Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Mai 2023 ein seit längerem erwartetes Urteil im Hinblick auf Schadensersatz bei DSGVO-Vorfällen gefällt. Die vorgelegte Frage, ob eine Person einen Anspruch auf Schadensersatz bei Datenschutzverstößen hat, wurde von den Richtern mit Ja beantwortet. Eine Erheblichkeitsschwelle gibt es nicht – allerdings muss der Person ein konkreter Schaden durch den Datenschutzverstoß entstanden sein.
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