt sogar Strafanzeige gegen die Kanzlei gestellt. Auch dort ist von Rechtsmissbrauch die Rede – und Mandanten der beauftragten Kanzleien bleiben auf vollstreckbaren Forderungen gegen die Firmen, die über Dr. Hauke Schaeffler Abmahnungen verschickt haben, sitzen – die Firmen/Händler sind insolvent.

Inzwischen scheint (wie oben skizziert  der Rechtsanwalt sein Geschäftsmodell 'weiter entwickelt' und den Geschäftssitz verlegt zu haben. Bezüglich des oben beschriebenen Konstrukts bin ich dann auf diversen Anwaltsseiten fündig geworden.

  • Gleich dieser Artikel eines Rechtsanwalts von August 2019 greift Inkasso-Forderungen 'der JUSLEGAL/ RA Scheffler für JP Trading Enterprises UG' auf, die genau dem oben beschriebenen Modell entsprechen. Gebrauchtsoftware gekauft, irgendwann eine Erstattung von Amazon bekommen und nun mit Inkassoforderungen des Rechtsanwalts konfrontiert werden. Amazon stuft die Inkasso-Forderung gemäß Ausführungen im verlinkten Artikel als Betrug ein und empfiehlt keine Zahlung zu leisten.
  • Ein weiterer Artikel eines anderen Rechtsanwalts thematisiert das Gleiche. In den Artikeln werden die Schreiben mit den ursprünglichen Forderungen von Phantasiesummen als Textauszug wiedergegeben. Der Rechtsanwalt gibt den Hinweis, sich mit Amazon in Verbindung zu setzen.
  • Ein Folgeartikel des Rechtsanwalts befasst sich kurze Zeit später erneut mit der Thematik. Wieder der Ratschlag, sich mit Amazon in Verbindung zu setzen und Zahlungen ausschließlich an Amazon zu leisten. Dort wird auch die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Betrugs und weiterer Delikte ins Spiel gebracht.

Interessant ist, dass es in einem dieser Artikel um eine Firma in Vilnius geht, die Software über Amazon angeboten und nach gleichem Modell 'erstattet' hat. Beim Blog-Leser war es ein Anbieter aus Polen, mit dem die Masche gefahren wurde. Ich schreibe nicht 'ein Schelm, wer böses bei denkt', denn dafür die die Sauerei zu groß.

  • Die Verbraucherzentrale hat mit der Mitteilung Inkassoforderung nach Software-Kauf auf Amazon-Marketplace vom  5. August 2019 auf genau dieses (oben beschriebene) Modell reagiert. Auch dort wird der oben beschriebene Sachverhalt geschildert. Die Verbraucherzentrale gibt im verlinkten Artikel genaue Hinweise, wie man reagieren soll.

Der Blog-Leser hat mich dann per Mail noch auf diesen reddit.com-Beitrag aufmerksam gemacht, wo weitere Betroffene über die gleiche Masche berichten. Ich habe das Schema daher hier im Blog deshalb mal breiter aufbereitet, um Betroffene zu warnen und über die obigen Links zu den Beiträgen der Rechtsanwälte und der Verbraucherzentrale weiterzuleiten, wo sie konkrete Hinweise zur weiteren Vorgehensweise erhalten.

An dieser Stelle stellt sich mir die Frage, wie kaputt unser Rechtssystem samt Anwaltskammern ist, dass ein Rechtsanwalt solche Geschäftsmodelle unbehelligt betreiben kann? Der Rechtsanwalt wirbt im Briefkopf sogar, dass er als Schiedsgutachter bei der Rechtsanwaltskammer München für den dort angegebenen Bezirk des OLG München sei. Ich frage mich, was die betreffende Kammer diesbezüglich unternimmt?

Die Episode zeigt mir erneut, dass neben den in den Teilen 1-5 gezeigten Fallstricken weiteres Unbill beim Kauf von 'Gebrauchtsoftware' per Internet – auch auf Plattformen wie Amazon oder eBay – lauern kann. Daher abschließend: Die Entscheidung 'eher Finger weg' oder 'ooch, ist so schön billig, muss ich haben' trefft ihr nun selbst.

Artikelreihe:
Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1
Fallen beim Online-Softwarekauf – Teil 2
Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzhürden – Teil 3
Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4
Falle: Billige Software-Lizenzen – neue Erkenntnisse – Teil 5
Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace  – Teil 6
Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse – Teil 7
Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka – Teil 8
Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen' – Teil 9

Ähnliche Artikel:
Gebrauchtsoftware: Volumenlizenzen auch für Privatnutzer?
lizengo: Office online kaufen
lizengo: Kauf und Verwaltung von Softwarelizenzen für Firmen


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10 Antworten zu Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace – Teil 6

  1. David sagt:

    Vielen Dank für die Info (und die interessanten Links).
    Es scheind so, als würde hier die EU einen Tummelplatz für solche "Betrüger" öffnen. Es ist beileibe nicht nur hier, dass erst mit Inkasso "Geld" gemacht wird – andere Fälle tauchen mehr oder minder regelmäßig in der Presse auf, oft leider nur regional!

  2. Gerold sagt:

    Ich weiss schon wieso ich mich von Amazon fernhalte, die Werbung hier im Blog für Amazon wird daran nichts ändern.

    https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-Amazon-Marketplace-Betrug-Fake-Shops-16700639.html

  3. Dekre sagt:

    Danke Günter für diesen Beitrag.

    Die RA-Kammer München wird nichts unternehmen. Diese macht höchstens ein Schreiben und dann ist gut. maximal so – Der RA wird angeschrieben – Der RA äußert sich gegenüber der Kammer – Die Kammer äußert sich in einem nichtssagenden Brief gegenüber den Beschwerer. So wird es kommen, wenn nicht schon passiert.
    Die RA-Kammer München schützt und verteidigt diesen Anwalt sogar noch, so wird es kommen. Das ist bei den RA-Kammern bundesweit kein Einzelfall.

    Wegen 15,90 EUR hat der RA nach ZPO eigentlich keine Chance. Er wird es addieren bis er über 50 EUR kommt mit Mahngebühren und Mahngebühren und Mahngebühren. Dann macht er der Mahnverfahren und dann wird es lustig.

  4. woodpeaker sagt:

    Da gibt es noch einen guten Fundus an Tipps wie man sich da am besten verhält, da diese Art der Abmahnung aus einem anderen Bereich "abgeschaut" wurde.

    https://www.abmahnwahn-dreipage.de/

    Auch wenn dort viel über über Filesharing gesprochen wird, sind diese Bereiche der Abmahnung auch erwähnt.
    Ein Grundsatz gilt bei solchen Galgenvögel: Nicht ins Bockshorn jagen lassen!

  5. Hardy sagt:

    Hallo,sehr eigenartig,denn ich habe von Amazon die gleiche Rückzahlung für eine Windows 10 Pro Workstation erhalten,amezon angeschrieben,da diese Lizenz bei mir jetzt seit fast einem Jahr aktiviert ist und winver hat mir verraten das es solch eine Volumenlizenz ist,wie hier schon mal beschrieben.
    Auch eine USB Stick habe ich dazu erhalten,aber nicht gebraucht,da schon eine ältere Win10 Version istAuf meinem neuen Notebook war ja Win10 installiert,wollte aber wegen Bitlocker wieder eine Pro Version.
    Wenn diese Pro Lizenz deaktiviert wird,bin ich gespannt ob dann dort wieder eine Home Lizenz daraus wird?TMP habe ich deaktiviert,da es Probleme mit dem Verschlüsseln von Windows 7 und 8.1 Pro gab?

  6. RUTZ-AhA sagt:

    Grundsätzlich gilt in Deutschland:
    Wer einen Mahnbescheid von einem Inkassobüro erhält, der als unberechtigt anzusehen ist, sollte in jedem Fall per Fax / Einschreiben innerhalb von 14 Tagen formal Widerspruch mit kurzer Begründung einlegen. Wenn das unterbleibt, erlangt der Mahnbescheid automatisch Rechtskraft und wird somit gültig. Dann interessiert sich kein Richter mehr dafür, ob die Forderung zu recht besteht.

    Der Blogleser als Informant zu dieser verworrenen Geschichte hat keinen Fehler ausgelassen und sich wegen 15 € so einen Riesen Geschlechtsakt aufgehalst.
    Anstatt sich bei der Verbraucherberatung schlau zu machen, hat er selbst herum jongliert und damit alles verschlimmert.

    • Martin W. sagt:

      Das stimmt so nicht:
      Mit einem Inkassobüro zu diskutieren ist weder notwendig noch sinvoll. Entweder ist die Forderung berechtigt und man hat es verschlampt die Rechnung zu bezahlen. Dann sollte man die Forderung schnellstmöglich begleichen. Oder die Forderung ist unberechtigt. Dann sollte man das demjenigen, der die Forderung stellt einmal nachweisbar (Einscheiben mit Rückschein, Fax mit Bestätigung) mittteilen. Das, was danach kommt ist Drohkulisse, auf die man nicht reagieren sollte. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss man die Forderung gegenüber dem ausstellenden Gericht als unberechtigt zurückweisen. Dann liegt der Ball wieder bei demjenigen, der meint eine Forderung zu haben. Es steht ihm frei sie im Rahmen einer Zivilklage einzutreiben aber die Beweislast liegt bei ihm. Die meisten Betrüger geben aber wohl vorher auf um keine Publicity zu bekommen.
      Im aktuellen Fall scheint die Forderung zwar berechtigt zu sein, aber die Abwicklung der Zahlung über Amazon ist vermutlich Vertragsbestandteil. Ich würde mich deshalb an Amazon wenden das auch dem "Vertragspartner" mitteilen und ihm anbieten, die Zahlung erneut über Amazon abzuwickeln.

      • RUTZ-AhA sagt:

        "Oder die Forderung ist unberechtigt. Dann sollte man das demjenigen, der die Forderung stellt einmal nachweisbar (Einscheiben mit Rückschein, Fax mit Bestätigung) mittteilen."

        Genau das habe ich oben geschrieben.
        Der Gläubiger hat seine Forderung an das Inkassobüro abgetreten [die Grundlage für das Geschäft von Inkassobüros], also ist dieses der Ansprechpartner.

        Und erstmal muss der Mahnbescheid nicht zwingend gleich gerichtlich untermauert sein.
        Erst, wenn dieser über das Gericht ausgestellt wurde, muss bei diesem auch der Widerspruch eingelegt und der Nachweis geführt werden.
        Unterbleibt der Einspruch innerhalb von 14 Tagen bei Gericht, wird der Bescheid rechtskräftig und bleibt 30 Jahre gültig.

  7. Alexander Jacubowsky sagt:

    Hardy: Deine Aktivierung und deine Lizenz sind mit 99,9% iger Sicherheit nicht legal.

    • Hardy sagt:

      Alexander: Warum aber wurde sie dann nicht deaktiviert,nach dem Jahr jetzt?Sie steht auch in meinem Microsoftkonto,unter meinen 3 Geräten mit Windows10 und der virt.10 und dieser Verkäufer verkauft auch weiter bei Amazon Windows 10 Lizenzen für 20-30€,darum glaube ich eher das,wie Herr Born geschrieben hat,sie ungültig wird wenn diese zu oft installiert wird.Ich laß mich überraschen,da ich sowieso noch Windows 8.1 Pro nutze.

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