Vodafone: Zahlen für nicht nutzbaren eazy-Anschluss

Als Kabelnetz-Kunde kann man leicht zwischen die Fronten des Anbieters und der Hausverwaltung geraten. Wenn es dumm läuft, zahlt man für eine Leistung, die man nicht nutzen kann. Kann beispielsweise geschehen, wenn ein Kunde Internet über das Kabelnetz von Vodafone bucht, aber kein Kabelfernsehen will und die Hausverwaltung dann den Kabelnetzzugang kappt.


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Zahlen für nix #1

Verträge mit bestimmten Internet- und Mobilfunkanbietern sind voller Fußangeln. Ich hatte ja mal drüben im 50Plus-Blog einen speziellen Fall im Beitrag Vodafone: Du zahlst auch 3 Monate nach Umzug ins Pflegeheim den Kabelanschluss aufbereitet. Du ziehst ins Pflegeheim, kannst dort die Leistung nicht mehr nutzen, bekommst ein 3-monatiges-Sonderkündigungsrecht, das aber erst startet, nachdem Du den Umzug in die Pflegeeinrichtung per Meldebestätigung nachweist. Also zahlen für nichts.

Zahlen für nix #2

Auf einen weiteren Beitrag aus dem Irrenhaus bin ich die Tage über den nachfolgenden Tweet von teltarif gestoßen. Ein Kunde hatte den Wunsch, Internet über einen Kabelnetzanbieter zu buchen, weil er als Mieter in eine neue Wohnung mit einer entsprechenden Infrastruktur eingezogen war.

eazy-Anschluss

Kabelnetz bedeutet aber in erster Linie Kabelfernsehen, was der betreffende Mieter aber nicht benötigte. Denn er verwendete DVB-T2 für den TV-Empfang und wollte daher – leicht nachvollziehbar – auch keine Wegelagerungsgebühr in Form eines Kabel-TV-Vertrags zahlen. Aber der Mieter fand das Angebot von eazy ganz interessant, konnte er dort doch Internet und Telefonie über das TV-Kabel-Netz von Voda­fone buchen.

Der Kunde buchte über eazy den Tarif und bekam einen Router geliefert. Dummerweise gab es einen weiteren Wegelagerer in Form der Haus­ver­wal­tungs-Service-Gesell­schaft. Diese meldete sich beim Mieter mit dem Vorwurf, dass dieser kostenfrei Kabel-TV nutze, aber keinen Vertrag (kostetet 7,15 Euro bis 18 Euro monatlich) mit der Hausverwaltung habe. Der Mieter sah dies nicht ein und schloss keinen Vertrag mit der Haus­ver­wal­tungs-Service-Gesell­schaft.

Das Ende vom Lied: Die Haus­ver­wal­tungs-Service-Gesell­schaft ließ den Kabelnetzanschluss des Mieters in der betreffenden Wohnung deaktivieren. Damit konnte der Kunde aber kein Internet und kein Telefon über den Kabelanschluss mehr nutzen – eine Sperre des TV-Empfangs wollte die Haus­ver­wal­tungs-Service-Gesell­schaft wohl nicht einrichten lassen (ginge technisch nicht).

Kann passieren, aber ab dann wird es skurril. Als der Kunde bei eazy den Vertrag außerordentlich kündigen wollte, weil die Leistung nicht erbracht werden konnte, wurde dies abgelehnt. Erst zum Ende der 24 Monate Mindest­vertragslauf­zeit sei eine Kündi­gung möglich. Nachdem die Seite teltarif sich eingeschaltet hatte, wurde der Kunde aus dem Vertrag entlassen. Die Details lassen sich hier nachlesen. Ein geplanter Gesetzentwurf (nur bei Mobilfunkverträgen) wurde nicht in der geplanten Version verabschiedet (siehe).

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3 Antworten zu Vodafone: Zahlen für nicht nutzbaren eazy-Anschluss

  1. Anonymous sagt:

    Ich dachte Vodafone sei das Synonym für das Bezahlen eines nicht funktionierenden Internetanschlusses :)

    Spaß beiseite ich habe auch schon für einen DSL-Anschluss bezahlt obwohl ich ihn nie nutzen konnte, er wurde nicht mal geschalten. Man ist da aber nach dem GEZ Prinzip vorgegangen. Ich hätte in theoretisch nutzen können wenn die Telekom die Leitung geschalten hätte. Ich habe schon kurz nach dem fiktivem Schaltungstermin in einer Stadt gewohnt in der der Anbieter nicht versorgen konnte. Kündigung per Einschreiben und Meldebescheinigung haben da auch niemanden interessiert. Ich habe am Schluss trotzdem mehrere hundert Euro dafür bezahlen dürfen. Das man auf Grund eines Todesfalls vielleicht etwas besseres zu tun hat, interessierte da auch niemanden.

    Das was hier bei eazy passiert ist leider auch gute Praxis bei den diversen DSL-Resellern. Ich habe für mich beschlossen daher nur noch den Internetanschluss über den Betreiber der Leitung zu bestellen. Das ist oft etwas teurer aber schlussendlich weniger stressig im Fehlerfall oder bei einem Umzug.

    • Tim sagt:

      >>Spaß beiseite<<

      Spaß? Wo?

      Zum Thema.
      Es wird einfach Zeit das es sich durchsetzt, dass Vertäge schlicht nur so lange laufen, wie deren Leistung auch gezahlt wird. Diese ganzen Klammer Geschichten, die am Ende dann womöglich noch Inkasso Geschichten hängen haben, sind reine Kostenproduzenten und vollkommen unnötig. Könnten sich alle Sparen.

      Heutzutage wirkt sowas doch leicht verzweifelt, seine Kunden derartig binden zu müssen. Einer der Hauptgründe, warum Beispielsweise die GEZ mit ihren verbrannten Mitarbeitern so beschissen da steht und Gespräche überhaupt nicht möglich sind.

      Gute Produkte verkaufen sich schon. Es gibt genug Beispiele heutzutage, wo Verträge auf Zeit gezahlt und danach automatisch enden würden, jedoch laufend vom Kunden weitergenutzt und gezahlt werden. Zum Teil vollständig ohne Mahnewesen funktionierend.

      Schon sich das ganze Mahnwesen sparen zu können und automatisiert Leistungen freizugeben, sind schon für das Unternehmen ein reingewinn und es benötigt nicht einmal das entsprechend toxisch eingestellte Personal.

      • Niels sagt:

        Die Verträge müssen ja nicht mal automatisch enden, aber einfach mal im Webportal kurz kündigen können wie es z.B. Streaminganbieter handhaben finde ich schon ganz brauchbar. Natürlich in Kombination ohne Vertragslaufzeiten bis man Rentner ist

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