Das Oberlandesgericht Köln hat zum 23. Mai 2025 den Antrag auf eine einstweilige Verfügung des Bundesverbands der Verbraucherschutzzentralen abgewiesen. Der US-Konzern Meta kann damit ab 27. Mai 2025 beginnen, öffentliche Daten seiner europäischen Nutzer von Facebook und Instagram zum Training seiner KI-Modelle zu verwenden.
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