[English]Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 28. April 2022 über die Beschwerde der in Deutschland ansässigen Dependance des Unternehmens aus der russischen Kaspersky-Gruppe gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln geurteilt. Die Beschwerde, wurde abgewiesen und das frühere Urteil des Landgerichts Köln bestätigt. Dieses hatte dem BSI bescheinigt, dass die Behörde vor Virenschutzsoftware von Kaspersky warnen durfte.
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