Fallen beim Online-Softwarekauf – Teil 2

ParagraphIn Teil 1 dieser Artikelreihe hatte ich mich mit der Frage des Softwarekaufs bei Online-Anbietern befasst. Am Beispiel des Anbieters lizengo hatte ich beleuchtet, welche (legalen) Möglichkeiten es gibt. Nachfolgend gehe ich auf die juristischen Fallstricke ein, die für Käufer lauern.


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Gehe ich nun davon aus, dass jemand eine Software bei Online-Shops kauft, stellt sich die Frage, ob er rechtlich auf der sicheren Seite ist. Das gilt vor allem für die 'billigen Angebote' zu Windows und Office. Bei heise im Forum wird ja heftig diskutiert, ob das legal sei und das ich ja mit dem gekauften Produkt den Produktschlüssel erhalte und diesen zur Produktaktivierung verwenden kann. Da ich mich seit einem Jahr mit dem Thema befasse möchte ich die Details mal etwas genauer aufbereiten.

Was kaufe ich genau?

Aber werfen wir doch kurz einen Blick auf die Sachlage, wie sich das Ganze aus Lizenzierungssicht darstellt. Unterschieden werden muss, wo ich eine Software kaufe und um welches Softwarepaket (Neuware oder eine gebrauchte Software) es sich genau handelt. Daraus ergeben sich für den Käufer verschiedene rechtliche und technische Aspekte.

  • Kaufe ich ein Softwareprodukt mit elektronischem Download direkt bei Microsoft, ist das Neuware, direkt vom Hersteller. Ich erhalte zwar 'nur' den Produktkey und einen Download-Link. Da ich aber direkt beim Hersteller kaufe, wird das Produkt auch lizenziert (andernfalls wäre es ja Betrug).
  • Kaufe ich im Handel ein Microsoft Produkt mit Datenträger (z.B. ein Office-Paket), welches von Microsoft stammt und neu ist, erhalte ich mit dem Kauf des Produkts ebenfalls eine Lizenz.
  • Kaufe ich in einem Online-Shop ein angebotenes Microsoft Produkt mit elektronischem Download, wird die Sache kompliziert. Ist es ein Neuprodukt von Microsoft, erhalte ich mit dem Download den Produktschlüssel und gleichzeitig eine Lizenz.

Bis zu diesem Punkt ist alles noch in trockenen Tüchern. Schwierig wird es aber, wenn ich in einem Online-Shop (egal ob bei lizengo oder einem anderen Anbieter) dagegen eines der typischen Microsoft Produkte erwerbe. Dort handelt es sich in der Regel nicht um Neuware sondern es wird 'Gebrauchtsoftware' angeboten (besonders diffizil wird es, wenn der Händler mit Neuware wirbt, aber von einem Erstlizenznehmer gekaufte Keys verwendet – dann ist es juristisch Gebrauchtsoftware). In diesem Szenario muss das Ganze juristisch aufgedröselt werden.

  • Der Online-Händler bietet in seinen Shops nur den Download sowie einen Lizenzkey für die Käufer an.
  • Bei den Lizenzkeys handelt es sich aber meist um Multi-Activation-Keys (MAKs). Ein Key erlaubt meist eine gewisse Anzahl an Aktivierungen (z.B. 50).

Die MAKs stammen aus Volumenlizenzverträgen von Firmen, die angeblich nicht mehr gebraucht werden. Juristisch ist inzwischen geklärt, dass auch die Aufsplittung von MAKs  aus Volumenlizenzen mit Verkauf einzelner Lizenzkeys zulässig ist.


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Mir liegen auch Rückmeldungen vor, dass sogar einzelne Retail-Keys über Online-Shops verkauft wurden. Eine genaue Nachprüfung über Microsoft ergab als Rückmeldung, dass diese Schlüssel über das Dreamspark-Programm ausgegeben wurde (also nur für Entwickler und Studierende). Eine Lizenzierung an Endkunden ist von Microsoft nicht vorgesehen.

Jetzt kommt aber eine technische und eine juristische Komponente ins Spiel. Schauen wir uns das Ganze mal etwas detaillierter an.

Die technische Seite der Produktaktivierung

Bei der technischen Komponente geht es nur um die Frage, ob sich ein Lizenzkey, den der Käufer erhalten hat, aktivieren lässt.

  • Verkauft der Online-Händler den Lizenzkey an 50 Kunden und aktiviert jeder Kunde das Produkt ein Mal, wird das klappen.
  • Sofern aber einzelne Kunden ein Produkt mehrfach aktivieren, wird irgendwann die von Microsoft für diesen Schlüssel gesetzte Aktivierungsschwelle erreicht. Das Unternehmen sperrt den Key wegen illegaler Nutzung und das Produkt lässt sich nicht mehr aktivieren.
  • Die Online-Anbieter sind dann bestrebt, den Kunden einen neuen Schlüssel aus einem anderen Kontingent als Ersatz zu liefern. Das Produkt lässt sich aktivieren und alles ist scheinbar gut, bis zur nächsten Aktivierungssperre.

Der Kommentar bei heise spiegelt dieses Modell recht gut wieder. Es ist also ein 'Spiel mit den technischen Möglichkeiten/Unzulänglichkeiten der Microsoft Produktaktivierung'. Lotteriespiel wäre der treffender Ausdruck.

Man kann nur hoffen, dass die Aktivierungsschwelle bei Microsoft nicht erreicht wird und ist bei gesperrten Keys auf das Goodwill und die Möglichkeiten des Verkäufers angewiesen, Ersatzschlüssel bereitzustellen. Und man ist darauf angewiesen, dass Microsoft dieses nicht generell unterbindet.

Die juristische Seite – Kauf und Verkauf sind meist legal …

Kommen wir aber nun zur juristischen Seite. Der Verkauf des Lizenzkeys und der Kauf dieses Keys sind juristisch einwandfrei – das ist von der Rechtsprechung geklärt. Das gilt natürlich nur solange der Online-Shop die formalen Bedingungen einhält. In dieser Hinsicht ist auch die Aussage im eingangs zitierten heise-Artikel, dass das legal sei, nicht falsch, aber leider nur die halbe Wahrheit.

… und bekomme ich eine Lizenz?

Aber wie schaut das mit der Lizenz aus? In Teil 1 hatte ich auch eine Stellungnahme Microsofts gegenüber heise zitiert, dass ein Lizenzkey keine Lizenz darstellt. Schauen wir uns die juristische Konstruktion bezüglich der Lizenz an.

  • Lizenznehmer des Microsoft-Produkts ist der Erstkäufer, der im Rahmen eines Volumenlizenzvertrages ein Kontingent an (MAK) Schlüsseln mit je x Aktivierungen gekauft hat.

Den Fall, dass der Verkäufer einen Packen ungebrauchter OEM-, System-Builder oder gar Retail-Lizenzen gekauft hat, lasse ich mal außen vor. Nach meinen bisherigen Beobachtungen kommen diese Varianten bei den Anbietern beim Verkauf an Endkunden praktisch kaum vor. Aber sollte ich mal mich irren; dann muss man den Einzelfall betrachten.

  • Der Erstkäufer benötigt einen Teil dieses MAK-Kontingents (oder den kompletten Bestand) nicht. Diesen kann er ganz legal verkaufen.
  • Damit aber auch der Käufer dieser Gebrauchtsoftware eine Lizenz hat, muss diese vom Erstkäufer auf den nächsten Käufer formell übertragen werden.

Für letzteres muss der Verkäufer eine Erklärung abgeben, dass er alle Kopien der Software gelöscht hat und diese Softwarelizenzen nicht mehr nutzt. Der Käufer benötigt einen Nachweis vom Verkäufer, der genau dies bestätigt. Das Ganze muss über die komplette Lizenzkette vorliegen. Mir liegen zwar Aussagen von lizengo der folgenden Art an Käufer vor:

„Die bei uns erworbene Software ist völlig legal nutzbar. Lizengo steht dafür, dass wir uns an die geltenden gesetzlichen Regeln halten und Sorge dafür tragen, dass die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Nutzung der Software vorliegen.

Wir haben selbstentwickelte Softwarelösungen im Einsatz, die Produktschlüssel auf Herkunft und verschiedene rechtlich relevante Kriterien für unsere Kunden prüfen. Ausschließlich bei Erfüllung aller Kriterien, werden Produktschlüssel in unser Verwaltungssystem übergeben."

Klingt erst einmal gut, und ist juristisch nicht mal falsch. Die Lizenzschlüssel sind legal. Die Feinheit liegt in der Frage, ist es hinreichend, einen gültigen Lizenzkey zu haben. Oder auf den Punkt gebracht: Ein Käufer eines Lizenzschlüssels benötigt von Microsoft eine Lizenz – der Verkäufer ist erst einmal außen vor.

Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Der Übergang der Lizenzkette muss dokumentiert sein und der Verkäufer muss eine rechtlich bindende Erklärung, dass er die Software nicht mehr nutzt, abgeben. Das scheint, nach meinem bisherigen Wissen, leider nicht zu funktionieren. Das dokumentiere ich in Teil 3 an konkreten Fällen – so dass Käufer zukünftig wissen, auf was zu achten ist.

Edeka und das Problem Wertgutschein

Unternehmen wir noch einen kurzen Schlenker zu Edeka und deren Softwarekarten für die Produktkäufe bei lizengo. Ich habe jetzt öfters das Argument gelesen, 'wenn etwas schief geht, halte ich mich an Edeka'. Wer bei Edeka also eine solche Karte erwirbt, mit dem geht der Händler keinen Kaufvertrag für das Produkt ein!

Juristisch erwirbt man, nach meiner aktuellen Kenntnis, einen Wertgutschein, der innerhalb von drei Jahren eingelöst werden muss. Edeka ist damit Zwischenhändler und hat nichts mit der Lizenzgeschichte am Hut. Ist der Wertgutschein bei lizengo eingelöst, hat Edeka seine Pflichten erfüllt. Sollte man im Hinterkopf behalten.

Was ich aktuell nicht überprüfen konnte: Welche Art Produkt wird bei den Edeka Gutscheinen bereitgestellt. Wenn es Neuware, wie auf der Karte aufgedruckt, ist, hat der Käufer auch eine Lizenz.

In Teil 3 und Teil 4 werfe ich dann einen konkreten Blick auf die Details in Sachen Lizenz  und Dokumente zur Lizenzübertragung (es gab Testkäufe) und was Microsoft in einigen Fällen, in denen Testkäufe der Rechtsabteilung zur Begutachtung vorgelegen haben, antwortete.

Artikelreihe:
Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1
Fallen beim Online-Softwarekauf – Teil 2
Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzhürden – Teil 3
Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4
Falle: Billige Software-Lizenzen – neue Erkenntnisse – Teil 5
Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace  – Teil 6
Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse – Teil 7
Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka – Teil 8
Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen' – Teil 9

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Staatsanwaltschaften verschicken Vorladungen in Sachen Windows 10 Lizenzkeys


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34 Antworten zu Fallen beim Online-Softwarekauf – Teil 2

  1. oli sagt:

    Nur um das klar zustellen: Bei ebay bekommen wir im Falle von MS Office prof. in ca. 20-30% der Fälle einen "Retail"-Key. Das erkennt man immer schön an den Downloadlinks, die einem zugesandt werden. Retail: office.com/setup -> C2R Version mit Kontoanmeldung etc. Wenn es irgendnen Linkverkürzer oder Googledrive/Dropbox-Link ist, ist es sogut wie immer ein Volumenlizenzkey. Das liegt einfach daran, dass man eine offizielle Volumenlizenzversion (meist als .msi-Installation) bei MS nur mit entsprechender Volumenlizenzprogramm-Anmeldung herunterladen kann. Da der Endkunde aber keinerlei Volumenlizenzvertrag mit MS abgeschlossen hat, hat dieser auch keinen Zugang zum Downloadportal. Ergo machen das die Händler für den Käufer und laden die Volumenlizenz-Version auf irgendnen Hoster hoch und verschicken den Downloadlink zusammen mit dem Key.

    2 Probleme gibts dabei:

    1. Für den Käufer ist das ein Sicherheitsproblem, da es sich auch um eine manipulierte/malwareverseuchte Version handeln könnte.

    2. Für den Händler ist das evt. ein Urheberrechts-Problem. Evt. deswegen, weil die Software meist auf irgendwelche Dritthoster liegt und dem Händler wohl nicht immer direkt zugeordnet werden kann. Gegen diesen Verbreitungsweg könnte MS aber urheberechtlich vorgehen und somit den Hahn für VL-Versionen auf anderem Wege abdrehen. Ka, was die Juristen dazu sagen.

  2. Hans Thölen sagt:

    Das frühere Computergeschäft meines Vertrauens in Krefeld hat mir mein
    Windows 7 als OEM Version auf DVD mit Produktschlüssel nach Thailand
    geschickt. Damit hatte ich auch bei vielmaligem Format C und Neuinstallation
    mit anschließender Aktivierung keine Probleme. Für 100 € hat mir der Laden
    jetzt Windows 10 als OEM Version auf DVD mit Produktschlüssel angeboten.
    Damit sollten normal auch keine Probleme auftreten. Oder doch ?

    • Roland Moser sagt:

      Meines Wissens sollte alles i.O. sein.

      Allerdings solltest Du nicht alle paar Wochen Windows neu installieren und aktivieren, weil sonst die Aktivierung nicht mehr klappt. Aber dann kannst Du ja bei Lizengo eine günstige "Lizenz" kaufen.

      • Micha sagt:

        Wenn die Aktivierung per Internet nicht mehr geht sollte man "slui 4" ausprobieren. Das öffnet die Telefonaktivierung von Windows.

        Das musste ich schon mal mit Windows 8.1 x64 machen als ich es in kurzer Zeit 3x neu Installiert habe.

        Ursache für die erste Neuinstallation war hohe Trägheit bei der Bedienung. Ursache war eine Festplatte mit fehlerhaften Sektoren.

        Bei der zweiten auf einer neuen SSD trat dann der .Net Framework Aktivierungsbug auf. Die Performance war aber ganz ok.

        Beim dritten mal innerhalb einer Woche streikte die Produktaktivierung per Internet. Habe es dann halt per Telefon Aktiviert. Das ging.

      • Hans Thölen sagt:

        Ca. alle 6 Monate mache ich Format C und Neuinstallation
        von Windows 7. Damit will ich mein System von allem Müll
        befreien, und ich will wieder mal ein sauberes W 7 haben.
        Man hat ja sonst mit 80 Jahren nicht mehr viel zu tun.
        Bei Windows XP gab es die Möglichkeit, eine Aktivierung
        per E Mail zu machen. Geht das mit Windows 7 nicht mehr ?

  3. Micha45 sagt:

    >>Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Der Übergang der Lizenzkette muss dokumentiert sein und der Verkäufer muss eine rechtlich bindende Erklärung, dass er die Software nicht mehr nutzt, abgeben. Das scheint, nach meinem bisherigen Wissen, leider nicht zu funktionieren.<<

    Das heißt mit anderen Worten, dass der "Erschöpfungsgrundsatz" erfüllt sein muss.
    Diesen Nachweis muss aber nur derjenige (Händler) erbringen, der als Erster in dieser Kette, nach der Einfuhr in die EU, die Geräte mit vorinstalliertem Windows (Key im BIOS), oder die Datenträger mit den beigelegten Produktschlüsseln, vom Lizenzgeber (Microsoft) bezogen hatte.
    Alle Nachfolgenden in dieser Kette, also zum Beispiel der zweite Händler (z.B. lizengo), oder dritte Händler (z.B Edeka) und, das ist das alles Entscheidende, der Letzte in dieser Kette, nämlich der Privatkunde, haben diese Verpflichtung des Nachweises nicht.
    Gerade der Privatkunde hat überhaupt keine Möglichkeit, die Umstände zu prüfen, er ist aber rechtlich erst gar nicht dazu verpflichtet.

    Fassen wir zusammen: Wer einen solchen "Billigkey" als Privatkunde im Internet kauft, handelt nicht rechtswidrig! Auch die nachfolgenden (Zwischen)händler nach dem Erstbezieher nicht.

    Unbenommen davon ist die Aktivierung mit diesen Keys. Sollten die sich in Mehrfachnutzung befinden, oder es sich um Keys aus sog. "Volumenlizenzen" handeln, wird die Aktivierung zwar einmalig funktionieren, können und werden aber bei nächster Gelegenheit durch den Lizenzgeber gesperrt.
    Weil die Nutzung von Software mit ungültiger Lizenz rechtswidrig ist (Verstoß gegen das Urheberrecht und gegen die Nutzungsbestimmungen des Lizenzgebers).

    Genau das habe ich an anderen Stellen beinahe schon gebetsmühlenartig versucht darzustellen und erntete von eingen (Wenigen) zum Teil heftigen Gegenwind.
    Da wurden die Privatkäufer dieser Keys pauschal als "Kriminelle" diskriminiert und Händler wie lizengo als unseriös abgestempelt.
    Wie das unterirdische Niveau der Diskssionskultur im Internet eben heutzutage so ist, wie es ist.

    Ich finde es toll, dass sich der Autor Günter Born sehr intensiv mit dem Thema befasst hat und diese Artikel zur Verfügung stellt.
    Vielen Dank dafür (das war sicher eine heiden Arbeit, das alles zu recherchieren und zusammenzutragen) und ich bin schon gespannt auf Teil 3 und 4.

    • Günter Born sagt:

      Nur eine kleine Anmerkung: Der genannte Edeka ist KEIN Händler in dieser Kette! Stichwort Wertgutschein, siehe oben, letzten Absatz. Und die restlichen Fragen beantworten sich hoffentlich in Teil 3 – bzw. in Teil 4 publiziere ich ein Schreiben, was im Auftrag von Microsoft bei einer Lizenzüberprüfung auf einen Testkauf zurück kam. Der Spiritus-Rectus im Hintergrund hat sich wirklich Mühe gegeben – wir sammeln seit Anfang des Jahres.

  4. Bernard sagt:

    Das alles wäre viel einfacher, wenn Microsoft für Endverbraucher und kleine Unternehmen einmal vernünftige Preise nennen würde.

    Wenn man als kleines Unternehmen z.B. 20 Lizenzen für Windows und Office haben will, wird man entweder auf die ganz teure und kaum zu erhaltende Boxed-Software verwiesen oder aber auf ein Systemhaus, welches gar keine Lust hat, einem derart kleinen Kunden etwas zu verkaufen.

    Been there, done that.

    Der Anruf bei dem Systemhaus war sehr unbefriedigen.

    Natürlich möchte man als privater Kunde eine gültige Lizenz. Allerdings bekommt der eine die beim Kauf nachgeworfen, aber beim selber basten soll man dann 250 Euro für ein Windows Pro abdrücken. Geht es noch???

    Da braucht man sich über nichts mehr wundern.

    • oli sagt:

      Wir geben den Kunden die Wahl und klären natürlich vorher über die Risiken auf und bisher haben 100% der Kunden die billige Ebay-Version und den Win7->Win10-Upgrade-Key genommen. Ganz einfach, weils extrem viel billiger ist. Sperrungen hatten wir bisher 2x bei Windows 7 prof. Keys und 1x MS Office 2016 prof. plus. (VL). Bei Windows 10 gibts gar keine Probleme, da die Keys in die "digitale Berechtigung" umgewandelt werden und an die Hardware gebunden werden. Bei einer evt. anstehnden Win10-Neuinstallation lässt man die Key einfach weg und sowie Windows wieder Internet hat, aktiviert es sich wieder voll automatisch anhand der Hardware-ID.

      MS Office VL-Keys sind natürlich was anderes, hier kann man meist nur einmal aktivieren, bei einer Neuinstallation muss ein neuer Key her. Diese Einschränkung war bisher aber allen Kunden komplett egal (als Admin finde ich diese Einschränkung allerdings schon problematisch). Mir solls egal sein, Kunde ist König :F.

      • Micha45 sagt:

        Bei Windows 10 gibt es aber nur solange keine Probleme, solange die Neuinstallation immer auf dem Gerät vollzogen wird, auf dem die digitale Berechtigung erworben wurde.
        Bei einem Hardwarewechsel, entweder durch Tausch des kompletten Geräts, oder durch den Wechsel der Hauptplatine, funktioniert die Aktivierung auf dem neuen Gerät nicht mehr.

        Es gibt zwar Benutzer, die in den Foren behaupten, dass durch einen Anfuf beim MS-Support und nach der Schilderung der Umstände (Defekt der Hauptplatine), die Lizenz auf der neuen Hardware angeblich wieder aktiviert worden sein soll.

        Meine Erkenntnisse aus meinem persönlichen Umfeld sind jedoch, dass der MS-Support die Lizenz unter den gegebenen Umständen nicht freischaltet, sondern den Anrufer darauf hinweist, dass er sich eine neue Lizenz kaufen muss. Das gilt allerdings nur für OEM-Lizenzen, nicht für Retail-Lizenzen.

        Das Alles ist so dermaßen undurchsichtig und für viele verwirrend, dass es nicht mehr feierlich ist.
        Microsoft hätte es in der Hand, diesem ganzen Hickhack ein Ende zu setzen. Das Know-How und die technischen Möglichkeiten haben sie ja.
        Aber wem sage ich das. Wo kein Wille, da auch kein Gebüsch.

        • Quodlibet sagt:

          Ich habe eine OEM-Lizenz von Windows 10 Pro problemlos per Telefonassistent auf einem anderen Computer als ursprünglich installiert, aktivieren können.
          Generell stimmt das nicht, dass OEM-Lizenzen nicht auf anderer Hardware aktiviert werden können.

          Das war ja auch schon bei Win XP und 7 so. Dort konnte man allerdings 3x online aktivieren, bevor man zum Telefonhörer greifen musste (wenn ich mich recht erinnere).
          OEMs sind nicht an die Hardware gebunden, so wie die 7-Schlüssel, die für das Upgrade auf 10 verwendet werden.

          • Micha45 sagt:

            Das stimmt generell und es ist eben nicht möglich.

            Wurde auf diese Windows 10-Pro von einer Windows 7 OEM im Rahmen dieser kostenfreien Aktion aufgesetzt?
            Um das Verwirrspiel jetzt noch weiter zu treiben:
            Im Rahmen dieser Aktion wird jede Win7,8,8(.1)-OEM in eine Win10-Retail umgewandelt. Das war zur Anfangszeit dieser Aktion noch nicht so der Fall, ist aber heute das Vorgehen von MS.

            Man muss unterscheiden (Privatnutzer):
            – OEM, die auf Geräten vorinstalliert sind

            – Retails, die mit Datenträger und beigelegtem Key verkauft werden (u.a. "SystemBuilder")

            – OEM, die im Rahmen der Upgradeaktion von 7,8,8(.1) in eine 10-Retail umgewandelt werden.

            Irrtum nicht ausgeschlossen, aber so stellt es sich wohl dar.

            So, jetzt gehen wir alle nachhause und weinen.

          • Quodlibet sagt:

            Nachtrag (ich kann auf Micha45s Antwort nicht antworten :-)
            Nach Deiner Lesart habe ich eine Retail, also Systembuilder gemeint, mit DVD und Schlüssel.

      • Bernhard M. sagt:

        Bei Windows 10 kann es dann aber schnell mal problematisch werden nach einem Hardware tausch.

    • Günter Born sagt:

      Zu: 'Wenn man als kleines Unternehmen z.B. 20 Lizenzen für Windows und Office haben will, wird man entweder auf die ganz teure und kaum zu erhaltende Boxed-Software verwiesen oder aber auf ein Systemhaus, welches gar keine Lust hat, einem derart kleinen Kunden etwas zu verkaufen.'

      Das ist aber Programm – Kunden sollen gefälligst ein Office365- oder ein Microsoft365-Abo zu kaufen. Das gibt es imho bei Microsoft. Oder wurdet ihr für so kleine 365-Kontingente auch an ein Systemhaus verwiesen?

      Das Thema dürfte imho daher in einigen Jahren durch sein, wenn es nur noch Abo-Varianten gibt – ich tippe auf 2023, wenn Office 2019 ausläuft. Mag mich aber irren.

  5. uloboreen sagt:

    nicht sooo wirklich überzeugend.
    1. der heise podcast hat das alles bereits eigentlich mehr oder weniger hinreichend abgehandelt, hier wird sehr viel wiederholt. Zwischendurch nat. mit dem Reklame-Hinweis, dass es das aufwändigste etc. zum Thema sei. Aber gut, normal + ok. ;)
    2. Wenns dann aber konkret wird-werden soll, ums eigentliche (= juristisch okay ja/nein), dann gehts generell in den Konjunktiv. Nur. Durchgehend + auffallend.
    Oder sowas wie
    "Das gilt natürlich nur solange der Online-Shop die formalen Bedingungen einhält."
    Was eine Binse ist – denn das gilt generell. Auch wenn man einen O-Ring für 12 Cent bei conrad/amazon … käuft.

    Was daran ist jetzt neu, was wirklich erkenntnisfördernd? Was nicht bereits für den Normaluser(!) von zB. dem heise-podcast abgehandelt worden ist?!
    Dort wurde doch eig. bereits darauf hingewiesen, dass keine wirkliche Lizenz erworben wird (werden kann) – und dass eine Doku der Lizenzkette eher nur dezent vorhanden ist oder gar nicht, eine Erklärung des Verkäufers, wenn, ebenfalls.
    Nichts für ungut, aber hier wird wohl auch sehr viel aufgewärmt. Und das dafür etwas laut.

    • Micha45 sagt:

      Pssst, es soll Menschen geben, die Heise scheiße finden und meiden diese Webseite deshalb. Es soll auch Menschen geben, denen Heise vollkommen unbekannt ist. Die alle bekommen demzufolge von dem Podcast gar nichts mit.
      Sachen gibt's … :-)

      • 1ST1 sagt:

        Darauf kurz eingegangen: Wer in der IT unterwegs ist, kennt Heise. Borncity ist da wohl eher der Gehimtipp, wo es auch in den Kommentaren überwiegend gesittet zugeht und man auf ernsthafte Fragen auch ausschließlich ernsthafte Antworten bekommt. Ich bin z.B. auf beiden Seiten regelmäßig drauf, bei den Kommentaren darf man "drüben" aber nicht immer nur seriöse Antworten erwarten, schnell wirds offtopic in Richtung "mit Linux wäre das nicht passiert" und "wer Windows einsetzt ist ein Blödi". Mag sein… – ist aber offtopic. (und um TP muss man auch einen großen Bogen machen, aber das nur nebenbei) Was ich aber absolut hasse, sind solch interessanten Informationen nur per Podcast zu veröffentlichen. Zum einen, weil ich sowas mir im Büro nicht anhören kann, zum anderen weil Podcasts bisher aus technischen Gründen nicht inhaltlich durchsuchbar sind. Ich meide Podcasts wo es geht. Vielleicht bin ich da altmodisch, aber ich lese lieber. Daher danke an GB für diese Serie! Sehr aufschlussreich.

    • Roland Moser sagt:

      Heise erreicht nur einen Teil der Betroffenen. Hier mit einem 2. Kanal werden noch mehr erreicht.
      Ich lese nie bei Heise, ausser es gibt von hier einen Link zu Heise.

    • Günter Born sagt:

      Nun, ich bringe es mal auf den Punkt. Wenn der heise Podcast dir alles beantwortet, ist der Artikel für dich geschenkt – also beschwere dich nicht.

      Ich sehe mich nicht in der Pflicht, da irgend eine Ergänzung zum heise-Podcast zu verfassen! Teil 2 hat schlicht den Zweck, den Leser einfach mal die diversen Fälle und Grundlagen aufzubereiten. Da erscheint mir, dass ein Großteil der Leute schlicht nicht differenziert, was da passiert.

      Ansonsten – ich kann mit leben, wenn das als aufgewärmt kategorisiert wird. Die vier Teile sind in sich abgeschlossen, und für diejenigen Leute, die keine Vorkenntnisse haben und sich mit dem Thema befassen müssen/möchten. Ich persönlich befasst mich mit dem Thema seit einem Jahr und lerne täglich hinzu. Der Rest, sprich: Die Konsequenzen in Bezug 'gilt das für mich, kriege ich das gehandhabt' , zieht dann jeder Blog-Leser für sich selbst.

  6. Bernhard Diener sagt:

    "Im Zuge einer Lizenzüberprüfung unterstützen wir
    Sie gerne und übernehmen die Korrespondenz mit dem Hersteller. Selbstverständlich stellen wir Ihnen alle für ein Audit notwendigen Dokumente auch mit dem Versand Ihrer Bestellung zur Verfügung"

    Quelle: https://www.lizengo.de/media/pdf/Lizengo_Unternehmen.pdf
    Wir haben schon bei Lizengo bestellt (Win10/Visio/office2016) – haben wir solche Dokumente "mit dem Versand der Bestellung" bekommen? Nein. Allerdings haben wir auch noch nicht danach gefragt.

    • Roland Moser sagt:

      Frag mal danach, dann wissen wir es.
      :-)

    • Günter Born sagt:

      Interessante Aussage. Seid ihr normale Kunden oder B2B-Kunden? Da gibt es einen Unterschied, wie ich in Teil 3 ausführe. Hat schon seinen Grund, warum ich vier Artikel gebraucht habe, um das aufzudröseln.

      Und ja, mir liegen konkrete Lizenzüberprüfungsergebnisse von Testkäufen vor, die mit den vom Verkäufer gelieferten Informationen an Microsoft gingen – wird in Teil 4 thematisiert ;-).

      • Bernhard Diener sagt:

        Ich habe nun Lizengo darum gebeten, mir diese "Dokumente" nachzuliefern. Mal sehen, was sie machen.

        • mike sagt:

          Ein Audit ist nur möglich wenn ein Kunde eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit einem Softwarehersteller abschliesst, kein Vertrag kein Audit. Beim Einsatz von Volumenlizenzen wird der Softwarehersteller auf eine solche Vertragsklausel beharren, darum sollte der Kunde auch vertraglich festlegen wer die Kosten für ein Audit übernimmt.

          • Bernhard Diener sagt:

            Lizengos Support sagt "Zu Ihrem Kauf haben Sie von uns eine Rechnung erhalten, welche Ihnen als Nachweise dient, Ihr Produkt rechtens erworben zu haben.
            Im Falle einer Prüfungsanfrage durch den Hersteller oder durch einen für den Hersteller tätigen Dienstleister, übernehmen wir für Sie gerne bereits ab dieser ersten Anfrage die vollständige Korrespondenz für die von uns gelieferten Produkte."
            und "…für ein Audit notwendige Dokumente" bezieht sich auf die beim Versand mitgeschickte Rechnung, die dementsprechend bereits in Ihrem Besitz ist. Weitere Dokumente werden im Falle eines Audits nicht benötigt."

  7. Micha sagt:

    Eine OEM Version von Windows 10 Pro mit DVD kostet momentan bei Cyberport rund zwischen 150€ und 160€. Da es in Deutschland keine Hardwarebindung gibt ist das völlig ausreichend. Das kann man dann auch auf einen neuen Motherboard aktivieren.
    Notfalls offline mit dem Telefon und "slui 4".

    Die noch teurere Retail Version braucht man da nicht. Bei Microsoft für 259.99€ zu kaufen.

    Für einen geringen preis von Online Anbietern wie Lizengo (40€) würde ich 4 Windows 10 Pro Lizenzschlüssel für 160€ bekommen. Da ich aber nicht ständig meine Hardware tausche oder Windows neu Installiere würde das Angebot wahrscheinlich immer noch günstiger als eine OEM Lizenz sein. Selbst wenn mal einer der möglichen Product Keys gesperrt wird.

    Da ich aber lieber meine Software als DVD Datenträger mit einen CoA , der Rechnung und dem Restlichen Verpackungsmaterial zu hause im Schrank liegen habe zahle ich halt mehr. Dafür gibt es dann keine Überraschungen mit gesperrten Produktschlüsseln.

    • Micha45 sagt:

      Das Verbot der Hardwarebindung gilt in Deutschland nur für den Handel und NICHT für die Nutzung oder Aktivierung der Lizenz.

      Eine OEM-Version ist immer auf einem Gerät vorinstalliert. Sie darf zwar abgekoppelt von dem Gerät verkauft werden und eine Installation und Aktivierung wird wohl einmalig funktionieren.
      Bei einem Hardwarewechsel, explizit nach dem Tausch der Hauptplatine, funktioniert eine erneute Aktivierung nicht mehr.

      Dass Cyberport eine OEM-Version mit Datenträger und Key zum Verkauf anbietet, ist m.M.n. Augenwischerei und Kundenverarsche. Die Win 10 Pro kostet da aktuell 140,- Euro.
      Die haben wohl schlicht und ergreifend eine Iso, die sich jeder bei MS herunterladen kann, auf eine DVD gebrannt und den Produktkey von irgendeinem dieser Billiganbieter gekauft.
      Und dafür verlangen die 140,- Euro.

      Bei Amazon gibt es ähnliche und weitaus günstigere Angebote, sogar mit USB-Stick und Auditgarantie. Alles schön verpackt und professionell aufbereitet.
      Das Auge isst ja bekanntlich mit.

      Wenn man sich allerdings dort die kritischen Kommentare durchliest und nicht die mit den getürkten 5-Sternebewertungen, dann kommt man auch da schnell zu der Erkenntnis, dass die Keys aus unbekannten Kanälen stammen müssen und eine dauerhafte Nutzung, wie es dort von den Anbietern versprochen wird, wohl eher unwahrscheinlich ist.

      Man muss mittlerweile wirklich aufpassen, was man wo kauft.
      Sicher ist man nur, wenn man beim Hersteller selbst kauft. Kostet zwar mehr, aber man braucht sich keine Gedanken mehr machen und erhält ein 1a-Produkt exklusiv und aus erster Hand.

      • Micha sagt:

        Meine Windows 8.1 Pro Lizenz hat im Jahr 2016 161€ gekostet. Es war ein versiegelter Umschlag in dem ein weiterer Umschlag mit der DVD und dem CoA ist. Der ist für OEMs gedacht.

        Mit dem Microsoft Kundendienst und dieser Lizenz habe ich nach einem längeren Telefonat auch ein Downgrade auf Windows 7 Pro x64 erhalten.

        Bevor sie mir am Telefon den Produktschlüssel für Windows 7 Pro durchgegeben haben wurde der Windows 8.1 Produktschlüssel von Microsoft auf Echtheit geprüft.

        Eine Beanstandung gab es dabei nicht.

        Wenn man sich immer noch nicht sicher ist kann man sich auch an den Microsoft Produktidentifikationsservice wenden und das verdächtige Produkt einschicken. Das geht bis zu 6 Monaten nach dem Kauf.

        https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/pidservice

        • Günter Born sagt:

          Das mit der DVD und CoA ist imho für Privatleute die einzig mögliche Variante – sofern man nicht auf Fälschungen hereinfällt. Zum PID-Service kommt in Teil 4 noch was – das wurde in einigen Fällen mit Testkäufen genutzt – gab gemischte Ergebnisse (echte DVD mit CoA hat gehalten).

  8. mike sagt:

    Noch bessere Preise für Windows und Office gibts bei MMOGA, zum Beispiel Windows 10 Pro OEM für € 15,49

  9. SamT sagt:

    Ist mir nun 2x passiert über billige License Keys vom Amazon für ein Office Paket. Der Download ging schnell, der Key kam innerhalb von Minuten per email. Alles läuft einwandfrei, Key ist aktiviert. Angeblich soll noch ein USB Stick geliefert werden, dieser kam aber nie an.

    Nun checke ich auch meinem Microsoft Account ob die Lizenz auch dort hinterlegt und aktiv ist. Fehlanzeige, ist sich nicht und auch nicht gelistet. Aber vielleicht taucht dort eine OEM Lizenz auch nicht auf…

    Jetzt geht die Geschichte weiter: Ich bekomme Wochen/ Monate später eine Gutschrift von Amazon und quasi mein Geld für die Softwarelizenz wieder zurück. Grund laut Amazon: Kontoberichtigung.

    Und weiter geht die Reise: Wieder Wochen später bekomme ich ein Schreiben von einer in DE niedergelassenen Inkassoabteilung/dubiosen Rechtsanwalt, der im Internet durchaus schon negativ aufgefallen ist. Unter der Email, Adresse, Telefonnummer meldet sich niemand. Er vertritt aber einen Mandanten, der seinen Sitz in Polen hat und einst Verkäufer auf Amazon war. Dort habe ich die Lizenz offenbar gekauft. Im Schreiben fordert man erst noch honorente Mahngebühren. Da werden aus 15€ mal schnell 120€ die man dem Anwalt bezahlen sollte.

    Ab in die Mülltonne damit.

    Nochmal Wochen später kommt vom selben Anwalt wieder ein Schreiben, diesmal mit der Forderung von 15€ die man an den polnischen Gläubiger direkt überweisen soll. Es fallen sonst keine weiteren Gebühren an.

    Das Schreiben habe ich noch, bezahlt habe ich immer noch nicht, das Software Produkt habe ich schon vom PC entfernt, da es mit Sicherheit sowieso bald nicht mehr funktioniert.

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