Die Nacht (14./15.3.2024) haben sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf die Eckpunkte des Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) geeinigt. Der betreffende Europäischen Gesundheitsdatenraum kann also kommen. Knackpunkt aus Sicht der Patienten: Es gibt zwar ein Widerspruchsrecht zur Datenweitergabe – aber nicht global, sondern durch nationale Gesetze wie in Deutschland und Österreich. Wer nicht widerspricht oder im Ausland behandelt wird, kann die Weitergabe der Daten oder den Zugriff durch ausländische Stellen nicht unterbinden.
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